Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Hinterkaifeck-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:
*09.05.1922:Das Finanzamt Schrobenhausen teilt [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]]in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>
*09.05.1922:Das Finanzamt Schrobenhausen teilt [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]]in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>
*17.05.1922: Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der  Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.<br>
*17.05.1922: Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der  Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.<br>
*22.09.1922:<br>
*22.09.1922:<br>Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt.<br>
*18.10.1922:<br>
*18.10.1922:<br>
*05.02.1923:<br>
*05.02.1923:<br>

Version vom 14. Mai 2017, 17:08 Uhr

Was?

Das Reichsnotopfer war in der Weimarer Republik eine außerordentliche Abgabe auf Vermögen, welches infolge der staatlichen Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1919 bis 1922 erhoben wurde. Zum vollständigen Artikel auf Wikipedia.
Nach der Tat wurde im Anwesen unter anderem eine enorme Summe an Gold- und Silbergeld gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch Andreas Gruber und Viktoria Gabriel bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.

Chronologie

  • 09.05.1922:Das Finanzamt Schrobenhausen teilt Cäzilia Starringerin einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.
  • 17.05.1922: Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.
  • 22.09.1922:
    Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt.
  • 18.10.1922:
  • 05.02.1923:
  • 07.03.1923:
  • 09.05.1923:
  • 30.05.1923:
  • 02.06.1923:
  • 31.07.1923: Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.

Kontra

Offene Fragen/Bemerkungen

Quellen/Herkunft

Nachlaßakte der Opfer im Staatsarchiv München; Signatur AG Schrobenhausen NR 1922/ 41-43