Wissen: Der Landgerichtsarzt: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Wissen == Was? == Von Zeit zu Zeit wird die Expertise des Dr. Aumüller hinterfragt, da dieser vor seiner Beschäftigung am Landgericht Neuburg viele Jahre als psychiatrischer Arzt gearbeitet hatte. Ergänzend zum Gerichtsmedizinischer Standard sind hier die ärztlichen Ansprüche näh…“)
 
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===heutige Voraussetzungen:===
===heutige Voraussetzungen:===
[i] Sie verfügen über die ärztliche Approbation und die Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin[/i] [2]
[i] Sie verfügen über die ärztliche Approbation und die Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie oder Facharzt/Fachärztin für Rechtsmedizin[/i] [2]
==Fortbildungskurs für Landgerichtsärzte um 1910===
===Fortbildungskurs für Landgerichtsärzte um 1910===
Am 24.05.1910 wurde in der Münchener medizinischen Wochenschrift ein Fortbildungskurs angeboten, der aus zwei Teilen bestand, nämlich aus der Gerichtsmedizin und  aus der gerichtlichen Psychiatrie! [3]
Am 24.05.1910 wurde in der Münchener medizinischen Wochenschrift ein Fortbildungskurs angeboten, der aus zwei Teilen bestand, nämlich aus der Gerichtsmedizin und  aus der gerichtlichen Psychiatrie! [3]
===Quellen:===
===Quellen:===
Editoren, Bürokraten
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