Zeitungsartikel: 1922-05-15 Rosenheimer Anzeiger: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Jaska (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Zeitungsartikel rechts == Detailinformationen == === Datum === 25. Mai 1922 === Ort === Rosenheim === Art des Dokumentes…“) |
Jaska (Diskussion | Beiträge) K (hat „Zeitungsartikel: 1922-05-25 Rosenheimer Anzeiger“ nach „Zeitungsartikel: 1922-05-15 Rosenheimer Anzeiger“ verschoben) |
||
(kein Unterschied)
|
Version vom 4. Oktober 2012, 22:36 Uhr
Detailinformationen
Datum
25. Mai 1922
Ort
Rosenheim
Art des Dokumentes
Zeitungsartikel
Verfasser
Verfasst für
Rosenheimer Anzeiger
Inhalt
Ein Nachspiel zum Mord in Hinterkaifeck. Die Erben der Ermordeten von Hinterkaifeck haben die Aufforderung erhalten, das vorgefundene Gold- und Silbergeld, 1780 Mark in Gold und 1700 Mk. in Silber, dem Finanzamt einzubezahlen, weil das Geld wegen Steuerhinterziehung bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer dem Fiskus verfallen sei. Es wird angenommen, daß hieraus ein Rechtsstreit entstehen würde, weil es strittig ist, ob nun das Metallgeld oder nur ein dem damaligen hinterzogenen gemeinen Wert desselben entsprechender Betrag vom Finanzamt eingezogen werden darf. Nach dem heutigen Ankaufspreis stellt das Metallgeld 142 500 Mark dar. |