Zeitungsartikel: 1922-08-04 Münchner Zeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. April 2011, 21:13 Uhr

Der sechsfache Raubmord in Hinterkaifeck

Detailinformationen

Datum

04. August 1922

Ort

München

Art des Dokumentes

Zeitungsartikel

Verfasser

unbekannt

Verfasst für

Münchner Zeitung

Inhalt

Der sechsfache Raubmord in Hinterkaifeck
Monate sind verstrichen, ohne dass es gelungen wäre, die furchtbare Mordtat, bei der sechs Personen getötet und beraubt wurden, aufzuklären. Nun kommt aus Schrobenhausen die Meldung, dass durch die Gendarmerie einer der beiden Raubmörder festgenommen worden sei, nämlich der 31jährige Taglöhner Andreas Schreyer von Sattelberg, wo seine Mutter ein Kleingütleranwesen besitzt. Seinen 23jährigen Bruder Karl gelang es einstweilen, sich vor der Festnahme durch die Flucht zu retten. Die beiden Brüder, als gewalttätige Menschen weit umher bekannt und gefürchtet, seien seinerzeit in der Nähe von Waidhofen beim Abfahren von Holz aus dem Walde beschäftigt gewesen und seinen dabei täglich in Hinterkaifeck vorbeigefahren, so dass sie die dortigen Verhältnisse genau kennen lernen konnten. Nach der Tat, so heißt es in der Meldung weiter, konnten die beiden die Spuren ihres Verbrechens vor ihrer Mutter nicht verheimlichen, die zuletzt ihr bedrücktes Gewissen von der Mitwisserschaft in der Beichte erleichtern wollte. In der folge machte sie ihrer Nachbarin Mitteilung von der schrecklichen Tat ihrer Söhne, wodurch endlich auch die Gendarmerie Kenntnis erhielt und die Verhaftung bewerkstelligte. In dieser etwas romanhaften Darstellung wird uns von zuständiger Seite mitgeteilt, dass sich wohl Verdachtsmomente ergeben hätten gegen die beiden Brüder Schreyer von Sattelberg, die sich so weit verdichteten, dass eine Verhaftung der Beiden möglich war. Alleine sie konnten restlos ihr Alibi nachweisen, so das sie noch am gleichen Tage wieder auf freien Fuß gesetzt werden mussten. Die Meldung von der Flucht des einen Schreyer, von der Mitwisserschaft der Mutter, die Erleichterung ihres Gewissens in der Beichte und über das Tatgeständnis des Verhafteten ist Erdichtung. Nach wie vor herrscht tiefstes Dunkel über dieses Verbrechen.

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