Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist.
Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist.


Prof. Dr. Merkel ist hiervon in Kenntnis gesetzt.
[[Personen: Merkel Hermann Prof. Dr. | Prof. Dr. Merkel]] ist hiervon in Kenntnis gesetzt.


II.       Zum Akt. WV. Abt. I
II.       Zum Akt. WV. Abt. I
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== Fragen/Bemerkungen ==
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