Dokumente: 1953-02-06 Fragen zur Verjährung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Anfrage und Stellungnahme zur Verjährung im Mordfall Hinterkaifeck'''''
'''''Anfrage und Stellungnahme zur Verjährung im Mordfall Hinterkaifeck'''''
== Detailinformationen ==
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06. Februar 193
06. Februar 193
=== Ort ===
=== Ort ===
München
[[Orte: München|München]]
 
=== Art des Dokumentes ===
=== Art des Dokumentes ===
Anfrage
Anfrage
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=== Verfasst für ===
=== Verfasst für ===


=== Verfügbar ===
=== Quelle ===
Staatsarchiv München
Staatsarchiv [[Orte: München|München]], PolDir 8091b
 
== Inhalt ==
== Inhalt ==
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Zur Vorlage vom 19. Januar 1953 – Nr. 3166<br>
Zur Vorlage vom 19. Januar 1953 – Nr. 3166<br>
Der Landtagsabgeordnete Bezold hat in der Fragestunde des Bayerischen Landtags am 3.2.1953 folgende Frage an den Herrn Bayerischen Staatsminister der Justiz gestellt:<br><br>
Der Landtagsabgeordnete Bezold hat in der Fragestunde des Bayerischen Landtags am 3.2.1953 folgende Frage an den Herrn Bayerischen Staatsminister der Justiz gestellt:<br><br>
„Wir konnte es geschehen, daß der am 25.4.1922 auf dem [[Der Hof Hinterkaifeck | Hof Hinterkaifeck]] bei [[Orte: Wangen | Wangen]] begangene 6fache Mord an dem Täter, der jetzt offenbar bekannt ist, nicht gesühnt werden kann. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt, daß die Verjährung rechtzeitig unterbrochen und die Möglichkeit der Strafverfolgung gewahrt blieb.“<br><br>
„Wir konnte es geschehen, daß der am 25.4.1922 auf dem [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck | Hof Hinterkaifeck]] bei [[Orte: Wangen | Wangen]] begangene 6fache Mord an dem Täter, der jetzt offenbar bekannt ist, nicht gesühnt werden kann. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht dafür gesorgt, daß die [[ Wissen: Verjährung | Verjährung]] rechtzeitig unterbrochen und die Möglichkeit der Strafverfolgung gewahrt blieb.“<br><br>
Der Herr Justizminister hat folgende Antwort erteilt:<br><br>
Der Herr Justizminister hat folgende Antwort erteilt:<br><br>
„Der Fall eignete sich in seinem vollen Umfange nicht zur öffentlichen Beantwortung, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind:
„Der Fall eignete sich in seinem vollen Umfange nicht zur öffentlichen Beantwortung, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind:
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