Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Version vom 23. Juli 2011, 16:52 Uhr von Heike (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „DIESER TEXT BEFINDET SICH NOCH IM AUFBAU! == Was? == Sühneverfahren zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl im Jahre 1926. 1926 hat es zwischen Lorenz Sc…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

DIESER TEXT BEFINDET SICH NOCH IM AUFBAU!

Was?

Sühneverfahren zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl im Jahre 1926.

1926 hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl ein Sühneverfahren vor Bürgermeister Gall gegeben.
Zu diesem Sachverhalt liegen keine Unterlagen vor. Die Erkenntnisse setzten sich aus mehreren Aussagen und Berichte zusammen (siehe Quelle / Herkunft).

Jakob Sigl hat in der Öffentlichkeit Lorenz Schlittenbauer den Mörder von Hinterkaifeck genannt. Schlittenbauer zeigte Sigl an und so kam es zu dem Sühnetermin. Sigl wurde in dem Verfahren zur Zahlung von 40 Mark verurteilt. Ob das Geld in die sogenannte Armenkasse, was zu dieser Zeit nicht ungwöhnlich war, oder an Schlittenbauer ausbezahlt wurde ist nicht bekannt.

Schlittenbauer gibt an, dass Sigl seinen Sohn Johann Schlittenbauer dazu bringen wollte gegen ihn auszusagen und warf ihm vor, er hätte Johann zu einem Meineid anstiften wollen. Aufgrund dieser Aussage kam es zu einem erneuten Verfahren. Ob die Anzeige von Lorenz Schlittenbauer oder Jakob Sigl gemacht wurde ist nicht bekannt. Da Schlittenbauer seine Behauptung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde Schlittenbauer wegen falscher Anschuldigung verurteilt. Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.

Was noch nicht geklärt werden konnte ist, ob diese Anschuldigung zur Anstiftung zum Meineid ebenfalls in einem Sühneverfahren abgeurteilt wurde oder ein Gerichtsprozess statt fand. Da die Anstiftung zum Meineid ein schwereres Vergehen als übele Nachrede ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein strafrechtliches Verfahren anhängig war.

Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist nicht bekannt.

Offene Fragen/Bemerkungen

Quellen/Herkunft