Dokumente: 1935-01-02 Vernehmung Wittmann Georg
Richterliche Einvernahme
Detailinformationen
Datum
02.01.1935
Ort
Kaisheim
Art des Dokumentes
Vernehmungsprotokoll
Verfasser
Verfasst für
Staatsanwaltschaft Augsburg
Quelle
Staatsarchiv Augsburg
Inhalt
Richterliche Vernehmung des Wittmann im
Zuchthaus Kaisheim vom 2.1.1935.
Im Jahre 1929 kam ich in die Gefangenenanstalt Amberg zur Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe. Ich kam bei dieser Gelegenheit öfters mit dem Mitgefangenen Wolfgang Schwarz, lediger Schäfer aus Württemberg zusammen. Wir waren während der Arbeit beisammen und auch im gleichen Schlafsaale. Schließlich hat sich zwischen uns beiden ein vollkommenes Vertrauensverhältnis herausgebildet. Als ich mehrere Wochen in Amberg war, wurden in diese Anstalt Gefangene von der aufgelassenen Anstalt Laufen verbracht. Unter diesen befand sich einer, den ich von früher her kannte. Sein Name ist mir augenblicklich nicht gegenwärtig. Ich weiß nur noch, daß er den Taufnamen Simon hatte und aus der Neuburger Gegend stammte, und zwar meine ich aus Karlskron oder Karlshuld. Diesen hatte ich im hiesigen Zuchthause, woselbst ich in den Jahren 1923 und 1924 eine Strafe verbüßte, mit seinen zwei Brüdern, die damals gleichfalls in Kaisheim zur Strafverbüsung waren, kennen gelernt. Mir war bekannt, daß derselbe mit seinen beiden Brüdern der Mordtat in Hinterkaifeck verdächtig war und einvernommen wurde. Als nun dieser Mann nach Amberg kam, habe ich dem etc. Schwarz erzählt, daß ich diesen kenne und daß derselbe schon der erwähnten Mordtat verdächtig war. Derselbe erwiderte darauf, daß dieser der Täter nicht sei, daß vielmehr in dieser Mordsache die Behörden stark irregeführt worden seien. Ich fragte ihn dann, ob denn er von der Sache etwas wisse, worauf er erwiderte: " ja, freilich weiß ich etwas!" Er erzählte mir dann folgendes: ein Liebesverhältnis. Wir vermuteten, bezw. wußten aus Mitteilungen der Magd, daß bei dem Bauern Geld zu haben sei. Ich und der inzwischen verstorbene Haupttäter vereinbarten, das Geld zu holen. Die Magd hatte ihre Mithilfe zugesagt, indem sie versprach, uns hereinzulassen. Wir hätten die Tat schon 2 Tage vorher ausgeführt, konnten aber zur Verübung derselben nicht kommen, weil der dritte Schäfer, der nicht Mittäter, wohl aber Mitwisser des beabsichtigten Diebstahls war, sich gerade in Augsburg befand. und sie deshalb nicht abkommen konnten, weil sonst dessen Herde, deren vorübergehende Beaufsichtigung sie übernommen hatten, ohne Aufsicht gewesen wäre. Als wir dann zur Ausführung der Tat gingen, hatten wir bloß die Absicht, das Geld zu stehlen, nicht aber die Absicht, irgend jemand um das Leben zu bringen. Es wäre auch niemand um das Leben gebracht worden, wenn nicht die Magd plötzlich umgeschwenkt hätte, indem sie Lärm machte. Ehe wir in das Wohnhaus eindrangen, hat der andere inzwischen verstorbene Mittäter aus der Schupfe ein Beil mitgenommen und mit demselben der Magd einen Hieb versetzt. Er hatte sie aber auf diesen ersten Hieb nicht genügend getroffen, sodaß sie noch schreien konnte, worauf dann die übrigen Hausinsassen wach wurden. Daraufhin hat der verstorbene Mittäter mit dem Beile den Bauern und die Bäuerin und die Eltern vom Bauern oder der Bäuerin niedergeschlagen. Diese Mitteilung, die ich mir sogleich nach der Erzählung |