Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches
Allgemein
Da die Erblasser Cäzilia und Viktoria Gabriel kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt:
Diese Erbfolge entsprach aber nicht den damaligen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Tatsächliche Erbfolge
Nachfolgende Tabellen zeigen auf, wie und zu welchen Teilen das Erbe verteilt wurde:
Viktoria Gabriel
Erblasser | Besitz | Die Erben |
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Cäzilia Starringer, zur Hälfte
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Cäzilia Gabriel
Erblasser | Besitz | Die Erben |
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Cäzilia Starringer, zur Hälfte |
Andreas und Cäzilia Gruber
Die im Austrag lebenden Eheleute Gruber hatten bereits im Jahre 1914 den Hinterkaifecker Hof an Ihre Tochter weiter gegeben.
Sie besassen jedoch Pfandbriefe und Sparbücher. In den Erbschaftsdokumenten ist nicht expliziet erwähnt, wer diese Spareinlagen geerbt hat.
Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Die tatsächliche Erbfolge entsprach jedoch nicht den damals gültigen Vorgaben des BGB. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, hätte die Erbmasse folgend verteilt werden müssen: