Wissen: Der Erkennungsdienst der Polizeidirektion München

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Was

Dem Erkennungsdienst kam schon früh eine besondere Bedeutung bei den polizeilichen Ermittlungen zu. Im Polizeipräsidium München, von wo aus auch die Ermittlungen im Sechsfachmord von Hinterkaifeck geleitet wurden, gab es dazu das KnowHow sowie den Platz und die nötige Ausstattung. Theodor Harster, der ab 1909 im damaligen Königreich Bayern den Landeserkennungsdienst mit aufbaute, verfasste für den 1911 vom Kriminologen Prof. Dr. Hans Groß herausgegebenen 40. Band des Archivs für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik einen umfassenden Einblick in den Erkennungsdienst der Polizeidirektion München.

Weitere zusätzliche detaillierte Informationen in der Kategorie Polizeiarbeit.

Gründung

Die Kriminalbeamtenkonferenz in Berlin vom 14. und 15. Juni 1897 und der Einführung der Körpermessung nach Bertillons Systemim Deutschen Reich, hatte auch für München die Einrichtung eines Erkennungsdienstes bei der K. Polizeidirektion zur Folge. Es wurde ein Atelier bereitgestellt, ein photographischer Apparat nach Bertillons System, eine Kamera für Tatbestandsaufnahmen und ein Vergrößerungsapparat beschafft. Beamte wurden im Messen und Fotografieren ausgebildet und gegen Ende des Jahres 1898 konnte der Erkennungsdienst seine Tätigkeit beginnen.

Tätigkeit

Registratur für Fingerabdrücke

Bei der Einrichtung einer daktyloskopischen Registratur in München war die größte Schwierigkeit die Wahl des Systems für die Klassifizierung und Registrierung der Fingerabdruckbogen. Von vornherein stand fest, daß für München nur ein Verfahren in Betracht kommen konnte, dass im Gebiete des Deutschen Reiches bereits irgendwo Boden gefasst hatte. Zur Wahl standen damit das englische System Henry, dessen eifrige Verfechterinnen die Polizeidirektionen Wien und Dresden sind, dann das von Bertillon und Klatt modifizierte Henrysche Verfahren, nach dem der Berliner Erkennungsdienst arbeitet, und die Registrierungsmethode, die Polizeidirektor Dr. Roscher in Hamburg erdacht und bei der Polizeibehörde in Hamburg eingeführt hat.
Da das Verfahren Henrys das daktyloskopische Ursystem war und von allen Klassifikationsmethoden die weiteste Verbreitung genoß, entschied man sich dafür. Die K. Polizeidirektion München hat das System Henry den beiden anderen Methoden vorgezogen, weil sie das Ursystem trotz mancher Mängel immer noch für besser hielt als die abgeleiteten Systeme Berlins und Hamburgs und außerdem auch deshalb, weil das englische System in Deutschland und im Ausland am weitesten verbreitet ist. Am 1. Juli 1909 trat die Registratur für Fingerabdruckbogen beim Münchener Erkennungsdienst ins Leben.
Weitere Details inklusive einer Statistik der bayerischen Landestelle für Fingerabdrücke auf unserer Spezialseite.

Behandlung der am Tatort gefundenen Fingerabdrücke

Foto vom 1913er Neubau des Polizeipräsidiums in der Ettstraße, München

Josef Rubner von der Polizeidirektion in München, berichtete von einem von ihm entwickelten, neuen Verfahren bei der Aufnahme von Fingerabdrücken am Tatort. Seiner Meinung nach bildeten die bis zu diesem Zeitpunkt gebräuchlichen Methoden, wie z.B. das Auflegen von klebrigen, undurchsichtigen Präparaten auf die eingestäubten Fingerabdrücke, Probleme, da sich häufig Luftblasen bildeten, die eine einwandfreie Aufnahme der Spur verhinderten. Falls der Abzug jedoch gut gelang, so ist er dennoch seitenverkehrt, und muss erst seitenrichtig hergestellt werden, was nach Rubner am besten mit der Schneiderʼschen Folie gelang. Dies war für ihn auch das beste Verfahren, neben dem Fotografieren der Fingerabdrücke, welches aber viel zeitaufwendiger und teurer war. Rubner entwickelte ein seiner Ansicht nach billigeres und einfacheres Verfahren.

Er mischte, jeweils in gleicher Menge, Glyzerin und eine Gummilösung, die damals in Büros als Klebemittel verwendet wurde, miteinander und trug dieses Gemenge auf Gelatinepapier auf, das er sodann in der Luft trocknete. Mit Hilfe dieses Gelatinepapiers konnte man nun Fingerabdrücke, die mit Staub – laut Rubner am besten mit feinem Aluminiumpulver – sichtbar gemacht worden waren, abnehmen.

