Dokumente: 1971-05-11 Verfügung des Staatsanwalt Beck am Landgericht Augsburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Augsburg, den 11.05.1971 | Augsburg, den 11.05.1971<br> | ||
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Landgericht Augsburg | Landgericht Augsburg<br> | ||
Erster Staatsanwalt | Erster Staatsanwalt | ||
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Da sich sonach auch nicht klären lässt, ob die Strafverfolgungsverjährung gegen Karl und Andreas Schreier durch eine richterliche Handlung nach § 68 StGB unterbrochen worden ist, muss davon ausgegangen werden, daß die Strafverfolgung gegen beide verjährt ist.<br><br> | |||
Da sich sonach auch nicht klären lässt, ob die Strafverfolgungsverjährung gegen Karl und Andreas Schreier durch eine richterliche Handlung nach § 68 StGB unterbrochen worden ist, muss davon ausgegangen werden, daß die Strafverfolgung gegen beide verjährt ist. | |||
In Betracht kommt die Verjährungsfrist von 20 Jahren, wie sie in § 67 Abs. 1 Ziff. 1 StGB a.F. vorgesehen war. | In Betracht kommt die Verjährungsfrist von 20 Jahren, wie sie in § 67 Abs. 1 Ziff. 1 StGB a.F. vorgesehen war. | ||
§ 67 Abs. 1 Ziff. 1 StGB in der Fassung des 9. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 04.08.1969 (BGBl. I.S. 1065), die für die Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, eine Verjährungsfrist von 30 Jahren vorsieht, kommt nach Art. 2 des 9. Strafrechts-änderungsgesetzes nicht mehr zur Anwendung, weil die Strafverfolgung bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes verjährt war. | § 67 Abs. 1 Ziff. 1 StGB in der Fassung des 9. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 04.08.1969 (BGBl. I.S. 1065), die für die Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, eine Verjährungsfrist von 30 Jahren vorsieht, kommt nach Art. 2 des 9. Strafrechts-änderungsgesetzes nicht mehr zur Anwendung, weil die Strafverfolgung bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes verjährt war.<br> | ||
Trotzdem soll nichts unversucht gelassen werden die Tat aufzuklären. | Trotzdem soll nichts unversucht gelassen werden die Tat aufzuklären.<br><br> | ||
gez. Beck | gez. [[Ermittler: Beck | Beck]]<br> | ||
Erster Staatsanwalt | Erster Staatsanwalt | ||
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== Offene Fragen/Bemerkungen == | == Offene Fragen/Bemerkungen == |
Version vom 1. Mai 2011, 01:09 Uhr
Verfügung
Detailinformationen
Datum
11.05.1971
Ort
Augsburg
Art des Dokumentes
Verfügung
Verfasser
Erster Staatsanwalt am Landgericht Augsburg, Beck
Verfasst für
Aussetzen der Strafverfolgung gegen die Brüder Andreas und Karl Schreier wegen Verjährung(sfrist)
Verfügbar
Staatsarchiv Augsburg
Inhalt
Verfügung Augsburg, den 11.05.1971 Da sich sonach auch nicht klären lässt, ob die Strafverfolgungsverjährung gegen Karl und Andreas Schreier durch eine richterliche Handlung nach § 68 StGB unterbrochen worden ist, muss davon ausgegangen werden, daß die Strafverfolgung gegen beide verjährt ist.
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