Dokumente: 1932-10-14 Vernehmung Schnepf Willy

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Vernehmung

Detailinformationen

Datum

20.10.1932

Ort

Bamberg

Art des Dokumentes

Vernehmungsprotokoll

Verfasser

Amtsgericht Bamberg
Amtsgerichtsrat Dr. Krumbacher
Urkundsbeamte Inz. Forster

Verfasst für

Staatsanwaltschaft Augsburg

Quelle

Staatsarchiv Augsburg

Inhalt

C1010/32
I. Die Blatt 4 genannten Akten der früheren Staatsanwaltschaft' Neuburg a.D. sind beigenommen.
II. Angaben des Philipp Schnepf vom 3.10.1929 befinden sich Bl. 15 r ff A 973/29.
III. Samt Akten und Beiakten g.R zum Amtsgerichte

Bamberg

mit dem Ersuchen, den Büßer Philipp Schnepf im Zuchtshaus Ebrach zu den Angaben des Anzeigers Heinz zu hören, insbesondere über sein angebliches Wissen über eine Beteiligung eines Schweiger.

Augsburg; 14. Oktober 1932.

Staatsanwaltschaft:
gez.Dr. Rohmeder,

I. Staatsanwalt.



Amtsgericht Bamberg

Zeugen-Vernehmung


aufgenommen im Verhörzimmer des Zuchthauses Ebrach wegen des sechsfachen Raubmordes in Hinterkaifeck.
Gegenwärtig: Der Amtsgerichtsrat: Dr. Krumbacher,
             Der Urkundsbeamte: Inz. Forster.

Ebrach, den 20. Oktober 1932

Aus der Haft vorgeführt erscheint der Büßer

S c h n e p f Willy,

dessen Persönlichkeit durch den Oberwachtmeister Wolfrum bestätigt wird.
Der Zeuge wurde von dem Gegenstand der Vernehmung in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheitsangabe ermahnt, und vernommen:

Zur Person:

S c h n e p f Willy, 31 Jahre alt, led. Landwirt aus Probfeld, z.Zt. im Zuchthause Ebrach in Strafhaft bis 1937.

Zur Sache:

Den Heinz habe ich von Nürnberg her flüchtig gekannt. Im Zuchthause hier waren wir 3 Jahre lang zusammen und haben uns angefreundet.
Ich war noch nie in Hinterkaifeck. Von Simon Kaltenecker weiß ich, daß es ein einzelner Hof ist. Ich will nun nähere Angaben über mein Wissen von dem Raubmord in Hinterkaifeck machen. Bisher habe ich darüber geschwiegen, weil ich mit der Schwester Rosa der Brüder Kaltenecker ein Verhältnis hatte und sie mir bis 1927 oder 1928 auch noch ins Zuchthaus Briefe schrieb. Auch ihre Mutter hat mir einmal geschrieben. Die Rosa Kaltenecker soll nun verheiratet sein.
Auch folgender Umstand hielt mich bisher von der Wahrheitsangabe ab: 1923 begingen die Brüder Simon, Michael Kaltenecker und Josef Groß bei Josef Glöckel in Probfeld einen Raub. Mein Vater hat mir später erzählt, daß er von diesen Dreien kurz vor der Tat davon unterrichtet worden sei, daß sie einen Einbruch oder einen Raub beabsichtigten. In der Annahme, daß mein Vater sich durch die Nichtanzeige des bevorstehenden Verbrechens strafbar gemacht habe und in der Annahme, daß ihn die Brüder Kaltenecker hiewegen zur Anzeige bringen würden, wenn ich Angaben über den Hinterkaifecker Mord machen würde, habe ich, um meinen Vater zu schonen, bisher die Wahrheit über Hinterkaifeck verschwiegen. Da mein Vater im November 1931 gestorben ist, hindert mich nichts mehr an der Mitteilung dessen, was ich weiß.
Anfang Oktober 1923 forderten mich die Brüder Kaltenecker, mit denen zusammen ich schon vorher Einbrüche bei Wittmann in Karlshuld, bei Schütz in Kleinhohenried und bei Hagel in Probfeld begangen hatte, auf, einen Einbruch bei Knöferl in Kleinhohenried und bei Feil in Probfeld zu begehen. Zwecks Ausführung der Einbrüche begab ich mich deshalb Anfang Oktober 1933 nach Grillheim, wo die Kaltenecker wohnten. Auf dem Wege dorthin kamen sie mir schon in Karlskron zwischen der Bäckerei Appel und der Gendarmeriestation entgegen. Dort vereinbarten wir, von der Ausführung der beiden geplanten Einbrüche zunächst abzusehen, weil es wegen Vollmonds sehr hell war. ( Die Einbrüche bei Knöferl und Feil führten wir dann später, meines Wissens vom 18. auf 19. Oktober 1923 aus.) Bei dem Zusammensein in Karlskron sagte Johann Kaltenecker, er wisse die Gelegenheit zu einem Raubmord in einer Mühle bei Reichertshofen. Er forderte uns zur Teilnahme auf und sagte noch, diesmal werde es anders gemacht, diesmal werden sie erschlagen und das