Photographie

Der Münchener Erkennungsdienst verfügte über ein ausreichendes photographisches Atelier mit 2 geräumigen Dunkelkammern. Im neugebauten "Augustinerstock" wurden große Räume für photographische Zwecke vorgesehen.

An Apparaten besaß der Erkennungsdienst:

  • 3 Reisekameras (24 mal 30, 13-mal 18 und 9 mal 12)
  • einen Apparat für Bertillonsche Aufnahmen, der seit dem Jahre 1899 im Betrieb war und bis 1911 mehr als 10 000 Aufnahmen geliefert hatte
  • eine von der Firma Ernemann in Görlitz hergestellte Kriminalausrüstung „Globus II" mit Optik von Berthiot-Lacour (System Bertillon) für metrische Photographie

Zum Photographieren von Fingerabdrücken u. dgl. sind die vorhandenen Apparate ausreichend. Liefern sie keine genügenden Ergebnisse, so werden die betreffenden Gegenstände an die vorzüglich arbeitende, mit den modernsten und besten Apparaten ausgerüstete Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie , Chemigraphie, Lichtdruck und Gravüre in München hinübergegeben, die dann die Aufnahme besorgt.

Aufbewahrung

Zunächst wurden die Bilder der lebenden Personen nach „Verbrecherspezialitäten“ geordnet in Schachteln aufbewahrt. Man erkannte jedoch bald, daß der Wert dieser Sammlung nicht sehr groß war, denn ein Nachsuchen war nur dann erfolgreich, wenn die Verbrecherkategorie des Gesuchten die gleiche war wie die, unter der die Photographie seinerzeit registriert worden war. Diese Erkenntnis führte Dr. Robert Heindl in München zu seinen, den Lesern des Archivs bekannten Vorschlägen einer anderen Einteilung der Photographiensammlung. Heindl ordnete die Schachteln mit den Photographien in einen waagrecht und senkrecht in gleich große Fächer geteilten Schrank ein. Die Photographien werden zunächst nach der Körpergröße geordnet. Die oberste Fachreihe enthält die größten, die unterste die kleinsten Verbrecher. Die 8 waagrechten Reihen sind nach der Verbrechensspezialität senkrecht geteilt. In den einzelnen Schachteln sind die Photographien nach dem Geburtsjahr des Verbrechers gelegt; der älteste liegt am weitesten hinten, der jüngste liegt ganz vorn. Diese Dreiteilung nach den Dimensionen des Schrankes (Breite: Körpergröße, Höhe: Verbrechensspezialität, Tiefe: Alter) ermöglicht ein sicheres, planmäßiges Suchen, das bei der Einteilung lediglich nach der Verbrechensspezialität nicht möglich war.

Statistik über die photographischen Arbeiten des Erkennungsdienstes München

Aufnahmen lebender Personen sonstige Aufnahmen Summe der Aufnahmen Kopien
1903 894 31 925 4027
1904 1006 35 1041 3619
1905 845 26 871 2979
1906 923 53 976 4880
1907 902 44 946 4713
1908 817 63 934 5908
1909 1307 282 1589 9152

Weitere Hilfsmittel

Körpermessung nach Bertillons System
Bekannt als Bertillonage. Diese wurde weiterhin angewandt, wenn klassifizierbare Fingerabdrücke nicht zu erlangen waren , und bei berufsmäßigen internationalen Verbrechern. 1908 wurden 34 und 1909 18 Personen gemessen.

Sammlung von Nachrichten über Verbrechensspezialitäten
Diese Sammlung hatte den Zweck beim Auftauchen bestimmter eigenartiger Verbrechertricks usw. sofort Vorgänge gleicher oder ähnlicher Art nachzuweisen und das rasche Auffinden der einschlägigen Personalakten und Photographien zu ermöglichen. Diese Sammlung leistete besonders bei der Aufspürung ganz einseitiger Spezialisten z . B. der Türdrückerdiebe, Treibriemendiebe, Handkarrendiebe, usw. gute Dienste.

