Aussagen: 1953-01-19 Ney Heinrich
Quelle
Staatsarchiv München
Detailinformationen
Protokoll der richterlichen Vernehmung des Heinrich Ney vom 19.1.1953
Datum
19.01.1953
Ort
Augsburg
Zugegen
Heinrich Ney, Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Kaufbeuren
Leinfelder, Gerichtsassessor (als Beamter der Staatsanwaltschaft)
Anzenhofer, Just.Ang.
Inhalt
Staatsanwaltschaft Augsburg Augsburg, den 19.Januar 1953
Gegenwärtig: Es erscheint heute Herr Heinrich Ney, Gerichtsvollzieher beim Personalien: Ney, Heinrich, gb.21.11.1895 in Neuburg / Donau, Zur Sache: Ich bin am 1.1.1921 zur Staatsanwaltschaft Neuburg /Donau als Kanzleiassistent gekommen. Zur damaligen Zeit war Herr Staatsanwalt Renner erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuburg/ Donau. Die Staatsanwaltschaft Neuburg / D. wurde ungefähr am 2. Oder 3. April 1922 ( Tag der Entdeckung) von der Gendarmeriestation Schrobenhausen oder Geiselhöring über den Mord in Hinterkaifeck verständigt. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt, dass bereits die Kriminalpolizei München verständigt und bereits unterwegs sei. Ich bin zusammen mit Herrn Staatsanwalt Renner, Landgerichtsarzt Dr. Aumüller und dem Mietautobesitzer Schwimmbacher aus Neuburg an der Donau, der das Auto zur Verfügung stellte, an den Tatort gefahren. Dort war bereits die Kriminalpolizei aus München (Krim Komm. Neuss) und andere mir nicht mehr bekannte Gendarmeriebeamte.
Am nächsten Tage wurde dann die Sektion der Leichen auf dem Anwesen vorgenommen. Bemerken möchte ich zu dieser Sektion folgendes: Herr Landgerichtsarzt Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel, dass das Kind hätte bei rechtzeitiger Tatentdeckung noch hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden war, die erst 2- 3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte. Ein weiterer Umstand fiel mir noch auf: Die Leichen wurden im Hofe auf einem dort abgestellten Tisch seziert. Die sezierten Leichen wurden dann jeweils in die offenstehende Tenne zurückgebracht. Als wir den alten Gruber, dessen Ehefrau, die Frau Gabriel bereits in die Tenne zurückgebracht hatten, und anschließend das 11jährige Kind hineintrugen, bemerkten sowohl ich als auch die 2 Träger , deren Namen mir momentan unbekannt sind, dass plötzlich von der Tenne ( Querbalken) ein daumenstarkes Heuseil, das vorher nicht da war, herabhing. Die Träger waren derart erschrocken, dass sie die Bahr fallen ließen und ganz erschreckt ausriefen, woher denn plötzlich dieses Seil komme. Wir haben uns sofort gedacht, dass sich jemand in der Zwischenzeit vom Heuboden heruntergelassen hat, nachdem das Seil nicht in Schlangenlinien, sondern vollkommen straff herunterhing. Oben an dem Querbalken sah man noch die Abdrücke der Hände, die derjenige, der sich an dem Seil heruntergelassen hatte, hinterlassen hat. Außerdem war der Knoten, der das Heuseil mit dem Querbalken verband, sehr fest zugezogen, so dass wir sofort bemerkten, dass sich eine erhebliche Last an dem Seil heruntergelassen hat. Wir hatten unser Beobachtung der ganzen Kommission sofort mitgeteilt, die auch sogleich hereinkam. Trotz Ansetzung des Spürhundes konnte jedoch nichts festgestellt werden. Bei der Sektion wurden sämtlichen Leichen die Köpfe abgeschnitten. Anschließend wurden die Köpfe an das Pathologische Institut der Universität München zum Präparieren gesandt. Mit diesen präparierten Köpfen fuhr ich im Auftrage des Herrn Ersten Staatsanwalts Renner zu einem Hellseher, dessen Namen mit nicht mehr bekannt ist, nach Nürnberg. Mit dieser Fahrt hatte es folgende Bewandtnis: von der Staatsanwaltschaft Neuburg war für die Ergreifung des Täters war eine Belohnung von 100.000 Mark, die später auf 500.000 M erhöht wurde, ausgesetzt. Hierauf meldete sich ein Hellseher aus Nürnberg, der vorgab, die Täter mit Hilfe der Köpfe bezeichnen zu können. Das Ergebnis des Versuchs war jedoch negativ. Der Hellseher gab lediglich an, dass 2 Personen die Tat ausgeführt hätten, dass Vollmond geherrscht hätte und dass sich die Mordwaffe noch im Anwesen befinde. Die Ermittlungen wurden durch diese Feststellungen weder in positiver noch in negativer Richtung beeinflusst. Der Tatverdacht richtete sich damals in erster Linie gegen den Schlittenbauer. Es ist mir auch erinnerlich, dass im Jahre 1922 oder 1923 Ermittlungen gegen eine Person namens Gump gepflogen worden sind. Soviel mir erinnerlich ist, wurde eine Person dieses Namens in der angegebenen Zeit von einem Gericht , es mag das Amtsgericht Schrobenhausen gewesen sein, richterlich vernommen. Ich kann mit Bestimmtheit sagen, dass dieser Gump tatverdächtig war. Mir ist auch noch schwach in Erinnerung, dass ich zu dieser Zeit mit Herrn Staatsanwalt Renner zu der Vernehmung des Gump nach Schrobenhausen gefahren bin. Wir haben dort auch wegen der Sache übernachtet. An Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern. Als ich mit Herrn Staatsanwalt Renner nach der Vernehmung nach Hause fuhr, sagte dieser mir noch: „Das war auch wider nichts“. An weitere Ermittlungen wegen Gump, insbesondere richterliche Handlungen, kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich bin dann im Jahre 1923 von der Staatsanwaltschaft Neuburg an das Amtsgericht München versetzt worden und weiß seit der Zeit nichts mehr. Nachtragen möchte ich noch bezüglich des Maschinenmonteurs: Wenn es richtig ist, dass er sich in der Küche die Hände gewaschen hat, so musst er unbedingt den Weg durch den Stall wählen, nachdem die Haustüre verschlossen war. Als wir am Tatort erschienen, war die Haustür versperrt. Just.Ang. AnzenhoferJust.Ang. Anzenhofer
Gerichtsassessor: Leinfelder Gerichtsvollzieher: Heinrich Ney
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Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck
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