Aktencheck: Die Gerichtsfahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Behauptung spricht in erster Linie ein Zeitungsartikel, der am 02.03.1922 im wahrscheinlich von den Opfern abonnierten Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde:<br>
Für die Behauptung spricht in erster Linie ein Zeitungsartikel, der am 02.03.1922 im wahrscheinlich von den Opfern abonnierten Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde:<br>
<div align="center">'''''Neuburg a.D. ''' Ein interessantes Urteil hat das hiesige Landgericht gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben. ''[3]</div><br>
<div align="center">'''''Neuburg a.D. ''' Ein interessantes Urteil hat das hiesige Landgericht gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben. ''[3]</div><br>
Die im Artikel beschriebene Situation ist buchstäblich die gleiche wie im Fall von Lorenz Schlittenbauer, der seinen Sohn Josef mit einer Einmalzahlung alimentierte.
 
Die im Artikel beschriebene Situation ist buchstäblich die gleiche wie im Fall von Lorenz Schlittenbauer, der seinen Sohn Josef 1919 mit einer von Staatsanwalt Pielmaier 1926  als „auffallend niedrigen“ Abfindungssumme alimentierte. Vermutlich aufgrund der 1919 bereits bestehenden Geldentwertung.


==Contra==
==Contra==
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