Aktencheck: Die Ermittlungen gegen Lorenz Schlittenbauer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2018, 21:24 Uhr
Was
Der tatverdächtige Lorenz Schlittenbauer wird von Vielen noch heute als Hauptverdächtiger angesehen, gegen den nicht ausreichend „ermittelt“ wurde. Auch wenn viele der vor 1944 angefertigten Akten heute nicht mehr existiere, wie etwa der eigens angefertigte Sonderakt Schlittenbauer, ist es immerhin möglich dem vorhandenen Bestand oder auch anhand von Querverweisen zu entnehmen, daß bereits kurz nach der Tat Hinweisen bezüglich seiner Täterschaft nachgegangen wurde.
Chronologie
im Jahr 1922:
„Für Schlittenbauer, der selbst als verdächtig bezeichnet wurde, im übrigen aber allgemein als etwas sonderbarer, aber harmloser, gutmütiger und stets hilfsbereiter Mensch geschildert wird und selbst vermögend ist, ist ein Motiv der Tat nicht erkennbar.
„In Richtung Schlittenbauer hat sich zunächst nichts Wesentliches ergeben. Es sind aber noch eine Reihe von Personen zu hören. “
- [[Berichte: 1922-05-12 Renner Ferdinand, Staatsanwalt |Bericht Renner vom 12.05.1922]:
„...hatte sich auf mein Veranlassen Krim.Kom. Neuss von der Polizeidirektion München mit einem weiteren Beamten im April erneut an den Tatort begeben, um die aus den persönlichen und örtlichen Beziehungen der Ermordeten sich etwa ergebenden Spuren gründlich zu klären und weiter zu verfolgen. Das Ergebnis seiner mehrwöchentlichen sehr eifrigen und gründlichen Erhebungen war indessen ebenfalls negativ. Doch kann nun der in meinem ersten Berichte erwähnte Verdacht gegen den Ortsführer Schlittenbauer von Gröbern entgültig als beseitigt gelten; ebenso ist das Alibi eines in der Schrobenhausener Gegend vielfach verdächtigen Tagners Karl Bichler von Waidhofen, der Beziehungen zu den Ermordeten hatte, einwandfrei dargetan worden...“
„Kürzlich ist auch wieder der schon in den früheren Berichten genannte Ortsführer Schlittenbauer in Verdacht gezogen worden, allerdings ohne bestimmte Anhaltspunkte. Offenbar wird in der Gegend immer noch von seiner Täterschaft gesprochen. Ich habe trotz der Unwahrscheinlichkeit seiner Täterschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn wieder aufgenommen und Erhebungen eingeleitet, die noch im Laufe sind.“
„Die seit dem Berichte vom 9. September 1922 Nr. 1369 weiter gepflogenen Ermittlungen haben einen Erfolg nicht gezeigt. Das Verfahren gegen das Brüderpaar Andreas und Karl Schreier mußte wegen Unzulänglichkeit der Verdachtsgründe ebenso eingestellt werden, wie das gegen den Ortsführer Schlittenbauer.