Dokumente: 1935-01-02 Vernehmung Wittmann Georg

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Richterliche Einvernahme

Detailinformationen

Datum

02.01.1935

Ort

Kaisheim

Art des Dokumentes

Vernehmungsprotokoll

Verfasser

Verfasst für

Staatsanwaltschaft Augsburg

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Inhalt

Richterliche Vernehmung des Wittmann im Zuchthaus Kaisheim vom 2.1.1935.



Zur Person:
Wittmann Georg, 50 Jahre alt, geschiedener Unterhändler von Kastl (Oberpfalz), z.Zt. Büßer hier; zu Wolfgang Schwarz nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Im Jahre 1929 kam ich in die Gefangenenanstalt Amberg zur Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe. Ich kam bei dieser Gelegenheit öfters mit dem Mitgefangenen Wolfgang Schwarz, lediger Schäfer aus Württemberg zusammen. Wir waren während der Arbeit beisammen und auch im gleichen Schlafsaale. Schließlich hat sich zwischen uns beiden ein vollkommenes Vertrauensverhältnis herausgebildet. Als ich mehrere Wochen in Amberg war, wurden in diese Anstalt Gefangene von der aufgelassenen Anstalt Laufen verbracht. Unter diesen befand sich einer, den ich von früher her kannte. Sein Name ist mir augenblicklich nicht gegenwärtig. Ich weiß nur noch, daß er den Taufnamen Simon hatte und aus der Neuburger Gegend stammte, und zwar meine ich aus Karlskron oder Karlshuld. Diesen hatte ich im hiesigen Zuchthause, woselbst ich in den Jahren 1923 und 1924 eine Strafe verbüßte, mit seinen zwei Brüdern, die damals gleichfalls in Kaisheim zur Strafverbüsung waren, kennen gelernt. Mir war bekannt, daß derselbe mit seinen beiden Brüdern der Mordtat in Hinterkaifeck verdächtig war und einvernommen wurde. Als nun dieser Mann nach Amberg kam, habe ich dem etc. Schwarz erzählt, daß ich diesen kenne und daß derselbe schon der erwähnten Mordtat verdächtig war. Derselbe erwiderte darauf, daß dieser der Täter nicht sei, daß vielmehr in dieser Mordsache die Behörden stark irregeführt worden seien. Ich fragte ihn dann, ob denn er von der Sache etwas wisse, worauf er erwiderte: " ja, freilich weiß ich etwas!" Er erzählte mir dann folgendes:
"Ich habe mit noch zwei Schäfern in der Nähe des Einödhofes, in welchem die Mordtat geschah, Schafe gehütet. Mit der Magd des Bauern, die auch ermordet wurde, hatte ich


ein Liebesverhältnis. Wir vermuteten, bezw. wußten aus Mitteilungen der Magd, daß bei dem Bauern Geld zu haben sei. Ich und der inzwischen verstorbene Haupttäter vereinbarten, das Geld zu holen. Die Magd hatte ihre Mithilfe zugesagt, indem sie versprach, uns hereinzulassen. Wir hätten die Tat schon 2 Tage vorher ausgeführt, konnten aber zur Verübung derselben nicht kommen, weil der dritte Schäfer, der nicht Mittäter, wohl aber Mitwisser des beabsichtigten Diebstahls war, sich gerade in Augsburg befand. und sie deshalb nicht abkommen konnten, weil sonst dessen Herde, deren vorübergehende Beaufsichtigung sie übernommen hatten, ohne Aufsicht gewesen wäre. Als wir dann zur Ausführung der Tat gingen, hatten wir bloß die Absicht, das Geld zu stehlen, nicht aber die Absicht, irgend jemand um das Leben zu bringen. Es wäre auch niemand um das Leben gebracht worden, wenn nicht die Magd plötzlich umgeschwenkt hätte, indem sie Lärm machte. Ehe wir in das Wohnhaus eindrangen, hat der andere inzwischen verstorbene Mittäter aus der Schupfe ein Beil mitgenommen und mit demselben der Magd einen Hieb versetzt. Er hatte sie aber auf diesen ersten Hieb nicht genügend getroffen, sodaß sie noch schreien konnte, worauf dann die übrigen Hausinsassen wach wurden. Daraufhin hat der verstorbene Mittäter mit dem Beile den Bauern und die Bäuerin und die Eltern vom Bauern oder der Bäuerin niedergeschlagen.
Mir war der seinerzeit vielbesprochene Mordfall bekannt und deshalb wußte ich auch, daß damals ein Kind ermordet wurde. Ich fragte ihn deshalb, warum denn dann das unschuldige Kind ermordet worden sei, worauf er mir entgegnete, daß er das Kind umgebracht habe, weil er gefürchtet habe, das Kind könnte schreien und auf diese Weise vorübergehende Leute aufmerksam gemacht werden. Er erzählte mir dann noch, dass sie zwar Geld bekommen, daß sie sich aber mehr erhofft haben. Außerdem hätten sie noch meines Wissens eine Uhr und Schmucksachen erbeutet, die dann der andere in München versetzt oder verkauft habe. Nach der Tat seien sie beide sofort auf ein paar Tage fortgegangen und zwar meines Erinnerns nach Pöttmes, damit auf sie kein Verdacht falle. Nach ein paar Tagen seien sie wieder zu ihren Schafen zurückgekehrt.
Diese Mitteilung, die ich mir sogleich nach der Erzählung