Haus angezündet. ( Dieser geplante Raubmord ist nicht ausgeführt worden.) Besonders die Wendung, daß es diesmal anders gemacht werde, ließ mich stutzig werden. Ich dachte mir, daß die Brüder Kaltenecker schon vorher einen Raubmord begangen haben müßten. Hiewegen habe ich einige Tage später den Simon Kaltenecker zur Rede gestellt und zwar in der Kaltenecker'schen Wohnung in Grillheim. Wir waren damals allein. Simon Kaltenecker erzählte mir damals, daß er zusammen mit seinem Bruder Johann Kaltenecker, mit Josef Groß und einem der Brüder Schweiger ( welcher von Beiden, kam nicht zur Sprache ) den Raubmord in Hinterkaifeck begangen hätten. Er schilderte mir, ohne mir die Namen der Mörder zu nennen, daß sie die Bewohner des Hofs mit Hauen erschlagen hätten und zwar innerhalb des Wohnhauses. Was damals erbeutet wurde, hat mit Simon Kaltenecker nicht mitgeteilt und auch nicht weitere Einzelheiten über die Ausführung der Tat. Ich erinnere mich jetzt, daß Simon K. noch angab, 'der Alte' sei zuerst erschlagen worden. Nach näheren Einzelheiten habe ich selbst nicht gefragt, weil ich mich nicht dafür interessierte. Ich bin dann der Sache nicht weiter nachgegangen.
Etwa im März 1925 war ich im Landgerichtsgefängnis in Neuburg a.D. in Untersuchungshaft. Josef Groß, der damals ebenfalls dort im Gefängnis war, rief eines Tages seinem Bruder Otto der gerade eine Haftstrafe verbüßte, von Zelle zu Zelle ( beide waren 3 - 4 Zellen weit auseinander ) zu, er (Otto) solle der Mutter sagen, daß es gut abgegangen sei, wenn das andere auf gekommen wäre, so würde der Kopf rollen. Ich glaube nicht, daß er damals auch von Hinterkaifeck sprach. Sollte ich das früher angegeben haben, so wird es wohl richtig sein. Heute kann ich mich daran, daß das Wort Hinterkaifeck fiel, nicht mehr erinnern. Seit dem Tode meines Vaters habe ich bisher aus eigenem Antrieb keine Angaben gemacht, weil ich mir dachte, ich würde in dieser Sache doch wieder einmal vernommen und könnte dann mein Wissen angeben. br> Den Zuruf des Josef Groß an Otto Groß habe ich dahin aufgefaßt, daß Josef Groß zum Ausdruck bringen wollte, er sei an dem Mord in Hinterkaifeck beteiligt gewesen und hätte deshalb, wenn seine Täterschaft bekannt geworden wäre, mit der Todesstrafe zu rechnen gehabt. Anders konnte der Zuruf gar nicht verstanden werden, insbesondere nicht etwa dahin, als habe Josef Groß nur sagen wollen, was wohl die Richter machen würden, wenn es


sich um den Hinterkaifecker Mord handeln würde.

V.g.u.u.
gez. Philipp Schnepf

Mit Akt zurück an die Staatsabnwaltschaft Augsburg

Amtsgericht Bamberg.
gez. Dr. Krumbacher


C1010/32
An die Polizeidirektion

München

mit dem Ersuchen um Feststellung wo sich die Brüder Schweiger und Josef Groß Ende März und Anfang April 1922 aufgehalten haben.

Augsburg, den 13. Januar 1933.

Staatsanwaltschaft:
gez.Dr. Rohmeder,

I. Staatsanwalt.