Aktencheck: Die Gerichtsfahrt: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
   im Aufbau
   im Aufbau
==Was==
==Was==
In seiner Aussage vom 10.01.1952 machte Jakob Sigl erstmals die Angabe, dass Viktoria Gabriel etwa 14 Tage vor der Tat zum AG Schrobenhausen gegangen und Forderungsklage gegen Lorenz Schlittenbauer wegen Nichtbezahlung der Alimente gestellt haben soll. <br>
Im Nachgang zu dieser Aussage  wurde Jakob Sigl am 30.05.1952 in einer  nichtöffentlicher Sitzung des Amtsgerichts Aichach erneut vernommen und gesetzlich beeidigt.<br>
<div align="center">''Schlittenbauer soll dann die Vaterschaft zu dem Kind Josef anerkannt haben. Er hat aber keine Alimente bezahlt. Etwa 14 Tage vor der Mordtat soll Viktoria Gabriel mit dem bereits verstorbenen Gastwirt von Gröbern Thomas Schwaiger, zum AG. Schrobenhausen gegangen sein und Forderungsklage gestellt haben gegen Schlittenbauer. Ob Schwaiger auch mit beim AG. war ,weiß ich nicht. Mir ist nur bekannt geworden, dass Viktoria Gabriel und Thomas Schwaiger zusammen nach Schrobenhausen gegangen sind. Auf dem Weg dorthin soll die Gabriel dem Schwaiger ihr Vorhaben in Schrobenhausen (Gang zum AG. Und Klagestellung gegen Schlittenbauer) unterbreitet haben.
Etwa 8 oder 14 Tage später, nach diesem Gang der Gabriel nach Schrobenhausen, wurde in Gröbern die Mordtat in Hinterkaifeck bekannt. ''[1]</div>
<br><br>
<div align="center">''Dass Viktoria Gabriel etwa 14 Tage vor der Mordtat mit dem bereits verstorbenen Gastwirt Thomas Schwaiger in Schrobenhausen war und dass die Viktoria damals beim Amtsgericht in Schrobenhausen eine Klage wegen Nichtzahlung des Unterhalts gegen Schlittenbauer erhob, habe ich wenige Tage nach/der Mordtat im Gasthaus des Schwaiger von diesem erfahren. Er erzählte damals, dass sie zusammen nach Schrobenhausen gefahren wären und dass sie ihm auf der Fahrt erzählt haben, dass sie zu Gericht fahren, um gegen Schlittenbauers Klage wegen Nichtbezahlung des Unterhalts für sein uneheliches Kind zu erheben. ''[2]</div>
==Pro==
==Pro==
==Contra==
==Contra==
==Quellen==
==Quellen==
Editoren
2.955

Bearbeitungen