[Anm.: handschriftlich und unleserlich, wird ggf. ergänzt]
xxx genügt, xxx xxx xxx xxx xxx xxx.
II. xxx xxx Abteilgs-Leiter I.b. vorgelegt,
xxx
xxx
Mit Akt xxx xxx xxx xx xxx
-Abt. I -
München, 9.II. 1925
Abt Ib
v Kerr (?)
Am 11. März 25.
I. Die Gendarmerie in Deining berichtet unterm 6. III. 25 folgendes:
Schmaderer ist laut vorhandenen Arbeiterverzeichnis beim Baukonsortium Heilmann und Littman und Sager u. Wörner wiederholt in Arbeit getreten und zwar am 20. X. 21, am 28. XI. 21, am 19. I. 22 u. vom 5. II. 22 bis 25. V. 23. Bei den ersten drei angeführten Eintrittsdaten ist ein Austritt nicht angegeben, was der schlechten und unvollständigen Listenführung zuzuschreiben ist.
Die Angestellten, die seinerzeit die Eintragungen betätigten, sind längst nicht mehr da.
Als sicherer Beweis, ob Schmaderer an den Mordtagen auf der Baustelle gearbeitet hat, kommt hier einzig und allein die Lohnliste in Frage.
Aus der Lohnliste vom 30. März 22 mit 12. April 22 konnte festgestellt werden, dass Schmaderer am 30. III. 22 zusammen 2 1/2 Stunden, am 31. III. 22 nicht und am 1. IV. 22 zusammen 3 Stunden gearbeitet hat.
Warum dieser am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat, konnte nicht festgestellt werden. Dagegen steht auf Grund der Lohnliste fest, dass die übrigen Arbeiter an diesem Tage durchschnittlich 9 Stunden gearbeitet haben. Es kann sich so mitauch um einen Tag, an welchem wegen sehr schlechten Wetters nicht gearbeitet wurde, nicht handeln.
Der erste April war ein Samstag, an welchem Tagen durchschnittlich nur 5 Stunden und zwar vorm. 6 bis 11 Uhr gearbeitet wurde.
Was die Zeit bezüglich des Raubmordes in Kaufbeuren betrifft, konnte aus der Lohnliste für die Zeit vom 21. Juni bis 4. Kuli 23 einwandfrei festgestellt werden, dass Schmaderer am 29. Juli 23 zusammen 4. Juli 23 ebenfalls ein Samstag, zusammen 4 1/2 Stunden gearbeitet hat.
Bezüglich dieses Falles dürfte eine Beteiligung des Schmaderer vollständig ausgeschlossen sein.
Was die Zeit bezüglich des Raubmordesam 31. III 22 auf 1. IV. 22 betrifft, so steht einwandfrei fest, dass Schmaderer am 31. III. 22 nicht gearbeitet hat und tags zuvor, am 31. III. 22, nur 1/2 Stunden gearbeitet hat.
Ab 30. III. 22 haben zwar durchwegs auch die übrigen Arbeiter ausweislich der Lohnliste nur 1-3 Stunden gearbeitet, ein grosser Teil hat überhaupt nicht gearbeitet.
Es dürfte dieser Tag ein Regentag, an dem nicht gearbeitet werden konnte, gewesen sein.
Was dem Schmaderer hinderte, dass er am 31. III. 23 nicht zur Arbeit kam, konnte diesseits nicht festgestellt werden.
Mit welchen Personen Schmaderer seinerzeit verkehrt hat, bezw. noch verkehrt, war diesseits nicht zu erfragen, zumal die Arbeiterzahl von 13 - 500 auf ca. 100 Mann zurückgegangen und die meisten damaligen Arbeiter entlassen sind.
gez. Ederer, Oberwachtm.
II. Nach diesen Feststellungen kann ersten eine Beteiligung Schmaderers am Raubmord Otto Haggenmüller in Kaufbeuren nicht in Frage kommen. Haggenmüller ist am 29. Juni 23 abends nach 7 Uhr ermordet worden.
III. Bei dem Raubmord in Hinterkaifeck der zweifellos in den Abendstunden des 31. März 22 verübt wurde, erscheint ebenfalls eine Beteiligung Schmaderers nicht möglich. Wenn Schmaderer am Samstag den 1. April 22 von 6 - 11 Uhr vorm. bei der Isarregulierung zwischen Puppling und Aumühle gearbeitet hat, erscheint eine Beteiligung vollständig ausgeschlossen. Da der Mord erst nach 9 Uhr Abends verübt wurde, wären ihm nur etwa 10 Stunden zu der Reise von Hinterkaifeck bis Puppling zur Verfügung gestanden.
Verfügung:
I. Wurden die Erhebungen an die Staatsanwaltschaft Neuburg a. D. zur Kenntnisnahme abgegeben;
II. Vormerkung zu den Akten des Ignatz Schmaderer gefertigt;
III. Zu den Akten: Raubmord in Hinterkaifeck
I.A.
Renner, Reingruber
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