Sonstiges: Über die Firmung
im Entstehen
Zur Beurteilung, ob oder inwieweit interessante Personen aus unserem Personenregister in die dörfliche Gemeinschaft integriert waren, ist bedeutend zu wissen, wer das Amt des Firmpaten übernahm, bzw. auch ob diese das Amt des Firmpaten für andere Kinder ausgeübt hatten.
Was?
Die Firmung ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen Kirche und im Leben eines katholischen Christen ein wichtiges Ereignis. Theologisch gesehen ist die Firmung die Vollendung der Taufe. In der Urkirche waren Taufe und Firmung ein einziges Sakrament. Erst seit dem 2./3. Jahrhundert begann man allmählich, die Taufe in zwei verschiedene Ritualschritte aufzuteilen, woraus dann im Laufe der Zeit die Firmung hervorging.
Ablauf
Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof („ordentlicher Spender“) gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht (außerordentlicher Spender). Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend breitet der Firmspender die Hände über dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittelung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom (Orts-)Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Während der Firmung legt der Firmpate (in Österreich und Süddeutschland auch Firmgöd genannt) als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie.Bis zur Erneuerung des Ritus der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag) allgemein üblich. Der Firmpate soll den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen, des weiteren beschreibt Deharbe bei der Auswahl des Paten, dass die Firmpaten , eines unsträflichen Wandels und von solchem Alter sein, daß sie die ihnen als Firmpaten obliegenden Pflichten erfüllen können. " Wie bei der Taufe, so entsteht auch hier zwischen dem Paten und der gefirmten Person und deren Eltern eine geistliche Verwandtschaft…“
Firmpate
Normalerweise ist es üblich, dass sich der Firmling einen Firmpaten sucht, dessen Aufgabe es ist, den Firmling bei seiner christlichen Lebensführung zu begleiten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen, um Firmpate zu werden, sind die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und selbst gefirmt zu sein. Traditionell hat der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten gefeiert.
Personenregister
Firmpaten galten in der kath. Religion als auf Dauer wichtige Bezugspersonen für das Kind, deshalb werden wir hier bei relevanten Personen aus dem Personenregister die Firmung mit den Paten und dem persönl. Bezug soweit es uns möglich ist eintragen.
Datum/Pfarrei | Firmling | Firmpate | Verhältnis des Firmling zum Paten soweit dieses bekannt ist |
---|---|---|---|
Pfarrei Waidhofen | |||
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
Datum/Pfarrei | Firmpate | Firmling | Verhältnis des Paten zum Firmlings soweit dieses bekannt ist |
---|---|---|---|
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
… | …. | …. | …. |
Fragen/ Bemerkungen
Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in den Firmbüchern der Pfarrei einerseits Jahrgänge fehlen, und andrerseits bei nicht zweifelsfreier Zuordnung eine Person nicht aufgenommen wurde. Zum Beispiel, wenn dort nur der Name ohne weitere Angaben eingetragen war.
Quellen
Diözesanarchiv Augsburg
Wikipedia Firmung
Gründliche und leichtfaßliche Erklärung des katholischen Katechismus ..., Band 3, von Joseph Deharbe, 1888