aufgeschrieben habe, hat mir Schwarz zuerst allein erzählt. Dann aber hat er dieselbe gelegentlich unseres Zusammenseins mit dem Mitgefangen Sauerlacher, einem Stallschweitzer aus der Nähe von Schrobenhausen, dem Hinterkaifeck bekannt war, wiederholt. Ich wollte nämlich diesen Sauerlacher als weiteren Zeugen gewinnen und habe denselben in die Sache eingeweiht und dann in dessen Anwesenheit das Gespräch wiederum auf den Kaifecker Mord geführt. In dessen Gegenwart hat dann, wie erwähnt, etc. Schwarz, die mir gemachten Mitteilungen wiederholt. Sauerlacher sagte dann zu mir, daß diese Sache doch angezeigt werden solle. Ich verhielt mich zuerst ablehnend, habe die Sache dann aber doch der Staatsanwaltschaft Augsburg mitgeteilt, woraufhin wir vernommen und dem alles ableugnenden Schwarz gegenüber gestellt wurden. Wir sind damals mit der Farbe nicht recht herausgerückt, weil wir uns sonst vor den anderen Gefangenen nicht mehr hätten halten können.
Nach der Gegenüberstellung hat dann Schwarz , der ein Stockwerk unter mir untergebracht war, mich in den Abort bestellt, weil man sich durch die Abortröhren verständigen konnte. Ich ging in den Abort. Durch die Abortröhre rief mir dann Schwarz dem Inhalte nach folgendes zu: " Jetzt hast Du mir einen schönen Saustall eingebrockt, wenn ich das gewußt hätte, hätte ich Dir nichts gesagt. Wenn man Dir und dem Sauerlacher geglaubt hätte, dann würde ich um einen Kopf kürzer gemacht; halte doch Deine Fotze, Du hast ja nichts davon und derjenige, welcher die anderen vier umgebracht hat, ist ja schon gestorben."
Auf Vorhalt: Ich weiß bestimmt, daß er gesagt hat, das der andere vier umgebracht habe, weil ich mir dann sogleich gedacht habe, es müsse dann der Schwarz außer dem Kinde auch noch eine weitere Person umgebracht haben, da insgesamt 6 Personen er-mordet wurden.
Die von mir im Abschluß an die Mitteilungen des Schwarz sofort gemachten Aufschreibungen sind noch bei mir zuhause in der Wohnung meiner Mutter. Im Jahre 1932 erhielt ich Strafunterbrechung, bei welcher Gelegenheit ich diese Notizen mit nach Hause nahm, sie befinden sich in Kastl in meinem Schlafzimmer in der abgesperrten Kommode, zu welcher ich den Schlüssel bei meinen hiesigen Effekten habe.
Eben fällt mir der Name des von Laufen nach Amberg überstellten Gefangenen ein, er hieß Kaltenegger. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch beifügen, daß mir Schwarz


