Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen
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Heute, den elften März 1914 - 11. März 1914 - erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer:<br> | Heute, den elften März 1914 - 11. März 1914 - erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer:<br> | ||
1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere eine | 1. Gruber Andreas und Cäcilia, letztere eine vorverehelichte Asam, Gütlerseheleute in Gröbern, Gemeinde Wangen, aufgrund Ehevertrag des damaligen K. Notars Metzler in Schrobenhausen vom 3. Juli 1885 Nr.187 in allgemeiner Gütergemeinschaft, früher des Bayerischen Landrechts, jetzt des B.G.B. lebend,<br> | ||
2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - ob. gen. Gütlern - zu Hause.<br> | 2. Gruber Viktoria, ledige und großjährige Gütlerstochter von Gröbern, bei den Eltern - ob. gen. Gütlern - zu Hause.<br> | ||
Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria | Die Eheleute Gruber sind mir Notar von Person bekannt, die Persönlichkeit der Viktoria |
Version vom 19. Juli 2012, 17:39 Uhr
Quelle
Staatsarchiv München, Außenstelle Eichstätt
Detailinformationen
Datum
11. März 1914
Ort
Schrobenhausen
Vertragsgegenstand
Hofübergabevertrag
Unterzeichnende Personen
Albert Stinglwagner, Notar
Andreas Gruber
Cäzilia Gruber
Viktoria Gruber
Inhalt
(Auszug)
398 Übergabe-Vertrag Heute, den elften März 1914 - 11. März 1914 - erscheinen vor mir, Albert Stinglwagner, K. Notar in Schrobenhausen, in meinem Amtszimmer: -2-
Gruber wurde mir zuverlässig festgestellt durch den mir von Person bekannten Mathias Vogg, Gastwirt in Schrobenhausen mit Unterschrift: Mathias Vogg. I
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I -3-
Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus: -4-
an II
Mitübergeben und im XXgegebenen Wertanschlag inbegriffen sind: -5- das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen xxxgüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgesucht und zurückbehalten haben.
III
Die Besitzanweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten. -6-
17 M 88 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse (?) und IV
Die Kosten dieses Vertrags und des Vollzugs trägt die Übernehmerin. V
Der Gebührenverordnung wegen wird der Wert des übergebenen Gesamtanwesens von den Vertragsteilen aus 13000 M - Dreizehntausend Mark - angegeben, wovon der Betrag von 2000 M auf die beweglichen Sachen gerechnet wird. VI
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia bean- -7-
tragen zunächst die Berichtigung des Grundbuchs dahin, daß die Ehefrau Cäcilia Gruber aufgrund der zwischen diesen Eheleuten bestehenden allgemeinen Gütergemeinschaft als Miteigentümerin bezüglich des obigen Grundstückes im Grundbuche eingetragen werde und bezüglich XX Nr. 564 1/2 VII
Zu dem obigen Anwesen, somit desselbe im Grundbuch für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37 vorgelegen ist, sind im Grundbuche eingetragen: -8-
Das obige Vatergut von 1700 M ist längst schon ausbezahlt und das Wohnungsrecht sowie der hochzeitliche Auszug der Cäcilia Asam sind durch deren Verehelichung gegenstandslos geworden und erloschen.
VIII
Die Anwesensübergabe erfolgt unter folgenden Bedingungen und xxx: -9-
Zusehung(?) der bezahlten xxxforderungen werden habe und bewilligen ihre Umschreibung im Grundbuch auf die Übernehmerin, diese erklärt sich damit einverstanden. -10-
Leibgeding
monatlich zu gewähren
-11-
jährlich angegeben. Sollten die Übergeber beim obigen Anwesen nicht mehr bleiben wollen oder können, so erhalten sie von der Übernehmerin als Entschädigung für die Wohungsnutzung einen jährlichen xxxzins von 70M siebzig Mark, zahlbar in vierteljährlichen Raten xxx -12-
-13-
der Krankheit und Hilflosigkeit xxx
IX
Die Übernehmerin bestellt (?) -14-
a, für das Wohnungsrecht der Übergeber eine xxx Dienstbarkeit von dem obigen Grundstücke XX Nr. 564a und 564b -15-
X
Die Übergeberin erklärt die obigen Grundstücke Flurnummern
XIII
Die Übernehmerin unterwirft sich in Ansehung der sämtlichen von ihr im Vorstehenden(?) eingegangenen Verbindlichkeiten der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. -16-
schrieben. Stinglwagner
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Fragen/Bemerkungen
Der Vertrag ist noch nicht vollständig transkribiert, die voranstehenden Passagen wurden von Mechtano in unserem Diskussionsforum (Registrierung erforderlich) eingestellt.
Sobald die Lücken gefüllt sind, werden sie hier ergänzt.
Das ganze Dokument ist auf unserer Homepage verfügbar.