Dokumente: 1934 07 08 Stellungnahme Meiendres zu Heinrich Christian

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Stellungnahme Meiendres zu Christian Heinrich nach Anfrage der Münchner Polizei

Detailinformationen

Datum

08. Juli 1934

Ort

Art des Dokumentes

Antwort auf Anfrage der Münchner Polizei

Verfasser

August Fauss, Kriminaloberinspektor
Meiendres

Verfasst für

Verfügbar

Staatsarchiv München

Inhalt

I. Der Händler Christian Heinrich, geb. 30.6.85 in Friedrichshofen BA. Ingolstadt hat bereits am 23.5.32 bei der Staatsanwaltschaft Eichstätt die Vermutung ausgesprochen, die Familie Gabriel sei vielleicht mit dem 6-fachen Mord in Hinterkaifeck in Zusammenhang zu bringen. Am 21.7.32 wurde Heinrich durch das Polizeiamt Ingolstadt vernommen. Mit Verfügung des Herrn Oberstaatsanwaltes bei dem Landgerichte Augsburg v. 23.7.32 ist das Verfahren mangels verfolgbarer Verdachtsgründe eingestellt worden.
Heinrich konnte auch bei seiner ... Einvernahme keine weiteren Verdachtsgründe vorbringen.
Soviel hier bekannt, ist der Landwirt Deckel zur Sache noch nicht gehört.
II. GR. An die Gend.Station Hohenwart xxx, mit dem Ersuchen, den Landwirt Deckel zu vernehmen und seine vollständigen Personalien bekannt zu geben. xxx Deckel, ist er glaubwürdig?
München, den 8.7.34
Polizeidirektion:
JA.
gez. Fauss


Gend.St. Hohenwart
4.7.34 Nr. 837.
Der Polizeidirektion München zurück.
Der verh. Gütler Josef Rutsch xxx von Eulenried gab auf Befragen an, das Vorbringen des Heinrich sei weitenteils erlogen und frei erfunden. xxx des öfteren schon zu ihm gekommen sei. Als dieser xxx gewesen sei, glaublich im März oder April xxx, zu ihm gesagt, daß er in xxx bzw., zu vertauschen hatte. Als er xxxx kein Interesse gehabt habe, habe Heinrich gesagt: „In diese Gegend bringt man ja keine Leute hin, weil hier die Leute alle umgebracht werden.“ Damit habe Heinrich den Raubmord in Hinterkaifeck gemeint. Sie seien dann auf die Mordsache von Aresing und die Hellseherin von Burgstall zu sprechen gekommen. Heinrich habe dabei gemeint, ob nicht die anderst auch in der Sache Hinterkaifeck etwas rausbringen könnte. Daraufhin habe er (Rutsch) gesagt, man habe ja schon öfter gehört, daß man den Täter nur nehmen darf. Er habe sogar gehört, daß während der Mission in Waidhofen – nicht Hohenwart – eine Mannsperson überhaupt nicht xxx sei. Was dies für eine Person gewesen sei, könne er nicht angeben. Dies seien seine Äusserungen, welche er dem Heinrich gegenüber getan habe. Alles übrige von Heinrich angegebene sei frei erfunden, weil er in der Mordsache Hinterkaifeck nicht das geringste weiß, bezw. nur das angeben könne, was allgemein gesprochen werde. Er sei nicht in der Lage, in dieser Angelegenheit bestimmte Angaben zu machen. Er könne gar nicht verstehen, wie Heinrich dazukommt derartige Angaben zu machen, da er doch zu diesem derartige Dinge gar nicht gesagt habe. Heinrich sei seines Erachtens ein Lügner. Weitere Angaben könne er nicht machen.
xxx ohne xxx zu xxx. Rutsch ist ein ehrlicher, strebsamer und wahrheitsliebender Mann.
Bemerkt sei noch, daß nach der Auffassung der hiesigen Bevölkerung der verh. Bauer Lorenz Schlittenbauer von Gröbern als Täter in der Sache Hinterkaifeck in Frage kommt. Wiederholt kann man hören: „Sperrt ihn (Schlittenbauer) doch ein, der ist es schon gewesen“ usw. . Anhaltspunkte oder Beweismittel, die eine Festnahme des Schlittenbauer begründen könnten, können jedoch nicht erbracht werden, geschweige denn ihn als Täter zu überführen. Soviel hier bekannt, wurde Schlittenbauer in dieser Sache schon wiederholt vernommen, ohne dass sich der geringste Beweis der Täterschaft ergeben hätte.
Personalien: Rutsch Vorname Josef, verh. Gütler, geb. 2.9.86 zu Eulenried, Gem. Weichenried,xxx xxx, kath. Deutscher, Eltern: Wendelin und Therese Rutsch, geb. Schreiber, wohnhaft in Eulenried und ist nicht vorbestraft.
Hohenwart, den 30.7.34
Gend. Station:
JV
Gez. Meiendres, Os.
DSt. 316


I. Christian Heinrich ist ein Schwätzer. Seinen Angaben kommt, wie auch dieser Einvernahme des Josef Rutsch gezeigt hat, keine Bedeutung zu. Weiteres ist daher nicht veranlaßt.
II. Herrn Oberstaatsanwalt bei dem Landgerichte
Augsburg
übermittelt zu den Verhandlungen „6-facher Mord in Hinterkaifeck.“

München, den 3.8.34
Polizeidirektion:
JA.
Gez. xxxGSt. 316.
Zu den Verhandlungen „6-facher Mord in Hinterkaifeck“:
München, den 3.8.34.
Polizeidirektion:
JA.
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