Dokumente: 1933-04-17 Erhebungen zu Schweiger, Groß und Kaltenecker: Unterschied zwischen den Versionen
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Hievon käme mit Rücksicht auf seine sonstigen Straftaten für eine Beteiligung an dem Mord in Hinterkaifeck in erster Linie Josef Schweiger in Frage, der z.Zt. bis 3.7.1934 in Kaisheim eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren wegen schweren Raubes verbüßt.<br> | Hievon käme mit Rücksicht auf seine sonstigen Straftaten für eine Beteiligung an dem Mord in Hinterkaifeck in erster Linie Josef Schweiger in Frage, der z.Zt. bis 3.7.1934 in Kaisheim eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren wegen schweren Raubes verbüßt.<br> | ||
Josef S c h w e i g e r war es auch, der in den zurückliegenden Jahren in erster Linie mit den Brüdern Kaltenecker und mit dem Korbmacher Josef Groß, geb. 25.12.1904, zu Grillheim, Gde. | Josef S c h w e i g e r war es auch, der in den zurückliegenden Jahren in erster Linie mit den Brüdern Kaltenecker und mit dem Korbmacher Josef Groß, geb. 25.12.1904, zu Grillheim, Gde. Karlskron, Raubzüge unternommen hat. Hiebei kommt besondere Bedeutung dem Umstand zu, daß die Art wie die Beiden bei ihren Einbrüchen und Raubüberfällen vorzugehen pflegten, in gewisser Beziehung dem Vorgehen der " Mörder von Hinterkaifeck " ähnelt. So sei beispielsweise hier kurz ein Abschnitt aus einem im Jahre 1925 von Josef Kaltenecker abgelegten Geständnis wiedergegeben. Josef Kaltenecker, der seinerzeit durchwegs wahrheitsgetreue Angaben gemacht hat, gab u.a. von der Durchführung einiger Diebstähle folgende Schilderung:<br> | ||
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Aktuelle Version vom 4. März 2024, 17:22 Uhr
Detailinformationen
Datum
17.04.1933
Ort
München
Art des Dokumentes
Verfasser
Verfasst für
Polizeidirektion München
Quelle
Staatsarchiv Augsburg
Inhalt
Polizeidirektion München, Am 17. April 1933
V 5.
Hievon käme mit Rücksicht auf seine sonstigen Straftaten für eine Beteiligung an dem Mord in Hinterkaifeck in erster Linie Josef Schweiger in Frage, der z.Zt. bis 3.7.1934 in Kaisheim eine Zuchthausstrafe von 14 Jahren wegen schweren Raubes verbüßt.
" ... Nach Verübung dieses Diebstahls gingen wir ein paar Häuser weiter und zwar bis zum Schulhaus. Von dem Anwesen neben dem Schulhaus haben Josef Schweiger und Groß das Dach teilweise abgedeckt und sind dann durch die Öffnung eingestiegen. Nach kurzer Zeit sind sie mit einigen Stücken geräucherten Rindfleisch und mehreren Paar geräucherten Leberwürsten, sowie alter Wäsche, auf demselben Weg wieder zu uns zurückgekehrt. Von dort aus begaben wir uns zu einem anderen Anwesen. Dort gelangten wir durch die Stalltüre in die Scheune, von der aus wir auf einer Leiter zum Heuboden hinaufstiegen. Von dort aus konnten wir dann mit Leichtigkeit in das Wohnhaus selbst gelangen. Wer der Dienstmagd ins Gesicht geleuchtet hat, kann ich nicht sagen. .... "
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