Dokumente: 1935-02-01 Aufhebung Haftbefehl Pfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatsarchiv [[Orte: München|München]]
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b


== Inhalt ==
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2017, 09:18 Uhr

Aufhebung des Haftbefehls gegen Josef Pfleger

Detailinformationen

Datum

01.02.1935

Ort

Augsburg

Art des Dokumentes

Schreiben

Verfasser/Unterzeichner

Schmidt
Hierle
Dr. Kellner
Boehl

Verfasst für

Quelle

Staatsarchiv München, PolDir 8091b

Inhalt

Beschw.Reg. 46/35.

Augsburg, den 1. Februar 1935


Beschluß

Der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Augsburg in der Strafsache gegen Josef Pfleger, Hirte in Deimhausen, wegen Mordes:

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Schrobenhausen vom 28. Januar 1935 wird aufgehoben.

Gründe:

Gegen den Beschuldigten liegt kein genügender Tatverdacht vor. Die Anzeigerin Maria Pfleger erscheint nicht glaubwürdig. Sie wird von dem prakt. Arzt Dr. Aub für ausgesprochen hysterisch erklärt. Sehr auffallend war ihr Benehmen bei der richterlichen Einvernahme als Zeugin, besonders ihr rascher Wechsel zwischen Lachen und Weinen und das bei der Beschuldigung ihres leiblichen Vaters wegen 6-fachen Mords! Es besteht dringender Verdacht, daß sie sich für die Aufdeckung des Hinterkaifecker Mordes ausgesetzte Belohnung verdienen will, da sie heiraten möchte. Sie steht mit ihrem Vater, mit dem sie früher blutschänderischen Verkehr gepflogen hat, seit längerer Zeit auf sehr schlechtem Fuß. Er ist dem Trunke ergeben und ist gegen sie häufiger sehr grob. Ihr Leumund ist schlecht. Sie ist trotz ihrer Jugend schon 5 mal vorbestraft.

Die Bevölkerung von Deimhausen traut dem Beschuldigten eine solche Tat auch gar nicht zu. Sie hält ihn für zu feige für die Ausführung einer solchen Bluttat.

Die angebliche Schilderung des Mordherganges stimmt mit den früher beim Augenschein festgestellten Sachverhalt nicht überall überein. Die Leiche der Dienstmagd Baumgärtner wurde nicht in den Stadel gebracht und mit Stroh zugedeckt, sondern wurde in ihrer Kammer, wo sie erschlagen wurde, aufgefunden. Ein solcher Irrtum wäre dem wirklichen Täter bei seinem Geständnis nicht unterlaufen. Über die übrigen Vorgänge war die Anzeigerin durch die Presseberichte und die Erzählungen der Leute längst unterrichtet.

Es war daher der Haftbefehl aufzuheben.

gez. Schmidt        gez. Hierle    gez. Dr. Kellner


Verfügung

I. Das Amtsgericht Schrobenhausen ist um sofortige Freilassung des Josef Pfleger fernschriftlich zu ersuchen.
II. An den Herrn Staatsanwalt
hier


der Vorsitzende
gez. Schmidt



Amtsgericht Schrobenhausen
telegr. Um Haftentlassung
ersucht am 1.II.35.

gez. Boehl

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