Kartensammlung für gestohlene und verlorene Wertgegenstände
Ein nach Hamburger Beispiel durch Sicherheitskommissär Rubner ausgearbeitete Mustersammlung von Wertgegenständen. Der Text enthielt zunächst eine Beschreibung der 24 meistverbreiteten Edelsteine und Halbedelsteine, dann der Perlen und Korallen und der wichtigsten Edelmetalle. Dann folgten Mitteilungen über Juwelierwaren mit Erläuterungen technischer Ausdrücke (z. B. collier de chien, Marquisring, Fassung à jour, Krappenfassung, Boutons, Pendeloques , usw.). Diesem folgten Zeichnungen für 17 Uhrformen, 6 Uhrgehäuse und 3 Bügelformen, 6 Muster für Hals- und Kopfschmuck, 19 Uhrketten-, 26 Armbänderformen, 52 Fingerringe, 9 Ohrringe, 37 Busennadeln, 21 Broschen, 9 Lorgnons und Lorgnettes, Feldstecher, Operngläser und photographische Objektive, alles , soweit nötig, mit erläuterndem Text.
Alle Referenten und Hilfsarbeiter des Sicherheitsdienstes, jede Schutzmannsstation, jede Polizeiwache und jeder Kriminalschutzmann ist im Besitz einer solchen Mustersammlung. Nach ihr arbeiten ferner die gesamte bayerische Gendarmerie, die 1100 Exemplare besitzt, und die Polizeibehörden in 59 unmittelbaren und mittelbaren bayerischen Städten. Auch das Stadtpolizeiamt Stuttgart hat sie angenommen.
Wurde in Stuttgart oder Nürnberg eine Uhr gestohlen, und telegraphierte die Polizeibehörde nach München: „Goldene Herrenuhr MS 3, 10, 9, 25 gestohlen, so wusste die Polizeidirektion München ohne weitere Mitteilung, daß es sich um eine Uhr mit 2 Sprungdeckeln, mit arabischen, rund eingefaßten Ziffern, mit Sekundenzeiger, mit Monogramm auf guillochiertem Grund und mit ovalem Bügel handelte.

Polizeihunde
Stand 1911 besaß die Polizeidirektion München eine Hundestaffel mit 15 Hunden ( 11 Deutsche Schäferhunde und 3 Airedaleterriers) , die als Schutzhunde und an der Peripherie der Stadt auch im Kriminaldienst gute Dienste leisteten. Mehr auf der Spezialseite

Handschriftensammlung
1911 war eine die Anlage einer Handschriftensammlung im Gespräch.

Tätigkeit des Erkennungsdienstes bei der Tatbestandsaufnahme

Vollständiges Zitat aus dem Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik Band 40 von 1911 herausgegeben von Prof. Dr. Hans Gross. Verfasst von Dr. Theodor Harster, Bezirksamtsassessor bei der Kgl. Polizeidirektion München, Referent für den Erkennungsdienst

IV. Die Tätigkeit des Erkennungsdienstes bei der Tatbestandsaufnahme.
Bei allen bedeutenderen Verbrechen, zu deren Klarstellung durch photographische oder zeichnerische Aufnahmen, Messungen, Asservierung von Gegenständen, Fixierung von Finger- und Fußspuren u. dgl. der Erkennungsdienst irgendwie von Vorteil sein kann, ist er zur Tatbestandsaufnahme heranzuziehen. Der Polizeibeamte, der als erster an den Tatort kommt, hat den Referenten sofort durch den Fernsprecher zu verständigen oder, wenn die Umstände sein Verbleiben am Tatort erheischen, dafür zu sorgen, daß ein anderer Polizeibeamter schleunigst die Benachrichtigung übernehme. Für die Beamten des Erkennungsdienstes ist außerhalb der Bureaustunden ein regelmäßiger Bereitschaftsdienst eingerichtet, der auch zur Nachtzeit die sofortige Heranziehung ermöglicht. Allen Polizeibeamten ist eingeschärft, daß bis zum Eintreffen des Erkennungsdienstes der Tatort aufs strengste abgesperrt und alles unveränderter Lage belassen werden muß. Gegenstände, deren Berührung nicht vermieden werden kann, dürfen nur mit Handschuhen angefaßt werden. Der Vollzug dieser Weisungen gibt selten Anlaß zu Beanstandungen, in der Regel werden sie aufs Genaueste befolgt. Häufig freilich kommt es vor, daß schon der Schutzmann, der als erster eintrifft, den Tatort nicht mehr unverändert findet, aber dagegen ist, wie jeder Kriminalist weiß, eben kein Kraut gewachsen. Die Hauptsache ist, daß vom Erscheinen des ersten Polizeibeamten an der Vorschrift entsprechend rasch und doch mit Besonnenheit gearbeitet wird.
Der Erkennungsdienst bedient sich beim Tätigwerden außerhalb des Polizeigebäudes eines kleinen Handkoffers, der mit allem notwendigen Material ausgestattet ist. ☆ Die von Groß 1) vorgeschlagenen Gebrauchsgegenstände sind fast alle darin enthalten, dazu aber noch manches andere, da der Koffer in der Regel mit dem Automobil an den Tatort gebracht wird, so daß ein größeres Gewicht nicht hinderlich ist.
Die Inanspruchnahme des Erkennungsdienstes hat sich in der letzten Zeit beträchtlich gesteigert: während er im Jahre 1909 31-mal geholt wurde, hatte er schon im ersten Halbjahr 1910 56 mal auszurücken.
Die Fingerspuren werden wie oben angegeben behandelt, zum Abformen der Fußspuren wird Gips, Wachs oder Schwefel, bei Schneespuren Leim verwendet. Mit dem von Professor H. Groß im Archiv (Band 37 S. 186) empfohlenen „ Mollin" wurden beim Abformen von Werkzeugspuren gute Erfahrungen gemacht.
Die Tatortaufnahmen und die Aufnahmen aller Spuren werden in ein Album eingeklebt. Wird der Täter überführt, so wird seine Photographie beigefügt; bleibt er unermittelt, so sind künftig, wenn Verbrechen ähnlicher Art geschehen, die Fingerabdrücke aller verdächtigen Personen mit den photographierten Fingerspuren aus früheren Zeiten zu vergleichen.
Zur Tätigkeit des Erkennungsdienstes gehört ferner auch das Studium der Zentralpolizei- und Fahndungsblätter. Die beigegebenen Photographien werden ausgeschnitten, aufgeklebt und der Registratur der Steckbriefphotographien einverleibt; für die als abhanden gekommen signalisierten Gegenstände werden Karten geschrieben und zu der im vorigen Abschnitt besprochenen Kartensammlung genommen.
Sind unbekannte Verhaftete ausgeschrieben, für die nicht schon Nachforschungen im Laufe sind, so wird die ausschreibende Behörde um die Übersendung eines Fingerabdruckblattes und einer Photographie ersucht; im Wiederholungsfalle schickt sie dann beides in der Regel unaufgefordert.
Im Jahre 1910 wurden zwei Ausbildungskurse in allen Zweigen des Erkennungsdienstes, besonders im Klassifizieren und Registrieren von Fingerabdruckbogen nach Henrys System abgehalten. An den Kursen nahmen auch auswärtige Kriminalbeamte teil.
1) Handbuch für Untersuchungsrichter, 5. Aufl. S. 168 .

