Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Tat wurde im [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Anwesen]] unter anderem eine enorme Summe an [[Sachverhalte: Geldsummen im Zusammenhang mit Hinterkaifeck| Gold- und Silbergeld]] gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.
Nach der Tat wurde im [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Anwesen]] unter anderem eine enorme Summe an [[Sachverhalte: Geldsummen im Zusammenhang mit Hinterkaifeck| Gold- und Silbergeld]] gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.
== Chronologie ==
== Chronologie ==
Am 09.05.1922 teilte das Finanzamt Schrobenhausen  [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]] in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, daie Abgabe der Münzen bei d der Finanzkasse- bzw.  dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>
Am 09.05.1922 teilte das Finanzamt Schrobenhausen  [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]] in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, daie Abgabe der Münzen bei d der Finanzkasse- bzw.  dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>Der Einspruch seitens der Erben lag spätestens zum 17.5.1922 beim Finanzamt Schrobenhausen vor.<br>


== Kontra ==
== Kontra ==

Version vom 14. Mai 2017, 15:56 Uhr

Was?

Das Reichsnotopfer war in der Weimarer Republik eine außerordentliche Abgabe auf Vermögen, welches infolge der staatlichen Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1919 bis 1922 erhoben wurde. Zum vollständigen Artikel auf Wikipedia.
Nach der Tat wurde im Anwesen unter anderem eine enorme Summe an Gold- und Silbergeld gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch Andreas Gruber und Viktoria Gabriel bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.

Chronologie

Am 09.05.1922 teilte das Finanzamt Schrobenhausen Cäzilia Starringer in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, daie Abgabe der Münzen bei d der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.
Der Einspruch seitens der Erben lag spätestens zum 17.5.1922 beim Finanzamt Schrobenhausen vor.

Kontra

Offene Fragen/Bemerkungen

Quellen/Herkunft

Nachlaßakte der Opfer im Staatsarchiv München; Signatur AG Schrobenhausen NR 1922/ 41-43