Editoren, Bürokraten
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Das "Heimatrecht' stellte sich in erster Linie als ein kommunales Aufenthaltsrecht dar, das seine praktischen Konsequenzen vor allem im Falle individueller Notlagen zeigte.<br> | |||
Also, durch die Geburt, die ja logischerweise im Heimatort der Eltern stattfand, erhielt das Kind automatisch auch das Heimatrecht, d. h. dann halt auch, wenn das Kind verarmt, oder aus unbekannten Gründen später nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, musste die Armenhilfe oder Armenfürsorge der Gemeinde dafür aufkommen. | |||
Jede Stadt (Gemeinde, Ort, Dorf) vergab das Heimatrecht selbständig und- bei Neubewerbungen-nach vorheriger Prüfung. Dabei konnten sie Personen auch ablehnen, z. B.: wenn zu erwarten war, dass diese irgendwann der Gemeinde bzw. der Armenkasse zu Last fallen würde oder die Person schlecht beleumundet war. | |||
===Erklärung am Beispiel der Familie Sanhüter === | ===Erklärung am Beispiel der Familie Sanhüter === |