Kommissionstasche / Handkofferfür auswärtige Amtshandlungen

Dr. Theodor Harster, der Leiter des Erkennungsdienstes München erwähnt in seinem Beitrag für das von Hans Gross herausgegebene „Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik“ einen Handkoffer, den der Erkennungsdienst beim Tätigwerden außerhalb des Polizeigebäudes mit führt, und der der mit allem notwendigen Material ausgestattet ist, zudem seien die von Gross vorgeschlagenen Gebrauchsgegenstände fast alle darin enthalten, dazu aber noch manches andere.
Der „Tatortkoffer" begann seine Karriere als „Kommissionstasche" und beinhaltete alle Utensilien, die ein Kriminalist am Tatort benötigt, um die Verbrechensaufklärung zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Es handelte sich sozusagen um die Urausstattung von CSI, und Hans Gross konnte aus eigener Erfahrung beurteilen, was eine solche Kommissionstasche beinhalten sollte, denn er war zu Beginn seiner Karriere, in den 1870er Jahren, als Untersuchungsrichter tätig, und dieser hatte damals am Tatort jene Aufgaben zu erfüllen, die heute von den Tatortgruppen der Kriminalpolizei wahrgenommen werden.
Hans Gross schätzte den Wert dieser Kommissionstasche so hoch, dass er ihr in seinem „Handbuch für Untersuchungsrichter" einen eigenen Abschnitt widmet. Penibel schildert er, was in dieser Tasche enthalten sein sollte; denn auch wenn „einzelnes vielleicht kleinlich und überflüssig erscheinen mag, so wird doch die Erfahrung jeden dahin belehren, daß der Besitz einer geordnet erhaltenen und richtig versehenen ,Kommissionstasche nicht nur Bequemlichkeit bietet und Raschheit sichert, sondern auch oft die alleinige Ursache glücklichen Erfolges sein wird.“
Gewiss, auch heute noch ist es von Wichtigkeit, das nötige Instrumentarium rasch am Tatort zur Verfügung zu haben, erst recht galt dies aber für die Zeit um 1900, als Autos selten und Hubschrauber noch gar nicht vorhanden waren, sodass bei einem verspäteten Nachbringen von Ausrüstungsgegenständen der Tatort bereits verändert und die Leiche schon verwest sein konnte.

Kommissionstasche

Als am zweckmäßigsten findet Gross, daß Offizierssäbeltaschen sich hervorragend als Kommissionstaschen eignen, dies sei ihm auch durch eine große Zahl von Zuschriften, die ihm von Untersuchungsrichtern des In- und Auslandes zugekommen sind, einstimmig versichert worden.


