Dokumente: 1953-02-06 Fragen zur Verjährung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Anfrage und Stellungnahme zur Verjährung im Mordfall Hinterkaifeck'''''
'''''Anfrage und Stellungnahme zur Verjährung im Mordfall Hinterkaifeck'''''
== Detailinformationen ==
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06. Februar 193
06. Februar 193
=== Ort ===
=== Ort ===
München
[[Orte: München|München]]
 
=== Art des Dokumentes ===
=== Art des Dokumentes ===
Anfrage
Anfrage
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=== Verfasst für ===
=== Verfasst für ===


=== Verfügbar ===
=== Quelle ===
Staatsarchiv München
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b
 
== Inhalt ==
== Inhalt ==
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{| class="docs" border="2" cellpadding="0" width="900"
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Zur Vorlage vom 19. Januar 1953 – Nr. 3166<br>
Zur Vorlage vom 19. Januar 1953 – Nr. 3166<br>
Der Landtagsabgeordnete Bezold hat in der Fragestunde des Bayerischen Landtags am 3.2.1953 folgende Frage an den Herrn Bayerischen Staatsminister der Justiz gestellt:<br><br>
Der Landtagsabgeordnete Bezold hat in der Fragestunde des Bayerischen Landtags am 3.2.1953 folgende Frage an den Herrn Bayerischen Staatsminister der Justiz gestellt:<br><br>
„Wir konnte es geschehen, daß der am 25.4.1922 auf dem [[Der Hof Hinterkaifeck | Hof Hinterkaifeck]] bei [[Orte: Wangen | Wangen]] begangene 6fache Mord an dem Täter, der jetzt offenbar bekannt ist, nicht gesühnt werden kann. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt, daß die [[ Wissen: Verjährung | Verjährung]] rechtzeitig unterbrochen und die Möglichkeit der Strafverfolgung gewahrt blieb.“<br><br>
„Wir konnte es geschehen, daß der am 25.4.1922 auf dem [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck | Hof Hinterkaifeck]] bei [[Orte: Wangen | Wangen]] begangene 6fache Mord an dem Täter, der jetzt offenbar bekannt ist, nicht gesühnt werden kann. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt, daß die [[ Wissen: Verjährung | Verjährung]] rechtzeitig unterbrochen und die Möglichkeit der Strafverfolgung gewahrt blieb.“<br><br>
Der Herr Justizminister hat folgende Antwort erteilt:<br><br>
Der Herr Justizminister hat folgende Antwort erteilt:<br><br>
„Der Fall eignete sich in seinem vollen Umfange nicht zur öffentlichen Beantwortung, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind:
„Der Fall eignete sich in seinem vollen Umfange nicht zur öffentlichen Beantwortung, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind:
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