Dokumente:1952-05-19 Antrag auf Aufrechterhaltung des Haftbefehls Anton Gump: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 32: Zeile 32:
Die Ermittlungen in der Sache Hlnterkaifeck wurden, wie amtsbekannt ist, bis 1942 weitergeführt. <br>
Die Ermittlungen in der Sache Hlnterkaifeck wurden, wie amtsbekannt ist, bis 1942 weitergeführt. <br>
Die Gerichtsakten nebst Asservaten sind vernichtet. Die Polizeiakten München sind unvollständig. Ihnen zufolge sind im Herbst 1937 mehrere Haftbefehle erlassen worden.<br>  
Die Gerichtsakten nebst Asservaten sind vernichtet. Die Polizeiakten München sind unvollständig. Ihnen zufolge sind im Herbst 1937 mehrere Haftbefehle erlassen worden.<br>  
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nachdem gegen Adolf Gump schon 1922 Ermittlungen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, bzw. des Untersuchungsrichters durchgeführt wurden, andererseits der Name Gump seit Ende des vergangenen Jahrhunderts in Donaumoos berüchtigt war (der Vater der Brüder Gump wurde nach den Vormundschaftsakten den Amtsgerichts Neuburg im Jahre 1907 wegen Trunksucht entmündigt) ist anzunehmen, daß auch gegen Anton Gump, den einzigen 1922 noch lebenden Bruder des Adolf Gump Ermittlungshandlungen des Ermittlungs- oder Untersuchungerichters der zuständigen Gerichte erfolgt sind. Anton Gump bestreitet zuletzt auch, daß wie er selbst geschrieben hat, die Polizei in Ingolstadt wiederholt seinen Bruder gesucht hätte. Weil sonach die Möglichkeit einer Unterbrechungehandlung, auch in Richtung gegen Anton Gump gegeben sein kann und die Öffentlichkeit größtes Interesse an der Prüfung hat, ob dem Beschuldigten Gump jetzt tatsächlich die Flucht in die Verjährung erlaubt sein soll, bitte ich der Staataanwaltschaft eine entsprechende Frist zu setzen, die zur Prüfung ausreicht, ob die Verjährung unterbrochen wurde oder nicht.<br>
Nachdem gegen Adolf Gump schon 1922 Ermittlungen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, bzw. des Untersuchungsrichters durchgeführt wurden, andererseits der Name Gump seit Ende des vergangenen Jahrhunderts in Donaumoos berüchtigt war (der Vater der Brüder Gump wurde nach den Vormundschaftsakten den Amtsgerichts Neuburg im Jahre 1907 wegen Trunksucht entmündigt) ist anzunehmen, daß auch gegen Anton Gump, den einzigen 1922 noch lebenden Bruder des Adolf Gump Ermittlungshandlungen des Ermittlungs- oder Untersuchungerichters der zuständigen Gerichte erfolgt sind. Anton Gump bestreitet zuletzt auch, daß wie er selbst geschrieben hat, die Polizei in Ingolstadt wiederholt seinen Bruder gesucht hätte. Weil sonach die Möglichkeit einer Unterbrechungehandlung, auch in Richtung gegen Anton Gump gegeben sein kann und die Öffentlichkeit größtes Interesse an der Prüfung hat, ob dem Beschuldigten Gump jetzt tatsächlich die Flucht in die Verjährung erlaubt sein soll, bitte ich der Staataanwaltschaft eine entsprechende Frist zu setzen, die zur Prüfung ausreicht, ob die Verjährung unterbrochen wurde oder nicht.<br>
<br><br>
<br><br>
<br><br>
<br><br>

Version vom 2. November 2018, 00:07 Uhr

Antrag auf Aufrechterhaltung des Haftbefehls zu Anton Gump

Detailinformationen

Datum

19.05.1952

Ort

Augsburg

Verfasser

Staatsanwalt Dr. Popp

Verfasst für:

Schreiben an das Landgericht Augsburg

Quelle

Staatsarchiv Augsburg, 1 Js 244/51

Inhalt

Staatsanwaltschaft Augsburg
Augsburg, den 19.5.52

1 Js 244/52


An das
Landgericht
Augsburg


Betreff: Anton Gump wegen
         Verdacht des Mordes in Mittäterschaft.

Meinen Antrag auf Aufrechterhaltung des Haftbefehls begründe ich weiter mit folgendem:

Die Ermittlungen in der Sache Hlnterkaifeck wurden, wie amtsbekannt ist, bis 1942 weitergeführt.
Die Gerichtsakten nebst Asservaten sind vernichtet. Die Polizeiakten München sind unvollständig. Ihnen zufolge sind im Herbst 1937 mehrere Haftbefehle erlassen worden.
Nachdem gegen Adolf Gump schon 1922 Ermittlungen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, bzw. des Untersuchungsrichters durchgeführt wurden, andererseits der Name Gump seit Ende des vergangenen Jahrhunderts in Donaumoos berüchtigt war (der Vater der Brüder Gump wurde nach den Vormundschaftsakten den Amtsgerichts Neuburg im Jahre 1907 wegen Trunksucht entmündigt) ist anzunehmen, daß auch gegen Anton Gump, den einzigen 1922 noch lebenden Bruder des Adolf Gump Ermittlungshandlungen des Ermittlungs- oder Untersuchungerichters der zuständigen Gerichte erfolgt sind. Anton Gump bestreitet zuletzt auch, daß wie er selbst geschrieben hat, die Polizei in Ingolstadt wiederholt seinen Bruder gesucht hätte. Weil sonach die Möglichkeit einer Unterbrechungehandlung, auch in Richtung gegen Anton Gump gegeben sein kann und die Öffentlichkeit größtes Interesse an der Prüfung hat, ob dem Beschuldigten Gump jetzt tatsächlich die Flucht in die Verjährung erlaubt sein soll, bitte ich der Staataanwaltschaft eine entsprechende Frist zu setzen, die zur Prüfung ausreicht, ob die Verjährung unterbrochen wurde oder nicht.




In Frage kämen zunächst Ermittlungen bei den Amtsgerichten Neuburg, Schrobenhausen und Ingolstadt, ob aus den dortigen Registern etwas ersichtlich ist und ob Richter oder Gerichtsschreiber noch am Leben sind, die bei Unterbrechungshandlungen mitgewirkt haben. - Verdunkelungsgefahr bei einer Haftentlassung des Anton Gump ist deshalb gegeben, weil er durch die bisherigen Vernehmungen und Vorhalte im Bilde ist, was ihm zur Last gelegt ist, und er in der Lage wäre sich an die Zeugen zu wenden, deren Einvernahme infolge der Kürze der Zeit noch nicht möglich war. In Frage kommt eine Zeugin, die zur Tatzeit mit Adolf und Anton Gump in der Gegend von Hinterkaifeck offenbar gewesen ist. Die Ehefrau Gump wurde vernommen, sie hat anschließend die Schwestern des Anton Gump in Augsburg aufgesucht und sich mit ihnen besprochen.

Der Oberstaatsanwalt
i.A.
Dr. Popp
Staatsanwalt

Offene Fragen/Bemerkungen