“sie bietet genügenden Raum, Schutz vor Nässe und Verlust und ist am leichtesten zu tragen. Ich habe sie nicht bloss auf zahllosen Kommissionen, sondern auch auf den beschwerlichen Märschen des bosnischen Okkupationsfeldzuges von 1878 ( allerdings zu anderen Zwecken) erprobt, ohne jemals von ihr belästigt worden zu sein. Hängt sie am richtigen Orte, der durch Hin- und Herschieben gefunden wird, so weiss man nach einviertelstündigem Gehen von ihrem Vorhandensein nichts mehr. Eine solche Tasche ist etwa 25 cm lang , 20 cm breit , hat innen Abteilungen von oben nach unten und eine Aussentasche. An der oberen Rückseite sind zwei etwa 15 cm lange Lederschleifen fest angenäht , durch die ein gewöhnlicher Leibriemen gezogen wird. Diesen trägt man so um die Hüfte, dass die Tasche an der äusseren, rückwärtigen Seite des linken Oberschenkels zu ruhen kommt. Dort hängt sie unbeweglich, selbst bei scharfer Gangart. Als Verschluss dient am besten eine Öse, die durch einen Schlitz in der Klappe geht und mit einem kleinen Karabiner versehen wird .“

Inhalt

Zur inneren Einrichtung gehört vor allem ein bloss für Papier bestimmtes Fach, in dem sich befinden (und zwar die Bogen erst der Länge, dann der Breite nach gefaltet):

  • a) etwa zehn Bogen bestes Schreibpapier (auf auswärtigen

Kommissionen soll man nie das gewöhnlich schlechte Kanzleipapier benützen, Anstände rächen sich schwer !);

  • b) mehrere Umschläge verschiedener Grösse;
  • c) mehrere Bogen bestes Filtrierpapier; Ich rate, statt Löschpapier jenes Filtrierpapier mitzunehmen, welches die Chemiker benützen. Einerseits dient es auch gut als Löschpapier und anderseits ist es zu vielen anderen Zwecken zu verwenden, wozu man absolut reines Papier haben muss (Einpacken heikler Substanzen , Aufsaugen und Mitnehmen von wichtigen, etwa giftigen, blutigen Flüssigkeiten etc.).
  • d) sämtliche gebräuchliche und etwa selbst angefertigte Formularien (also : Protokolle mit Zeugen, Beschuldigten, Sachverständigen, Haftbefehle , Begräbnisscheine, Bestätigungen für den Totengräber, Zeugenvorladungen u. s. w. ); (hierbei mache man es sich zum Grundsatze, die Papiere nicht erst vor der Kommissionierung, sondern stets nach dieser für die nächste in Ordnung zu bringen, d. h. sofort nach der Rückkehr von einer auswärtigen Amtshandlung alles zu ersetzen, was man heute verbraucht, hat

Sehr zweckmässig ist es, wenn man in demselben Fache Miniaturausgaben des Strafgesetzes und der Strafprozess -Ordnung (lediglich den Gesetzestext) verwahrt hat. Es kommen die absonderlichsten Zwischenfälle vor, für die man die gesetzlichen Bestimmungen nicht allezeit im Gedächtnisse hat. Zum Schlusse gehört in dies Fach noch eine gute Karte des Bezirkes, in dem Kommissionierungen vorkommen können. Wegen Raumersparnis benützt man dazu eine Karte, die nicht auf Leinwand gespannt ist; sie wird verhältnismässig wenig gebraucht, so dass die Verstärkung durch Leinwand nicht nötig ist. Wohl aber empfiehlt sich ein Umschlag aus durchsichtigem Wachstaffet (wie ihn die Offiziere für ihre Generalstabskarten benützen) , da man dann die Karte auch im Regen benützen kann. Gerade bei Unwetter hat man die Karte oft am notwendigsten. Statt dieses Überzuges kann man die Karte auch mit Zaponlack wiederholt bestreichen, wodurch sie durchsichtig und weich bleibt und vom Regen nicht geschädigt wird allerdings ist sie dann höchst brennbar und daher feuergefährlich.

In die übrigen Abteilungen der Tasche gehören:

1. Feder und Bleistift

2. Taschentintenzeug
3. Fläschchen oder Zinntube mit Nigrosin (wasserlösliches Anilinschwarz)
4. Masstab oder Bandmass

5. Zirkel

6. Schrittzähler
7. Pauspapier u. Pausleinwand
8. Ein Fläschchen Gips
9. Ein Fläschchen Öl
10. Eine Bürste


11. Siegellack

12. Zwei Glasröhrchen
13. Zwei kleine Wachskerzchen
14. Ein kleines Kruzifix
15. Eine Magnetnadel
16. Blechschachtel mit Zündhölzchen
17. Seifenblätter oder ein Stück Seife
18. Eine gute Lupe

