Sachverhalte: Die Würgespuren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Quellen/Herkunft ==
== Quellen/Herkunft ==

Version vom 17. August 2025, 16:38 Uhr

Was?

Das Original oder auch nur eine Abschrift des Obduktionsprotokolls, hat sich bekanntermaßen nicht erhalten. Sämtliche Informationen über die Verletzungen haben wir auf einer Spezialseite zusammengefasst.

Hier fällt auf, daß in den zeitnahen Quellen, die Zuordnung der Würgemale nicht eindeutig ist. Die Telefonnotiz vom 7. April 1922 und der Bericht des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies, widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt, ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu.

Auf den Spuren der (Würge-)spuren?

Am naheliegendsten ist, daß entweder in der Telefonnotiz oder im Bericht des Staatsanwaltes eine Verwechslung der Namen stattgefunden hat.

Blick auf die Quellen

Staatsanwalt Renner:

Der Bericht des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922 liegt im Original vor, und kann im Staatsarchiv München unter Signatur PolDir 8091B eingesehen werden. Eine Abschrift befindet sich im Staatsarchiv Augsburg.
Renner schreibt hier:
Die Ermordeten sind alle durch Schläge auf den Kopf getötet worden; die Art der Verletzungen weist auf den Gebrauch verschiedener Werkzeuge hin. Die Leiche der jungen Frau, die nicht weniger als 9 sternförmige Wunden am Kopfe aufwies, zeigte auch noch Würgespuren am Hals. (…) Bei der Sektion der Leiche der jungen Frau wurde festgestellt, dass eine neuerliche Schwangerschaft nicht bestand.

Staatsanwalt Renner berichtet ausschließlich über die Verletzungen der „jungen Frau“, womit nahe liegt, daß diese-also Viktoria Gabriel- auch die Würgespuren hatte

Die Telefonnotiz:

Aktenfundstücke


Hinweis: Die Aktenfundstücke sind chronologisch in aufsteigender Reihenfolge angegeben. Je höher die Quellennummer, umso weiter ist diese Aussage zeitlich gesehen vom Tatgeschehen entfernt. Bitte beachten Sie dies bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit/Belastbarkeit der jeweiligen Quelle/Information.

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Quellen/Herkunft

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