Wissen: Heimatrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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===Erklärung am Beispiel der Familie Sanhüter ===
===Erklärung am Beispiel der Familie Sanhüter ===
Cäzilia Gruber ist ja in Gerolsbach geboren, und als sie sechs Jahre alt war, zog ihre Familie nach Koppenbach. Ihr Vater Martin Sanhüter erwarb da 1854 ein Anwesen dessen Vorbesitzer nach Nordamerika auswanderte.<br>
Die kirchliche Trauung von Cäzilia Grubers Eltern war am 23.01.1839 in Gerolsbach. Zuvor gab am 11.12.1838 das kgl. Landgericht die Zustimmung zu dieser Hochzeit („weltliche Heiratslizenz“).<br>
Da die Sanhüters dann in Gerolsbach lebten, und der Vater dort seinen Beruf ausübte hatte die Familie und die Kinder, die da kamen, logischerweise das Heimatrecht in Gerolsbach.<br>


Vor dem Umzug nach Koppenbach 1855, bzw. bevor M. Sanhüter das Anwesen dort kaufte musste er also das Heimatrecht dort beantragen, und da hatte sich dann auch die [[Sachverhalte: Die Kirche in Waidhofen|Pfarrei Waidhofen]]  bei der Pfarrei in Gerolsbach rückversichert, ob man die „reinlassen“ kann.


===Quellen===
===Quellen===
Diözesanarchiv Augsburg<br>
Diözesanarchiv Augsburg<br>
[https://wiki.genealogy.net/Bayern/Heimatrecht/Staatsb%C3%BCrgerschaft Bayern/Heimatrecht/Staatsbürgerschaft]<br>
[https://wiki.genealogy.net/Bayern/Heimatrecht/Staatsb%C3%BCrgerschaft Bayern/Heimatrecht/Staatsbürgerschaft]<br>
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