Dokumente: 1923-02-23 Meldung Fund Reuthaue: Unterschied zwischen den Versionen
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I. Die fragl. Haue ist bei der Abteil. 1b (H. ObI. [[Ermittler: Rubner | Rubner]]) behandelt worden. Von dort wurde am 1.III.23 mitgeteilt:<br> | I. Die fragl. Haue ist bei der Abteil. 1b (H. ObI. [[Ermittler: Rubner Josef | Rubner]]) behandelt worden. Von dort wurde am 1.III.23 mitgeteilt:<br> | ||
Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.<br><br> | Fingerabdrücke sind auf der Reuthaue nicht festzustellen gewesen. Das Gutachten, von welchem keine Abschrift gemacht wurde, lautet im Allgemeinen dahin, daß mit absoluter Sicherheit feststeht, daß das an der Haue befindliche Blut Menschenblut sei. Ferner befanden sich daran einige Härchen, welche als Menschenhaar und zum Teil auch als Hasen- oder Katzenhaare festgestellt wurden.<br><br> | ||
Version vom 8. Oktober 2011, 11:11 Uhr
Fund der Reuthaue
Detailinformationen
Datum
23.02.1923
Ort
Art des Dokumentes
Schreiben
Verfasser
Heinrich Nagel, Wachtmeister
Lenzol
Ferdinand Renner, Staatsanwalt
Verfasst für
Staatsanwaltschaft Neuburg a.D.
Verfügbar
Staatsarchiv München
Inhalt
Hohenwart, den 26.II.23
Gendarmeriestation Hohenwart
Fragliche Haue befand sich oberhalb der Stiege unter Bretter auf etwas Heu neben der früher dort gewesenen Leustock. Nachdem allgemein vermutet wird, daß mit dieser Haue die Tat verübt wurde, bezw. Vielleicht einige Personen damit erschlagen worden sind, wird bis zur weiteren Verfügung dieser Haue, welche bis jetzt noch an Ort und Stelle, wo sie vorgefunden wurde, sich befindet, vorerst noch dort belassen.
gez. Neuburg a.D., 2.III.23
Die Haue wurde mit Gutachten, nachdem von der vorstehenden Requisition nichts bekannt war, an das Amtsgericht Schrobenhausen, welches die Haue zur Untersuchung anher sandte, zurückgeleitet.
am 21.III.23 I.A.
Unter Bezugnahme auf die umstehende Anzeige und Feststellung an die Polizeidirektion München Mit dem Ersuchen, die Reuthaue nach ihrem Eintreffen dort selbst auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Neuburg a.D. 3.III.23
I. Einlaufamt und Fingerabdruckstelle in Kenntnis gesetzt. II. An die Gendarmeriestation Hohenwart, B.A. Schrobenhausen. Zur Kenntnis, daß die Reuthaue bis jetzt nicht eingetroffen ist. München, den 13.März 23
Eingeliefert [?] 15.3.1923 Nr. 265 zur Polizei-Direktion München mit dem Berichte, daß die in Frage kommende [Anmerkung ?] des Amtsgerichts Schrobenhausen bereits schon am 2. März 1923 vormittags 8 [Uhr] von mir persönlich dorthin eingeliefert wurde. Bei Einlieferung der Haue wurde diese und gerade der eiserne Teil mit Papier umwickelt und außerdem noch an diesem Teile mit den Handschuhen an den Händen getragen. Der Stiel von der Reuthacke wurde hierbei von mir nicht berührt. |