Editoren, Bürokraten
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Das Heimatrecht stellte sich in erster Linie als ein kommunales Aufenthaltsrecht dar, das seine praktischen Konsequenzen vor allem im Falle individueller Notlagen zeigte.<br> | |||
Also, durch die Geburt, die ja logischerweise im Heimatort der Eltern stattfand, erhielt das Kind automatisch auch das Heimatrecht, d. h. dann halt auch, wenn das Kind verarmt, oder aus unbekannten Gründen später nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, musste die Armenhilfe oder Armenfürsorge der Gemeinde dafür aufkommen. | Also, durch die Geburt, die ja logischerweise im Heimatort der Eltern stattfand, erhielt das Kind automatisch auch das Heimatrecht, d. h. dann halt auch, wenn das Kind verarmt, oder aus unbekannten Gründen später nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, musste die Armenhilfe oder Armenfürsorge der Gemeinde dafür aufkommen. | ||
Jede Stadt (Gemeinde, Ort, Dorf) vergab das Heimatrecht selbständig und- bei Neubewerbungen-nach vorheriger Prüfung. Dabei konnten sie Personen auch ablehnen, z. B.: wenn zu erwarten war, dass diese irgendwann der Gemeinde bzw. der Armenkasse zu Last fallen würde oder die Person schlecht beleumundet war. | Jede Stadt (Gemeinde, Ort, Dorf) vergab das Heimatrecht selbständig und- bei Neubewerbungen-nach vorheriger Prüfung. Dabei konnten sie Personen auch ablehnen, z. B.: wenn zu erwarten war, dass diese irgendwann der Gemeinde bzw. der Armenkasse zu Last fallen würde oder die Person schlecht beleumundet war.<br> | ||
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Bei einem geplanten Umzug, oder dem Erwerb einer Immobilie andernorts war es also wichtig, vorher dort für sich die Erlaubnis des zukünftigen Wohnorts einzuholen. | |||
Das Heimatrecht musste dabei, sofern es sich nur um einem Umzug handelte, nicht zwingend im neuen Wohnort beantragt und eingeholt werden. Dies hatte für die Verwaltung des neuen Wohnortes den Vorteil, den neuen Bürger im Ernstfall wieder auszuweisen, bzw. an seinen Heimatort abzuschieben die gezwungen war ihn aufzunehmen.<br> | |||
Um ihm neuen Wohnort aber Grundbesitz zu erwerben und um ein Gewerbe zu betreiben, bzw. arbeiten zu dürfen, dafür bedarf es das Heimatrecht. | |||