Aussagen: 1952-01-11 Hueber August: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:Aussagen]]
[[Kategorie:Aussagen]]
[[Datei:AktenDokumente.jpg | rechts]]
== Quelle ==
== Quelle ==
Staatsarchiv München
Staatsarchiv München
== Detailinformationen ==
== Detailinformationen ==
=== Datum ===
=== Datum ===
11.01.1952
11. Januar 1952
 
=== Ort ===  
=== Ort ===  
München
[[Orte: München|München]]
 
=== Zugegen ===  
=== Zugegen ===  
[[Personen: Hueber August | August Hueber]], Oberst a.D.<br>
[[Personen: Hueber August | August Hueber]], Oberst a.D.<br>
[[Ermittler: Besold unbekannt Dr. | Dr. Besold]], Amtsrichter<br>
[[Ermittler: Besold Anton|Dr. jur. Anton Besold]], Amtsgerichtsrat<br>
[[Ermittler: Theifler]], Urkundsbeamter
[[Ermittler: Theifler]], Urkundsbeamter
== Inhalt ==
== Inhalt ==
{| class="docs" border="2" cellpadding="0" width="900"
{| class="docs" border="2" cellpadding="0" width="900"

Aktuelle Version vom 27. April 2017, 14:49 Uhr

Quelle

Staatsarchiv München

Detailinformationen

Datum

11. Januar 1952

Ort

München

Zugegen

August Hueber, Oberst a.D.
Dr. jur. Anton Besold, Amtsgerichtsrat
Ermittler: Theifler, Urkundsbeamter

Inhalt

Amtsgericht München
Mariahilfplatz 17 a
Abteilung Strafgericht
Ermittlungsrichter

München 7, den 11. Jan. 1952


Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck


Der Amtsrichter: AGR. Dr. Besold
Der Urkundsbeamte: Theifler

Auf Ladung fand sich ein der nachbenannte Zeuge.

Der Zeuge wurde zunächst von dem Gegenstand der Vernehmung und der Person des Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheit ermahnt, über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und sodann vernommen wie folgt:

Zur Person:

Hueber August, 66 Jahre alt, verh. Oberst a.D., wohnhaft in München, Agnes-Bernauerstraße 34/II.

Zur Sache:

Der Zeuge gibt die gleiche Sachdarstellung wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 24.11.1951, erklärt aber, hinsichtlich der Person des Dersch sei ihm ein Fehler unterlaufen. Der im Protokoll genannte Dersch sei ihm nicht bekannt und er kenne ihn auch nicht von früher. Er kenne von früher den Gemeindeschreiber Dersch, der aber mit dem im Protokoll erwähnten Dersch nicht identisch ist.

Auf vorlesen des Protokolls vom 24.11.1951:

Diese Angaben sind richtig mit obiger Einschränkung. Ich halte sie aufrecht und wiederhole sie hierbei. Dass der im Protokoll erwähnte Dersch nicht identisch ist mit dem Gemeindeschreiber Dersch habe ich erst kurz vor Weihnacht 1951 in Schrobenhausen erfahren.
V.g.u.u.

August Hueber

Der Zeuge bleibt unvereidigt.

Dr. Besold .............. Theifler
Amtsrichter Urkundsbeamter


Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck

Fragen/Bemerkungen

  • Bewertung