19. Ein Pinsel

20. Klebemittel (arab . Gummi)
21. Etwas sehr glattes, starkes Briefpapier
22. Das Amtssiegel oder Siegelmarken
23. Blaues Kopierpapier
24. Feines Seidenpapier
25. Eine kleine, zusammenlegbare Taschenlaterne

Ad. 1. Federn und Bleistift seien von vorzüglicher Güte. Ausgezeichnete Federn ermöglichen rasches Schreiben, dieses Zeitersparnis und diese genaue und sorgfältige Erhebung. Ich habe von meinen Schriftführern stets gefordert, dass sie nur mit: „Turnor & Comp., Birmingham patent globepointed pen" schreiben. Diese ausgezeichnete, viel zu wenig bekannte Feder hat an der Spitze eine Scheibe (nicht Kugel) und ermöglicht dadurch ungemein rasches Schreiben, da die Spitze auch auf rauhem Papiere nicht durchsticht und stecken bleibt
Ad. 2. Man sorge für besten Verschluss und fülle nach jedem Gebrauche wieder nach.
Ad. 3. Um mit Tinte niemals Schwierigkeiten zu haben (sie kann verderben, das Tintenzeug umfallen) ist es ratsam, etwas Nigrosin (Anilinschwarz ), welches aber wasserlöslich sein muss (in jeder Farbwarenhandlung zu bekommen) , mitzunehmen. Ein Gramm um wenige Kreuzer genügt für lange Zeit. Es ist dies ein feines schwarzes Pulver, das mit Wasser übergossen, sofort gute Tinte herstellt. Ein Napf, Fläschchen u. s. w. und Wasser ist überall zu finden und so hat man stets gute Tinte zur Hand. Am besten verwahrt man das Pulver in einem sehr kleinen, sogenannten „homöopathischen" Fläschchen.
Ad. 4. Ein guter Masstab ist unerlässlich, seine Notwendigkeit braucht nicht auseinandergesetzt zu werden. Ob man Masstab oder Bandmass besser mitnimmt, kann nicht gesagt werden; für einen Zweck ist das eine besser, für einen anderen das andere.
Ad. 5. Ein Zirkel ist erforderlich, um kleine und feinere Messungen, wie sie oft nötig sind, vorzunehmen.
Ad. 6. Ein Schrittzähler ist nicht unbedingt notwendig, wohl aber sehr bequem. Man erhält derlei Werkzeuge um 12-16 Kronen (10--14 Mark) in Form und Grösse einer Taschenuhr ; soll eine grössere Entfernung gemessen werden, so werden alle Zeiger (für 1000, 100 und Einheitsschritte) auf o gestellt, der Zähler wird eingesteckt und dann gegangen. Im Apparate befindet sich ein schweres Hämmerchen , das bei der Erschütterung, die jeder Schritt bewirkt, niederschlägt und den Einheitszeiger um eins weiter treibt; dieser Zeiger ist nach hundert Schritten einmal herumgekommen und nun geht der Hundertzeiger um eins weiter, ebenso dann der Tausendzeiger. Um die Erschütterung recht lebhaft und sicher zu machen, ist es besser, den Schrittzähler in den Stiefel zu stecken, statt in die Westentasche, dann lässt er keinen Schritt ungezählt. Dies gilt namentlich dann, wenn man auf weichem Boden (Sand, Wiesen- oder Moosgrund, Schnee etc. ) geht , oder wenn man überhaupt mehr leise und zierlich auftritt. Es ist begreiflich, dass man hierdurch verlässlichere Daten bekommt, als durch das Zählen ; auch kann man während des Gehens seine Aufmerksamkeit auf etwas wichtigeres wenden , als wenn man fortwährend auf das Zählen aufmerken muss .
Ad. 7. Gutes, durchsichtiges Pauspapier (Strohpapier, Glaspapier) braucht man oft, um Umrisse , Zeichnungen , Schriftzüge u. s. w. durchzuzeichnen. Pausleinwand braucht man beim Abnehmen von Blutspuren und überall dort , wo sich aus irgend einem Grunde das Pauspapier als zu schwach erweist.
Ad. 8 und 9. Gips und Öl dienen hauptsächlich dazu, um Fussspuren abzunehmen. Dass solche, in Gips abgenommen , durch keine Beschreibung oder Zeichnung zu ersetzen sind und oft das wichtigste Beweismittel bilden können , braucht nicht erörtert zu werden. Wie solche Gipsabnahmen zu machen sind, siehe XIII . Abschnitt.
Ad. 10. Eine Bürste hat den Zweck, bei Benützung von feuchtem Filtrierpapier oder Löschpapier Abklatsche von Gegenständen zu nehmen, die fest und von reliefartiger Form sind; z . B. von Eindrücken durch irgend ein Werkzeug, Einkerbungen durch Messer oder Haken, Verletzungen an Gegenständen u. s. w. Über die Art der Herstellung solcher Papierabklatsche siehe XII . Abschnitt.
Ad. 11. Siegellack zum Verschliessen von Gefässen, Befestigen kleiner Gegenstände, Anbringen eines Siegels u. s. w.
