Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen
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Mitübergeben und im | Mitübergeben und im anhergegebenen Wertanschlag inbegriffen sind: | ||
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<div align="right">-5-</div>das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen | <div align="right">-5-</div>das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen Neugüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgewählt und zurückbehalten haben. | ||
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<div align="center">III</div> | <div align="center">III</div> | ||
Die | Die Besitzeinweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.<br> | ||
Rechte, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen auf die Übernehmerin über, ebenso auch die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.<br> | |||
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom | Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom Heutigem ist das Vertragsanwesen belastet mit | ||
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17 M 88 Pf | 17 M 88 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse und<br> | ||
10 M 83 Pf | 10 M 83 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.<br><br> | ||
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Der | Der Gebührenbewertung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus | ||
<div align="center">13000 M<br> Dreizehntausend Mark </div> | |||
angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird.<br><br> | |||
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tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich | tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich Flur Nr. 564 1/2<br><br> | ||
<div align="center">VII</div> | <div align="center">VII</div> | ||
An dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen:<br> | |||
1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder. | 1700 M eintausendsiebenhundert Mark Vatergut der Gütlerskinder Martin und Cäcilia Asam von Gröbern, ferner 10M zehn Mark jährlicher Anschlag des Wohnungsrechts auf die Dauer des ledigen und unversorgten Standes und 12 M zwölf Mark Anschlag des hochzeitlichen Auszugs für diese Kinder. | ||
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<div align="right">-8-</div> | <div align="right">-8-</div> | ||
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br> | Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.<br> | ||
Diese Forderungen, Kosten und | Diese Forderungen, Kosten und Ansprüche verpflichtet sich die Übernehmerin sofort zur Löschung im Grundbuch zu bringen.<br><br> | ||
<div align="center">VIII</div> | <div align="center">VIII</div> | ||
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und xxx:<br> | Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und xxx:<br> | ||
Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur | Die Übernehmerin übernimmt hiermit zur vertragsmäßigen Leistung und Gewährung an Stelle der Übergeber:<br> | ||
a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br> | a, das obige Wohnungsrecht im jährlichen Anschlage des Martin Asam<br> | ||
b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.<br> | b, den hochzeitlichen Auszug im Anschlage desselben Martin Asam.<br> | ||
Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle | Die Übergeber übertragen hiermit auf die Übernehmerin alle Rechte, die sie in | ||
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<div align="right">-9-</div> | <div align="right">-9-</div> | ||
Ansehung der bezahlten Hypothekforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden.<br> | |||
Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.<br> | Kurrentschulden sind auf Erklärung der Übergeber beim obigen Anwesen nicht vorhanden.<br> | ||
Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von <br>100M einhundert Mark<br> | Der obige ersteheliche Sohn der Mitübergeberin namens Martin Asam erhält hiermit als Muttergut die Summe von <br>100M einhundert Mark<br> | ||
und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne | und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dasselbe ohne Zulegung von Zinsen und ohne dingliche Sicherstellung innerhalb eines Vierteljahres ab heute an Martin Asam herauszubezahlen. Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von | ||
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<br>900 M neunhundert Mark<br> | <br>900 M neunhundert Mark<br> | ||
und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen. <br> | und es verpflichtet sich die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszubezahlen. <br> | ||
. | Die Übergeber bedingen sich ein Gutsabstandsgeld von <br>900 M neunhundert Mark<br> und es verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin dieses Gutsabstandsgeld, welches unverzinslich und dinglich nicht sicher zu stellen ist, innerhalb einer Woche ab heute bar und kostenfrei an die Übergeber herauszuzahlen. | ||
<br>Weiter verpflichtet sich hiermit die Übernehmerin den Übergebern von jetzt ab auf deren Lebensende folgendes | |||
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<div align="center">Leibgeding</div> | <div align="center">Leibgeding</div> | ||
unentgeltlich zu gewähren. | |||
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1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer | 1. <br>Die Übergeber erhalten als Wohnung für den ausschließlichen Gebrauche das Zimmer neben der Wohnstube mit Ein- und Ausgang durch die Küche, welches Zimmer die Übernehmerin sofort wohn- und heizbar herzustellen hat.<br> | ||
Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf | Der Wert dieses Wohnungsrechts wird auf | ||
<br>70M siebzig Mark | <br>70M siebzig Mark | ||
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jährlich angegeben.<br> | jährlich angegeben.<br> | ||
Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die | Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr wohnen bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsangang einen jährlichen Herbergszins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten je im voraus und müssen ihnen solchenfalls die nachstehend unter Ziffer 2 beschriebenen Reichnisse von derselben Höhe xxx und unentgeltlich nachzubringen.<br> | ||
2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx | 2. Die Übergeber erhalten, lieferbar xxx | ||
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Version vom 19. Juli 2012, 23:20 Uhr
Quelle
Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt
Detailinformationen
Datum
11. März 1914
Ort
Schrobenhausen
Vertragsgegenstand
Hofübergabevertrag
Unterzeichnende Personen
Albert Stinglwagner, Notar
Andreas Gruber
Cäzilia Gruber
Viktoria Gruber
Inhalt
(Auszug)
398 Übergabe-Vertrag Heute, den elften März Eintausendneunhundertvierzehn
11. März 1914
erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer: -2-
Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Matthias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: Mathias Vogg. Auf Ersuchen der Erschienenen habe ich nach Einsicht des Grundbuchs aufgrund ihrer bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgegebenen Erklärungen nachstehenden I
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I -3-
Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus: Flur Nr
-4-
an II
Mitübergeben und im anhergegebenen Wertanschlag inbegriffen sind: -5- das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen Neugüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgewählt und zurückbehalten haben.
III
Die Besitzeinweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten. -6-
17 M 88 Pf ermäßigte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse und IV
Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin. V
Der Gebührenbewertung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M
Dreizehntausend Mark angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird. VI
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia bean- -7-
tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich Flur Nr. 564 1/2 VII
An dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen: -8-
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.
VIII
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und xxx: -9-
Ansehung der bezahlten Hypothekforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden. -10-
Leibgeding
unentgeltlich zu gewähren.
-11-
jährlich angegeben. -12-
-13-
der Krankheit und Hilflosigkeit xxx
IX
Die Übernehmerin bestellt (?) -14-
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine xxx Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke XX Nr. 564a und 564b -15-
X
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Flurnummern
XIII
Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden(?) eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. -16-
schrieben. Stinglwagner
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Fragen/Bemerkungen
Der Vertrag ist noch nicht vollständig transkribiert, die voranstehenden Passagen wurden von Mechtano in unserem Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) eingestellt.
Sobald die Lücken gefüllt sind, werden sie hier ergänzt.
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