Dokumente: 1935-01-02 Vernehmung Wittmann Georg
Richterliche Einvernahme
Detailinformationen
Datum
02.01.1935
Ort
Kaisheim
Art des Dokumentes
Vernehmungsprotokoll
Verfasser
Verfasst für
Staatsanwaltschaft Augsburg
Quelle
Staatsarchiv Augsburg
Inhalt
Richterliche Vernehmung des Wittmann im
Zuchthaus Kaisheim vom 2.1.1935.
ein Liebesverhältnis. Wir vermuteten, bezw. wußten aus Mitteilungen der Magd, daß bei dem Bauern Geld zu haben sei. Ich und der inzwischen verstorbene Haupttäter vereinbarten, das Geld zu holen. Die Magd hatte ihre Mithilfe zugesagt, indem sie versprach, uns hereinzulassen. Wir hätten die Tat schon 2 Tage vorher ausgeführt, konnten aber zur Verübung derselben nicht kommen, weil der dritte Schäfer, der nicht Mittäter, wohl aber Mitwisser des beabsichtigten Diebstahls war, sich gerade in Augsburg befand. und sie deshalb nicht abkommen konnten, weil sonst dessen Herde, deren vorübergehende Beaufsichtigung sie übernommen hatten, ohne Aufsicht gewesen wäre. Als wir dann zur Ausführung der Tat gingen, hatten wir bloß die Absicht, das Geld zu stehlen, nicht aber die Absicht, irgend jemand um das Leben zu bringen. Es wäre auch niemand um das Leben gebracht worden, wenn nicht die Magd plötzlich umgeschwenkt hätte, indem sie Lärm machte. Ehe wir in das Wohnhaus eindrangen, hat der andere inzwischen verstorbene Mittäter aus der Schupfe ein Beil mitgenommen und mit demselben der Magd einen Hieb versetzt. Er hatte sie aber auf diesen ersten Hieb nicht genügend getroffen, sodaß sie noch schreien konnte, worauf dann die übrigen Hausinsassen wach wurden. Daraufhin hat der verstorbene Mittäter mit dem Beile den Bauern und die Bäuerin und die Eltern vom Bauern oder der Bäuerin niedergeschlagen. aufgeschrieben habe, hat mir Schwarz zuerst allein erzählt. Dann aber hat er dieselbe gelegentlich unseres Zusammenseins mit dem Mitgefangen Sauerlacher, einem Stallschweitzer aus der Nähe von Schrobenhausen, dem Hinterkaifeck bekannt war, wiederholt. Ich wollte nämlich diesen Sauerlacher als weiteren Zeugen gewinnen und habe denselben in die Sache eingeweiht und dann in dessen Anwesenheit das Gespräch wiederum auf den Kaifecker Mord geführt. In dessen Gegenwart hat dann, wie erwähnt, etc. Schwarz, die mir gemachten Mitteilungen wiederholt. Sauerlacher sagte dann zu mir, daß diese Sache doch angezeigt werden solle. Ich verhielt mich zuerst ablehnend, habe die Sache dann aber doch der Staatsanwaltschaft Augsburg mitgeteilt, woraufhin wir vernommen und dem alles ableugnenden Schwarz gegenüber gestellt wurden. Wir sind damals mit der Farbe nicht recht herausgerückt, weil wir uns sonst vor den anderen Gefangenen nicht mehr hätten halten können. noch erzählte, daß sie durch den Stall in die Behausung des Bauern gedrungen seien und daß sie das Beil unter dem Fußboden versteckt hätten. Er habe sich dabei noch tüchtig plagen müssen, bis er die Nägel herausgebracht habe um das Brett lose zu machen, unter dem sie das Beil versteckten. Ich bin jederzeit bereit und in der Lage, all das was ich heute dem Richter angegeben habe auch auf meinen Eid zu nehmen. Ich würde mich hüten, einen Meineid zu leisten, denn ich bin jetzt schon lange genug hinter Zuchthausmauern gesessen, ganz abgesehen davon, daß ich in der Sache ja in keiner Weise interessiert bin. Für mich ist auch nicht etwa bestimmend, daß ich in den Besitz einer für die Ausfindigmachung des Täters etwa ausgesetzten Belohnung käme, denn ich würde, falls eine solche ausgesetzt ist, ausdrücklich darauf verzichten und eine solche keinesfalls annehmen. Ergänzend füge ich noch bei, daß mir Schwarz auch erzählte, daß ihm gelegentlich einer Vernehmung einmal außer seiner Photographie noch 2 weitere Photographien vorgezeigt worden seien und daß er daraufhin kurz erklärt habe, er kenne dieselben nicht, obwohl er sie sicher erkannt habe und dem Haupttäter sofort hätte bezeichnen können, wenn mir wie schon des öfteren nur für ein paar Tage Strafunterbrechung gewährt oder ich auch unter Zivilbedeckung nach Kassel transportiert würde, bin ich bereit, die von mir gemachten Notizen der Staatsanwaltschaft sofort zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. In diesen Notizen sind m.W. auch noch Details über die Ausführung der Tat selbst enthalten. Wolfgang Schwarz wurde im Frühjahr 1932 in Amberg entlassen. v.g.u.u.
gez. Georg Wittmann.
AVZ C 1033/34 unnötige Mehrarbeit machen. Von seinen angeblich nun in Kastl verwahrten Aufschreibungen hat Wittmann früher nichts gesagt. Ich ersuche dem Wittmann zu eröffnen, daß ich gegen ihn ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung einleiten werde, wenn er nunmehr nicht umgehend mit der Wahrheit herausrückt. Schwarz hat schon einmal die Behauptungen des Wittmann als unwahr bezeichnet (Bl.13 der Beiakten). Wittmann wolle darauf hingewiesen werden, daß er im Fall seiner Beeidigung unnachsichtliche Strafverfolgung wegen Meineids zu gewärtigen hat, wenn sich herausstellt, daß er die Behörden neuerdings zu täuschen versucht. Augsburg, den 9.1.1935
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