Ad. 12. Die Glasröhren dienen dazu , um rasch eine sichere Probe zu machen, ob ein (im Magen einer Leiche oder bei einer Hausdurchsuchung gefundener) Körper Arsen ist oder nicht. Arsen ist wohl das hauptsächlichste aller verwendbaren Gifte und daher ein rasches Erkennen, um z . B. über eine sofortige Verhaftung schlüssig zu werden, von grösster Wichtigkeit. Diese Röhren seien stark bleistiftdick, etwa 8-10 cm lang, aus klarem dünnen Glase, auf einer Seite offen, auf der anderen geschlossen; (am besten aus Jenaër Hartglas) . Über ihre Benützung vergl. XVI . Abschnitt.
Ad. 13 und 14. Wachskerzen von Fingerlänge und -Dicke sind oft nötig , um bei einbrechender Nacht, oder wenn finstere Räumlichkeiten zu erleuchten sind, nicht in Verlegenheit zu kommen. Ausserdem kann man in die Lage geraten, schwer Verletzte u. s. w. beeiden zu müssen und oft fehlt es dann an Leuchtern, Kerzen und Kruzifix. Als solches benützte ich stets ein flaches, wenige Zoll hohes, aus Messing gepresstes Kreuzlein mit dem Bildnis des Erlösers . Vor demselben hat manch ein Sterbender in einsamer Hütte oder im Walde geschworen, und niemand hat behauptet, es muss ein grosses Kanzlei – Kruzifix vorhanden sein .
Ad. 15. Eine Bussole wird benützt, um eine aufzunehmende Skizze zu orientieren, oft auch, um sich selbst im Wege zurecht zu finden; ist so ziemlich unentbehrlich.
Ad. 16. Auch Raucher vergessen oft Zündhölzchen, die, wenn nicht anders, so bei den sub. 12 und 13 genannten Zwecken unerlässlich sind.
Ad. 17. Nach vorgenommener Haussuchung, Kleiderrevision u. s. w. ist Waschen eine Wohltat. Ausserdem kann Seife auch benutzt werden um Abdrücke von kleinen Gegenständen, z. B. Schlüsseln, Zähnen (wenn Bisswunden vorhanden sind) u. s. w. , anzufertigen. Ist die mitgenommene Seife für den letztgenannten Zweck zu spröde und krümelig , so kann man auch die unter 13 genannten Wachskerzchen verwenden: man erwärmt das Wachs, knetet es zusammen und verwendet es dann für die genannten Abdrücke.
Ad. 18. Eine gute Lupe ist beim Aufsuchen und Betrachten kleiner Gegenstände so nötig, dass ihre Unentbehrlichkeit von jedermann eingesehen wird . Die Lupe muss derart beschaffen sein, dass ihre Oberfläche in irgend welcher Weise gegen das Zerkratzen geschützt wird. Eine zerkratzte Lupe ist nahezu unbrauchbar.
Ad. 19. Der Pinsel ist nötig zum Auspinseln von Fusspuren, bevor sie abgenommen werden, beim Abnehmen von Blutspuren u. s. w.
Ad. 20. Das Klebemittel braucht man ebenso beim Abnehmen von Spuren.
Ad. 21. Zur Aufbewahrung von sehr kleinen corp. delicti ist Schreibpapier zu rauh, satiniertes Papier wegen seiner Beimengungen gefährlich, man benütze also nur glattes, starkes Briefpapier.
Ad. 22. Wenn das Amtssiegel fehlt, können oft Verlegenheiten entstehen, man versäume daher nie, eines bei sich zu führen. Ich hatte der Raumersparnis wegen ein Exemplar ohne Handhabe, so dass das Ganze nicht mehr Raum einnahm als ein Silbertaler.
Ad. 23. Das blaue Kopierpapier (feines Strohpapier, beiderseits mit fettiger Indigomasse bestrichen) hat häufig viel Wert, wenn man irgend etwas , z. B. Befehle an mehrere Gendarmen, rasch mehrere Male zu schreiben hat. Soll das geschehen, so legt man auf eine glatte, feste Unterlage (Glastafel, Blechplatte, hartes Brett u. s . w. ) ein Blatt weisses Papier, darauf ein Blatt Kopierpapier, dann wieder weisses Papier, wieder Kopierpapier und zu oberst wieder weisses Papier. Auf letzterem wird mit einem harten Bleistifte, mit einem eisernen Nagel oder sonst mit einer harten Spitze stark aufdrückend geschrieben. Es druckt sich dann vom Kopierpapier auf das darunterliegende weisse Papier die Schrift sehr gut ab, so dass man bei Einmalschreiben um eine Kopie mehr erhält , als man Kopierpapierlagen verwendete. Mehr als 4-5 Lagen Kopierpapier zu benutzen, geht nicht gut an, da man sonst zu stark drücken müsste .
Ad. 24. Feines Seidenpapier wird verwendet, wenn man (vergleiche ad 10) Abklatsche von feinen Gegenständen machen will, wenn z. B. die Rauhigkeit einer Holzfläche, eines Steines darzustellen ist, wobei Fliesspapier zu grob wäre.
Ad. 25. Eine Laterne kann in unzähligen Fällen (auch bei Tage zur Durchleuchtung dunkler Räume) die besten Dienste leisten. Man bekommt solche um wenig Geld in so klein zusammenlegbarer Form, dass sie nicht mehr Raum erfordern, als eine Brieftasche.

