Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2023, 01:04 Uhr
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** Hätte er dieses bei den von ihm gegangen [[Sachverhalte: Hofners Weg|Wegen]] sehen können? | ** Hätte er dieses bei den von ihm gegangen [[Sachverhalte: Hofners Weg|Wegen]] sehen können? | ||
** Oder war die Scheunentür bereits seit Samstag (Aussage Kaffeehändler Schirovsky [4]) offen und wurde durch den Wind bewegt? | ** Oder war die Scheunentür bereits seit Samstag (Aussage Kaffeehändler Schirovsky [4]) offen und wurde durch den Wind bewegt? | ||
*Konnte die [[Sachverhalte: Aktenfundstücke Tatwaffen|Reuthaue]] nach der Tat zur angenommenen [[Sachverhalte: Die genaue Tatzeit|Tatzeit]] am späten Abend des 31.03.1922 bei schlechten Lichtverhältnissen auf dem Dachboden im Fehlboden des Anwesens versteckt werden (Aufhebeln notwendig! ), oder wurde dafür bis zum Sonnenaufgang bzw. Tageslicht des 01.04.1922 gewartet? |