noch erzählte, daß sie durch den Stall in die Behausung des Bauern gedrungen seien und daß sie das Beil unter dem Fußboden versteckt hätten. Er habe sich dabei noch tüchtig plagen müssen, bis er die Nägel herausgebracht habe um das Brett lose zu machen, unter dem sie das Beil versteckten. Ich bin jederzeit bereit und in der Lage, all das was ich heute dem Richter angegeben habe auch auf meinen Eid zu nehmen. Ich würde mich hüten, einen Meineid zu leisten, denn ich bin jetzt schon lange genug hinter Zuchthausmauern gesessen, ganz abgesehen davon, daß ich in der Sache ja in keiner Weise interessiert bin. Für mich ist auch nicht etwa bestimmend, daß ich in den Besitz einer für die Ausfindigmachung des Täters etwa ausgesetzten Belohnung käme, denn ich würde, falls eine solche ausgesetzt ist, ausdrücklich darauf verzichten und eine solche keinesfalls annehmen. Ergänzend füge ich noch bei, daß mir Schwarz auch erzählte, daß ihm gelegentlich einer Vernehmung einmal außer seiner Photographie noch 2 weitere Photographien vorgezeigt worden seien und daß er daraufhin kurz erklärt habe, er kenne dieselben nicht, obwohl er sie sicher erkannt habe und dem Haupttäter sofort hätte bezeichnen können, wenn mir wie schon des öfteren nur für ein paar Tage Strafunterbrechung gewährt oder ich auch unter Zivilbedeckung nach Kassel transportiert würde, bin ich bereit, die von mir gemachten Notizen der Staatsanwaltschaft sofort zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. In diesen Notizen sind m.W. auch noch Details über die Ausführung der Tat selbst enthalten. Wolfgang Schwarz wurde im Frühjahr 1932 in Amberg entlassen.

v.g.u.u.
gez. Georg Wittmann.



AVZ C 1033/34
Mit 1 Ermittlungsakt und 1 Beiakt A 1010/30 der StA.Neuburg a.D. zum Amtsgericht Donauwörth -Ermittlungsr.-
Die Angaben des Wittmann stehen zum großen Teil in erheblichen Widerspruch zu seinen Angaben, die er am 10.4.30 vor dem Amtsgerichte Amberg machte.(Vergl.Beiakt B1.11,siehe auch B1.8 ff.) Ich bitte dies dem Wittmann vorzuhalten und ihn darauf hinzuweisen, daß es den Anschein erweckt, als wolle er den Behörden nur


unnötige Mehrarbeit machen. Von seinen angeblich nun in Kastl verwahrten Aufschreibungen hat Wittmann früher nichts gesagt. Ich ersuche dem Wittmann zu eröffnen, daß ich gegen ihn ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung einleiten werde, wenn er nunmehr nicht umgehend mit der Wahrheit herausrückt. Schwarz hat schon einmal die Behauptungen des Wittmann als unwahr bezeichnet (Bl.13 der Beiakten). Wittmann wolle darauf hingewiesen werden, daß er im Fall seiner Beeidigung unnachsichtliche Strafverfolgung wegen Meineids zu gewärtigen hat, wenn sich herausstellt, daß er die Behörden neuerdings zu täuschen versucht.

Augsburg, den 9.1.1935

Der Oberstaatsanwalt

gez. Dr.Haas.



Richterliche Einvernahme des Georg Wittmann im Zuchthause Kaisheim vom 16.1.1935. Die von mir bisher und namentlich auch zu Protokoll des Amtsgerichts Amberg vom 10.4.30 gemachten Angaben stehen mit meinen zu Protokoll vom 2.1.35 gemachten Angaben in durchaus keinem Widerspruche. Es sind vielmehr die in dem erstgenannten Protokolle gemachten Angaben nur äußerst lückenhaft, indem ich damals den weitaus größten Teil meines Wissens aus den im Protokoll vom 2.1.35 angegebenen Gründen verschwiegen habe. Was ich zu Protokoll vom 2.1.35 angegeben habe, dessen Inhalt mir soeben durch den Richter durch wortdeutliches Vorlesen noch einmal bekannt gegeben wurde, halte ich Wort für Wort aufrecht, weil jedes Wort der Wahrheit entspricht. Ich nehme auch jedes Wort auf Eid und habe eine Anklage wegen falscher Anschuldigung und wegen Meineids, falls ich vereidigt werde, in gar keiner Weise zu fürchten.

Auf Vorhalt: Die von Sauerlacher anläßlich seiner Vernehmungen gemachten Angaben, ich hätte mein Wissen nur durch ihn, sind nicht richtig. Sauerlacher ist in dieser Beziehung irriger Anschauung, denn tatsächlich habe ich mein erstes Wissen aus den Mitteilungen des Schwarz selbst, weil letzterer dieselben dann in Gegenwart des Sauerlacher wiederholte. Bei dieser zweiten Erzählung des Schwarz hat allerdings Sauerlacher …