Die Utensilien sollten dann mitsamt der Tasche einem Sattler oder Buchbinder übergeben werden, der das für das Equipment Platten aus starker Pappe von der Grösse der Tasche herstellte, und auf dieser, nachdem die Utensilien übersichtlich angeordnet wurden Laschen aus Leder, Leinwand oder Gummi anbrachte (ähnlich einem Reise-necessaire). Die Platte mit den Sachen konnte dann einfach in die Tasche geschoben, bei Bedarf herausgenommen und das Benötigte aus seiner Lasche herausgezogen werden.

  • Ausser diesen, unmittelbar für Untersuchungshandlungen nötigen Dingen, ist es ratsam, noch einiges in der „ Kommissionstasche " zu verwahren, was unter Umständen wohl zu brauchen ist. So ist es zu empfehlen, eine kleine Schachtel mit Bonbons mitzunehmen zu Bestechungsversuchen. Hat man draussen kleine Kinder zu vernehmen, so hat man in der Regel weder Zeit noch Lust, sich mit kleinen schmutzigen Bengeln herumzuplagen, um eine vielleicht wichtige Zeugenaussage zu erlangen. In solchen Fällen tut ein Bonbon, mit dem man den kleinen Zeugen besticht, oft gute Wirkung: aus einem heulenden, sich verkriechenden Kinde wird durch dieses einfache Mittel ein tapfer erzählender, zutunlicher Zeuge gemacht. Zweckmässig ist es auch , eine Rolle starken Bindſadens (Spagat, Rebschnur) mitzunehmen. Eine solche Schnur dient bei Messungen, Verpackungen, Ausbesserungen am Wagen etc., selbst bei Fesselungen widerspenstiger Verhafteten u. s. w. Weiter versäume man nicht, sich einige Medikamente für raschen Gebrauch von seinem Arzte zusammenstellen zu lassen. Mit plötzlich auftretenden Kopfschmerzen oder Diarrhöe, durch frühes Aufstehen, heisse Fahrt, schlechte Nahrung u. s. w. erzeugt, wichtige Sachen arbeiten zu müssen, ist zum mindesten nicht angenehm, kann aber auch zur Qual werden.
  • Von Bedeutung können für Raucher einige Reserve-Zigarren sein, da man oft in der Eile seine Zigarrentasche vergessen oder schlecht gefüllt hat . Eine Obduktion ohne Rauchen ist zum mindesten für uns Juristen selbst bei grosser Erfahrung recht lästig. Auch ist es rätlich , ein Paar warme Strümpfe in der ,, Kommissionstasche" zu haben um wechseln zu können, wenn man nasse Füsse bekommen hat; ein Kurzsichtiger tut endlich gut, einen kleinen Feldstecher mitzunehmen. Überhaupt wird Jeder nach seiner besonderen Beschaffenheit noch das eine oder andere beifügen. Auch dieses alles sind Kleinigkeiten, im gegebenen Falle sind sie aber wichtig, weil sie allein es möglich machen, dass der UR. seine fünf Sinne beisammen hält.

Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei

die Zigeunerzentrale war dem Erkennungsdienst angeschlossen. (Anm.: aufgrund der Sensibilität erlauben wir uns hier direkt auf Wikipedia zu verlinken)

Personal

Dr, Theodor Harster
Andreas Biegleder
Josef Rubner


Quellen

Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik Band 40 von 1911 online verfügbar
Diplomarbeit von Katharina Mösslacher
System und Praxis der Daktyloskopie und der sonstigen technischen Methoden der Kriminalpolizei von Robert Heindl
Artikel in den Münchner neueste Nachrichten vom 18. Juli 1914