Verträge: 1877-04-24 Ehe- und Erbvertrag Asam-Sanhüter: Unterschied zwischen den Versionen
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auf Seite des Bräutigams aber in dem heute um 9000 Mark neuntausend Mark übernommenen Anwesen Haus Nr. 27'/2 in Gröbern, enthalten in der Steuergemeinde Wangen Gebäude und Gründe zu sechsunddreißig | auf Seite des Bräutigams aber in dem heute um 9000 Mark neuntausend Mark übernommenen Anwesen Haus Nr. 27'/2 in Gröbern, enthalten in der Steuergemeinde Wangen Gebäude und Gründe zu sechsunddreißig | ||
Tagwerk mit der Flur No 564 d. a. b. | Tagwerk mit der Flur No 564 d. a. b. 340'/8. 340'/9 563.338'/2. 396'/2. 564'/2. 566'/2. 389'/3. 340'/4. 344. 396. 568'/3 deutlich 568'/3 und 346. und wird beantragt und bewilligt, daß Cäcilia Sanhüter | ||
als dessen Miteigenthümerin in den öffentlichen Büchern eingeschrieben werde.<br><br> | als dessen Miteigenthümerin in den öffentlichen Büchern eingeschrieben werde.<br><br> | ||
Aktuelle Version vom 20. Juli 2012, 00:45 Uhr
Detailinformationen
Datum
24.04.1877
Ort
Vertragsgegenstand
Ehevertrag zwischen C. Sanhüter und J. Asam
Unterzeichnende Personen
Inhalt
Ehe-und Erbvertrag
1) Josef Asam angehender Gütler in Gröbern Sämtlich mir von Name Stand und Wohnort bekannt und beantragen Beurkundung des nachfolgenden Ehe-und Erbvertrages.
Mit ihrem gesamten dermaligen und später noch zu erwerbendem Vermögen schließen die Brautleute allgemeine eheliche Gütergemeinschaft mit der Folge des Gesamteigenthums. Das dermalige Vermögen besteht auf Seite der Braut in einem Heiratsgut von
1714 Mark 29 P siebzehnhundertvierzehn Mark neunundzwanzig Pfennige, wovon dreizehnhunderteinundsiebzig Mark dreiunddreißig Pfennig ausgemachtes Elterngut, der Rest Ersparniße sind,
auf Seite des Bräutigams aber in dem heute um 9000 Mark neuntausend Mark übernommenen Anwesen Haus Nr. 27'/2 in Gröbern, enthalten in der Steuergemeinde Wangen Gebäude und Gründe zu sechsunddreißig
Tagwerk mit der Flur No 564 d. a. b. 340'/8. 340'/9 563.338'/2. 396'/2. 564'/2. 566'/2. 389'/3. 340'/4. 344. 396. 568'/3 deutlich 568'/3 und 346. und wird beantragt und bewilligt, daß Cäcilia Sanhüter
als dessen Miteigenthümerin in den öffentlichen Büchern eingeschrieben werde. Für Todfälle wird bestimmt: Stirbt einer der Kontrahenten, so soll der überlebende Theil den gesamten Rücklaß, insbesondere auch des unbeweglichen Vermögens zum ausschließlichen Alleineigenthum gegen
Haftung für sämtliche Passiven erhalten, jedoch a)den vorhandenen ehelichen Kindern die Hälfte des reinen Vermögens als Vater oder Muttergut auszeigen. b) beim Mangel ehelicher Nachkommenschaft an die nächsten Verwandten des verstorbenen Theiles binnen Jahr und Tag einen bis dahin unverzinslichen Rückfall von
685 Mark sechshundertfünfundachtzig Mark herausgeben. Kontrahenten erhalten gemeinsame Ausfertigung des gegenwärtigen Vertrages auf gemeinschaftliche Kosten. Hierüber Urkunde errichtet, vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. Asam Josef Sanhüter Cäzilia Martin Sanhüter Theodor Metzler |
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