Dokumente: 1923-02-23 Meldung Fund Reuthaue: Unterschied zwischen den Versionen
Jaska (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Jaska (Diskussion | Beiträge) (→Inhalt) |
||
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
Vor einigen Tagen wurde in Kaifeck von dem jetzigen Besitzer mit Namens Gabriel von Laag, Gemeinde Wangen, eine stark mit Blut befleckte Haue mit Stiel, sogenannte Reuthaue zum Stockgraben, vorgefunden. | Vor einigen Tagen wurde in Kaifeck von dem jetzigen Besitzer mit Namens Gabriel von Laag, Gemeinde Wangen, eine stark mit Blut befleckte Haue mit Stiel, sogenannte Reuthaue zum Stockgraben, vorgefunden. | ||
Fragliche Haue befand sich oberhalb der | Fragliche Haue befand sich oberhalb der Stiege unter Bretter auf etwas Heu neben der früher dort gewesenen Leustock. Nachdem allgemein vermutet wird, daß mit dieser Haue die Tat verübt wurde, bezw. Vielleicht einige Personen damit erschlagen worden sind, wird bis zur weiteren Verfügung dieser Haue, welche bis jetzt noch an Ort und Stelle, wo sie vorgefunden wurde, sich befindet, vorerst noch dort belassen. | ||
Zeile 107: | Zeile 107: | ||
Nagel, Wachtmstr.</tt> | Nagel, Wachtmstr.</tt> | ||
|} | |} | ||
== Offene Fragen/Bemerkungen == | == Offene Fragen/Bemerkungen == |
Version vom 22. März 2011, 00:56 Uhr
Fund der Reuthaue
Detailinformationen
Datum
23.02.1923
Ort
Hohenwart
Art des Dokumentes
Schreiben
Verfasser
Heinrich Nagel, Wachtmeister
Lenzol
Ferdinand Renner, Staatsanwalt
Verfasst für
Staatsanwaltschaft Neuburg a.D.
Verfügbar
Staatsarchiv München
Inhalt
Hohenwart, den 26.II.23 Gendarmeriestation Hohenwart
Fragliche Haue befand sich oberhalb der Stiege unter Bretter auf etwas Heu neben der früher dort gewesenen Leustock. Nachdem allgemein vermutet wird, daß mit dieser Haue die Tat verübt wurde, bezw. Vielleicht einige Personen damit erschlagen worden sind, wird bis zur weiteren Verfügung dieser Haue, welche bis jetzt noch an Ort und Stelle, wo sie vorgefunden wurde, sich befindet, vorerst noch dort belassen.
gez. Neuburg a.D., 2.III.23 Lensol
Die Haue wurde mit Gutachten, nachdem von der vorstehenden Requisition nichts bekannt war, an das Amtsgericht Schrobenhausen, welches die Haue zur Untersuchung anher sandte, zurückgeleitet.
am 21.III.23 I.A.
Mit dem Ersuchen, die Reuthaue nach ihrem Eintreffen dort selbst auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Neuburg a.D. 3.III.23 Der I. Staatsanwalt: gez. Renner
Am 6.III.23 I. Einlaufamt und Fingerabdruckstelle in Kenntnis gesetzt. II. An die Gendarmeriestation Hohenwart, B.A. Schrobenhausen. Zur Kenntnis, daß die Reuthaue bis jetzt nicht eingetroffen ist. München, den 13.März 23 Polizeidirektion: I.A.
|
Handschriftlicher Vermerk unter dem Ersuchen des Staatsanwalts vom 13.März 1923 [Aktennotiz des Hohenwarter Wachtmeisters Nagel, der das Tatwerkzeug (die Reuthaue) bei der Polizeidirektion München einlieferte, vom 13. März 1923]
Eingeliefert [?] 15.3.1923 Nr. 265 zur Polizei-Direktion München mit dem Berichte, daß die in Frage kommende [Anmerkung ?] des Amtsgerichts Schrobenhausen bereits schon am 2. März 1923 vormittags 8 [Uhr] von mir persönlich dorthin eingeliefert wurde. Bei Einlieferung der Haue wurde diese und gerade der eiserne Teil mit Papier umwickelt und außerdem noch an diesem Teile mit den Handschuhen an den Händen getragen. Der Stiel von der Reuthacke wurde hierbei von mir nicht berührt.
|