Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen
Heike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Heike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 48: | Zeile 48: | ||
<br> | <br> | ||
[[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl]] und [[Personen: Gabriel Franziska | Franziska]] Gabriel | [[Personen: Gabriel Karl sen. | Karl]] und [[Personen: Gabriel Franziska | Franziska]] Gabriel | ||
|- | |||
|} | |||
<br> | |||
=== Andreas und Cäzilia Gruber === | |||
Die im Austrag lebenden Eheleute Gruber hatten bereits im Jahre 1914 den Hinterkaifecker Hof an Ihre Tochter weiter gegeben. | |||
<br> | |||
Sie besassen jedoch Pfandbriefe und Sparbücher. In den Erbschaftsdokumenten ist nicht expliziet erwähnt, wer diese Spareinlagen geerbt hat. | |||
<br> | |||
== Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) == | |||
Die tatsächliche Erbfolge entsprach jedoch nicht den damals gültigen Vorgaben des BGB. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, hätte die Erbmasse folgend verteilt werden müssen:<br> | |||
<br> | |||
=== Viktoria Gabriel === | |||
{| class="norm" border="1" cellpadding="2" | |||
|'''Erblasser''' | |||
|'''Besitz''' | |||
|'''Die Erben erster Ordnung''' | |||
|'''Die Erben zweiter Ordnung''' | |||
|'''Die Erben zweiter Ordnung''' | |||
|- | |||
|[[Datei:Silhouette VGa.jpg|verweis=Personen: Gabriel Viktoria]] | |||
[[Personen: Gabriel Viktoria| Viktoria Gabriel]] | |||
| | |||
*Der Hof Hinterkaifeck, inkl. der dazugehörenden Ländereien und Wälder<br> | |||
*Inventar aus Haus und Hof<br> | |||
*Vorhandenes Bargeld<br> | |||
*Alle Wertpapiere und Sparbriefe<br> | |||
*Sonstige geldwerten Anlagen<br> | |||
|Kinder oder deren Abkömmlinge<br> | |||
|Eltern oder deren Abkömmlinge<br> | |||
|Großeltern oder deren Abkömmlinge<br> | |||
|- | |- | ||
|} | |} |
Version vom 1. November 2012, 02:38 Uhr
Allgemein
Da die Erblasser Cäzilia und Viktoria Gabriel kein Testament verfasst hatten, wurde das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt:
Diese Erbfolge entsprach aber nicht den damaligen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Tatsächliche Erbfolge
Nachfolgende Tabellen zeigen auf, wie und zu welchen Teilen das Erbe verteilt wurde:
Viktoria Gabriel
Erblasser | Besitz | Die Erben |
|
Cäzilia Starringer, zur Hälfte
|
Cäzilia Gabriel
Erblasser | Besitz | Die Erben |
|
Cäzilia Starringer, zur Hälfte |
Andreas und Cäzilia Gruber
Die im Austrag lebenden Eheleute Gruber hatten bereits im Jahre 1914 den Hinterkaifecker Hof an Ihre Tochter weiter gegeben.
Sie besassen jedoch Pfandbriefe und Sparbücher. In den Erbschaftsdokumenten ist nicht expliziet erwähnt, wer diese Spareinlagen geerbt hat.
Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Die tatsächliche Erbfolge entsprach jedoch nicht den damals gültigen Vorgaben des BGB. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, hätte die Erbmasse folgend verteilt werden müssen: