Dokumente: 1971-09-09 Zeugenvernehmung Herb Richard: Unterschied zwischen den Versionen

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Mir wurde eröffnet zu welcher Sache ich gehört werden soll.<br>
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Ich bin – kein Angehöriger – des Beschuldigten.<br>
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2. Zur Sache<br>
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Ich bin zwar nicht mehr aktiv im Dienst, betreue aber die Pfarrei Mödingen noch seelsorgerisch. So habe ich in meinen alten Tagen noch einen Wirkungskreis und brauche nicht in ein Altenheim zu
Ich bin zwar nicht mehr aktiv im Dienst, betreue aber die Pfarrei Mödingen noch seelsorgerisch. So habe ich in meinen alten Tagen noch einen Wirkungskreis und brauche nicht in ein Altenheim zu
gehen. An die Sache in Hinterhaifeck kann ich mich noch gut erinnern. Ich bin kurz nachdem die Tat passiert war als Kaplan nach Weilach im Lkrs. Schrobenhausen gekommen. Hinterhaifeck gehörte zum Pfarramt Weilach.
gehen. An die Sache in Hinterhaifeck kann ich mich noch gut erinnern. Ich bin kurz nachdem die Tat passiert war als Kaplan nach Weilach im Lkrs. Schrobenhausen gekommen. Hinterkaifeck gehörte zum Pfarramt Weilach.


Mir ist auch noch in Erinnerung, daß der [[Personen: Schreier Andreas|Andreas S c h r e i e r]] mit dem seinerzeitigen Ortspfarrer Sperl nicht gut stand. Dieses Mißverhältnis beruhte meines Erachtens darin, weil Schreier nie zur Kirchen ging und auch nie zu den Sakramenten kam.
Mir ist auch noch in Erinnerung, daß der [[Personen: Schreier Andreas|Andreas S c h r e i e r]] mit dem seinerzeitigen Ortspfarrer Sperl nicht gut stand. Dieses Mißverhältnis beruhte meines Erachtens darin, weil Schreier nie zur Kirchen ging und auch nie zu den Sakramenten kam.

Aktuelle Version vom 6. Januar 2019, 19:17 Uhr

Vernehmung

Detailinformationen

Datum

09.09.1971

Ort

Mödingen

Art des Dokumentes

Vernehmungsprotokoll

Verfasser

Hammer KHM

Verfasst für

Landpolizeidirektion Schwaben

Quelle

Staatsarchiv Augsburg, 1 Js 244/51

Inhalt

Landpolizeidirektion

Schwaben -Kriminalabteilung- Zeugen-Vernehmung Die nachgenannte Person wird in der Wohnung aufgesucht und erklärt:
1. Zur Person:

Familienname
Vornamen
(Rufnamen unterstreichen)
Herb
Richard
Alter (Jahre) / Familienstand
Beruf
Staatsangehörigkeit
74 Jahre alt, ledig
Pfarrer
deutsch
Wohnhaft in
(Gde., Straße, Nr., Tel.-Nr., Lkrs.)
8881 Mödingen, Hs.-Nr. 45 ½, Lkrs. Dillingen
Auswärtiger Beschäftigungsort
und -dauer
entfällt
Ladungsfähige Anschrift wie oben



Mir wurde eröffnet zu welcher Sache ich gehört werden soll.
Ich bin – kein Angehöriger – des Beschuldigten.


2. Zur Sache
Ich bin zwar nicht mehr aktiv im Dienst, betreue aber die Pfarrei Mödingen noch seelsorgerisch. So habe ich in meinen alten Tagen noch einen Wirkungskreis und brauche nicht in ein Altenheim zu gehen. An die Sache in Hinterhaifeck kann ich mich noch gut erinnern. Ich bin kurz nachdem die Tat passiert war als Kaplan nach Weilach im Lkrs. Schrobenhausen gekommen. Hinterkaifeck gehörte zum Pfarramt Weilach.

Mir ist auch noch in Erinnerung, daß der Andreas S c h r e i e r mit dem seinerzeitigen Ortspfarrer Sperl nicht gut stand. Dieses Mißverhältnis beruhte meines Erachtens darin, weil Schreier nie zur Kirchen ging und auch nie zu den Sakramenten kam.

Ob das schlechte Verhältnis zwischen Pfarrer Sperl und Andreas Schreier auf das Geschehen in dem Einödhof Hinterkaifeck zurückzuführen sein könnte, weiß ich nicht. Pfarrer Sperl hat mir noch nie angedeutet, daß Andreas Schreier und sein Bruder Karl evtl. als Mörder von Hinterkaifeck in Frage kommen. Als dann Andreas Schreier krank wurde habe ich ihn als Seelsorger betreut. Meine Mutter hatte ihm auf meinen Wunsch des öfteren Päckchen mit Gebackenem geschickt und so war ich dem Mann sympathisch.


Ich war nur von etwa Mai 1922 bis Ende 1924 in der Pfarrei Weilach tätig und kam dann hierher nach Mödingen. Meiner Erinnerung nach wurden seinerzeit sehr viele Personen in den Verdächtigenkreis einbezogen worden. Ob die Polizei seinerzeit den richtigen Täter in Händen hatte, kann ich nicht sagen.

Es ist richtig, daß ich seinerzeit die Beerdigung von Andreas Schreier durchführte. Es kam dabei aber zu keinem Zwischenfall. Ich hatte als Thema der Grabrede "Richtet nicht, damit nicht auch ihr gerichtet werdet" gewählt.

Wie nun jemand darauf kommt, ich hätte mich dahingehend geäußert, Andreas Schreier hätte mit gebeichtet, er habe die Mordtat in Hinterkaifeck verübt. So etwas habe ich nie gesagt. Selbst wenn Schreier mir dies gebeichtet hätte, würde ich es nicht sagen. Da kann mich niemand vom Beichtgeheimnis entbinden. Daß es bei der Beerdigung zu einem Zwischenfall derart gekommen ist, daß mich.jemand in dass offene Grab stoßen wollte,.ist nicht wahr. Jedenfalls habe ich nichts davon bemerkt.

Ich glaube schon, daß auch die Gebrüder Schreier in den Kreis der Tatverdächtigen einbezogen wurden. Möglicherweise waren sie auch vorübergehend eingesperrt, so genau weiß ich das nicht mehr.

Geschlossen
(Hammer) KHM

Offene Fragen/Bemerkungen