Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen
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Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten[[Personen: Vogg Matthias | Matthias Vogg]], Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: <div align="center">Mathias Vogg.</div><br> | Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten [[Personen: Vogg Matthias |Matthias Vogg]], Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: <div align="center">Mathias Vogg.</div><br> | ||
Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden <br>Übergabe-Vertrag beurkundet.<br><br> | Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden <br>Übergabe-Vertrag beurkundet.<br><br> | ||
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jährlich angegeben.<br> | jährlich angegeben.<br> | ||
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr wohnen bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsangang einen jährlichen Herbergszins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten je im voraus und müssen ihnen solchenfalls die nachstehend unter Ziffer 2 beschriebenen Reichnisse von derselben Höhe xxx und unentgeltlich nachzubringen.<br> | Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr wohnen bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsangang einen jährlichen Herbergszins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten je im voraus und müssen ihnen solchenfalls die nachstehend unter Ziffer 2 beschriebenen Reichnisse von derselben Höhe xxx und unentgeltlich nachzubringen.<br> | ||
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx | 2. Die Übergeber erhalten, lieferbar, soweit nachstehend xxx nicht bestimmt sind, in xxx zu bestimmenden Raten im Voraus:<br> | ||
Zur Nahrung jährlich: ein gemästetes Schwein mit fünfundsiebzig Kilogramm Fleischgewicht, xxx xxx xxx xxx zu Weihnachten jeden Jahres, | |||
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fünfzehn Kilogramm Rindfleisch, hundert Stück Eier, ferner anstatt Mehl jährlich 150M einhundertfünfzig Mark bar, zahlbar am ersten Oktober jeden Jahres, erstmals heuer, täglich einen Liter süße Milch, solange Milch beim Anwesen vorhanden ist. Zur Beheizung jährlich sechs Ster Scheitholz erster Klasse, kleingemacht und zum Brennen hergerichtet, welches ihnen auch fortan beim Anwesen unterzubringen ist.<br> | |||
Der Wert dieser Reichnisse einschließlich der obigen jährlichenxxxentschädigung wird auf | |||
<br>300 Mark<br> | <br>300 Mark<br> | ||
jährlich angegeben<br> | |||
3. In Krankheitsfällen erhalten die Übergeber | 3. In Krankheitsfällen erhalten die Übergeber jedesmal und während der ganzen Dauer | ||
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der Krankheit und Hilflosigkeit xxx | der Krankheit und Hilflosigkeit xxx und Pflege, geeignete Krankenkost von der Übernehmerin unentgeltlich. | ||
<br>. | Auch muss ihnen unentgeltlich gewaschen, geflickt, geputzt und mitgebacken werden. | ||
4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich 200M zweihundert Mark, zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai | |||
Der Wert dieser unter Ziffer 3 beschriebenen Ansprüche wird auf <br>40 M vierzig Mark<br> jährlich angegeben. | |||
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4. Als Fristengeld erhalten die Übergeber jährlich <br>200M zweihundert Mark,<br> zahlbar von der Übernehmerin in vierteljährlichen Raten mit je 50M fünfzig Mark am ersten Mai, ersten August, ersten November und ersten Februar jeden Jahres, erstmals am ersten Mai heurigen Jahres.<br><br> | |||
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Die Übernehmerin bestellt | Die Übernehmerin bestellt | ||
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a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine | a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke Flur Nr. 564a und 564b.<br> | ||
b, für den | b, für den eventuellen Herbergszins und für deren sofortigen Leibgedingsansprüche unter Absatz VII Ziffer 2, 3 und 4 je eine Reallast an dem vorstehend näher beschriebenen Gesamtanwesen und bewilligt und beantragt die Eintragung der vorstehend bestellten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und der Reallasten im Grundbuche unmittelbar hinter den gegenwärtig bestehenden Belastungen.<br> | ||
Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der | Weiter beantragen die Vertragsteile im Grundbuch einzutragen, daß zur Löschung der Leibgedingsrechte der Übergeber der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen soll. | ||
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Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke | Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Gem. Nr. 396 1/6 a, 397 ½ , 398, 396 1/6 a, 397 1/3, 396 1/5, 397 und 564 ½ als Bestandteil des obigen Grundstückes Gem. Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen. | ||
als Bestandteil des obigen Grundstückes | |||
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Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden | Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.<br> | ||
Vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unter- | Vorgelesen vom Notar, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unter- | ||
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Version vom 19. Juli 2012, 23:47 Uhr
Quelle
Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt
Detailinformationen
Datum
11. März 1914
Ort
Schrobenhausen
Vertragsgegenstand
Hofübergabevertrag
Unterzeichnende Personen
Albert Stinglwagner, Notar
Andreas Gruber
Cäzilia Gruber
Viktoria Gruber
Inhalt
(Auszug)
398 Übergabe-Vertrag Heute, den elften März Eintausendneunhundertvierzehn
11. März 1914
erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer: -2-
Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Matthias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: Mathias Vogg. Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden I
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I -3-
Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus: Flur Nr
-4-
an II
Mitübergeben und im anhergegebenen Wertanschlag inbegriffen sind: -5- das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen Neugüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgewählt und zurückbehalten haben.
III
Die Besitzeinweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten. -6-
17 M 88 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse und IV
Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin. V
Der Gebührenbewertung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M
Dreizehntausend Mark angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird. VI
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia bean- -7-
tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich Flur Nr. 564 1/2 VII
An dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen: -8-
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.
VIII
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und xxx: -9-
Ansehung der bezahlten Hypothekforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden. -10-
Leibgeding
unentgeltlich zu gewähren.
-11-
jährlich angegeben. -12-
fünfzehn Kilogramm Rindfleisch, hundert Stück Eier, ferner anstatt Mehl jährlich 150M einhundertfünfzig Mark bar, zahlbar am ersten Oktober jeden Jahres, erstmals heuer, täglich einen Liter süße Milch, solange Milch beim Anwesen vorhanden ist. Zur Beheizung jährlich sechs Ster Scheitholz erster Klasse, kleingemacht und zum Brennen hergerichtet, welches ihnen auch fortan beim Anwesen unterzubringen ist. Der Wert dieser Reichnisse einschließlich der obigen jährlichenxxxentschädigung wird auf
-13-
der Krankheit und Hilflosigkeit xxx und Pflege, geeignete Krankenkost von der Übernehmerin unentgeltlich. Auch muss ihnen unentgeltlich gewaschen, geflickt, geputzt und mitgebacken werden. Der Wert dieser unter Ziffer 3 beschriebenen Ansprüche wird auf IX
Die Übernehmerin bestellt -14-
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke Flur Nr. 564a und 564b. -15-
X
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Gem. Nr. 396 1/6 a, 397 ½ , 398, 396 1/6 a, 397 1/3, 396 1/5, 397 und 564 ½ als Bestandteil des obigen Grundstückes Gem. Nr. 564a und 564b und bewilligt und beantragt die Eintragung dieser Bestandserklärung im Grundbuch unter Verpfändung der darauf eingetragenen Belastungen.
XIII
Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. -16-
schrieben. Stinglwagner
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Fragen/Bemerkungen
Der Vertrag ist noch nicht vollständig transkribiert, die voranstehenden Passagen wurden von Mechtano in unserem Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) eingestellt.
Sobald die Lücken gefüllt sind, werden sie hier ergänzt.
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