Aussagen: 1952-05-30 Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. November 2011, 18:21 Uhr

Quelle

Staatsarchiv München

Detailinformationen

Datum

30. Mai 1952

Ort

Amtsgerichts Aichach

Zugegen

Jakob Sigl
Dr. Hawelka, Richter AGR.
Schenk, Justizangestellter

Inhalt

OSTA. Augsburg
1 Js 244/52
Amtsgericht Aichach
Gs 49/52
Niederschrift


Aufgenommen in nichtöffentlicher Sitzung des Amtsgerichts Aichach am 30.Mai 1952

Gegenwärtig:
AGR. Dr. Hawelka als Richter
Just. Ang. Schenk als stv. UB


In Sachen
Gegen Unbekannte
wegen Verbrechens des Mordes
erschien auf Ladung der nachbenannte Zeuge Jakob Sigl.

Der Zeuge wurde nach Ermahnung zur Angabe der Wahrheit und nach Belehrung über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen jeder falschen eidlichen oder uneidlichen Aussage vor Gericht vernommen wie folgt:
Zur Person: Sigl Jakob, 60 Jahre alt, verheiratet, Landwirt in
Schiltberg Hs.Nr. 41, Lkrs. Aichach

Zur Sache:
Der Richter stellt fest, dass der Zeuge in allen wesentlichen Punkten die gleichen Angaben macht wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 10.1.1952.
Daraufhin wurden dem Zeugen diese Angaben soweit sie nicht mit [ -- ] versehen sind, satzweise und wortwörtlich vorgelesen. Hierauf erklärt der Zeuge:
Wenn ich gesagt habe, dass ich alle Ermordeten gut gekannt habe, so meine ich darunter alle Bewohner des Anwesens bis auf die Magd. Diese dürfte erst kurz vor der Mordtat den Dienst angetreten haben, was auch aus allen Umständen, wie sie nach Aufdeckung der Straftat erhoben wurden, festgestellt wurden.
Von dem blutschänderischen Verhältnis des Andreas Gruber mit seiner leiblichen Tochter Viktoria, habe ich erst erfahren u. zwar von meinen Eltern, als Gruber das erste Mal eingesperrt war. Damals war seine Tochter mit Karl Gabriel schon verheiratet. Die Tochter heiratete meiner Erinnerung nach vor Ausbruch des ersten Weltkriegs, etwa im Jahre 1913. Ob auch die Tochter Viktoria damals eingesperrt war, weiss ich nicht. Ich weiss aber, dass sich dieser Vorfall etwa in den Jahren 1913 oder 1914 zugetragen hat. Ich war wohl damals nicht daheim, sondern in Hohenwart als Knecht im Dienst. Meine Eltern haben mir das aber alles erzählt. Sie sagten mir auch, dass der Mann von der Viktoria im Zusammenhang mit der Festnahme seines Schwiegervaters eine Zeitlang vom Hof Hinterkaifeck weg war und am elterlichen Hof weilte. Erst auf Zureden [Anm.: handschriftlich: "seiner Eltern"] soll er auf den Hof seiner Schwiegereltern) zurückgegangen sein.
Als der Landwirt Schlittenbauer zu mir kam und sagte, dass er nicht der Erzeuger des von der Viktoria erwartenden Kindes sei, sondern ihr Vater, war ich schon aus dem ersten Weltkrieg daheim und bereits verheiratet. Ich habe im Frühjahr 1919 geheiratet.
Meine Angaben in der polizeilichen Niederschrift, dass ich zu meiner Rückkehr aus dem ersten Weltkrieg erfahren hätte, dass Andreas Gruber wieder wegen Blutschande eingesperrt war, sind nicht richtig festgehalten. Ich habe diese Angaben nicht gemacht. Gruber wurde nur zweimal wegen des Verdachts der Blutschande eingesperrt. Das erste Mal in den Jahren 1913 oder 1914 und das zweite Mal auf die Anzeige des Schlittenbauer nach meiner Verheiratung. Das nähere Datum , wann der Gruber das zweite Mal eingesperrt wurde kann ich nicht mehr angeben.
Dass Viktoria Gabriel etwa 14 Tage vor der Mordtat mit dem bereits verstorbenen Gastwirt Thomas Schwaiger in Schrobenhausen war und dass die Viktoria damals beim Amtsgericht in Schrobenhausen eine Klage wegen Nichtzahlung des Unterhalts gegen Schlittenbauer erhob, habe ich wenige Tage nach/der Mordtat im Gasthaus des Schwaiger von diesem erfahren. Er erzählte damals, dass sie zusammen nach Schrobenhausen gefahren wären und dass sie ihm auf der Fahrt erzählt haben, dass sie zu Gericht fahren, um gegen Schlittenbauers Klage wegen Nichtbezahlung des Unterhalts für sein uneheliches Kind zu erheben.
Mir ist nichts darüber bekannt, dass seit etwa 1917 ein herumziehender Korbflechter in Begleitung einer Frauensperson oder gelegentlich auch noch in Begleitung einer männlichen Person in die Gegend von Gröbern oder auf den Hof von Hinterkaifeck gekommen ist. Einen gewissen Adolf Gump kenne ich nicht.
a.D.g.
[Jakob Sigl]
Hierauf wurde der Zeuge gesetzlich beeidigt.

Verfügung
1. Abtragen im Gs.
2. Nach Erledigung zurück an die
Staatsanwaltschaft Augsburg


Aichach, den 30. Mai 1952

(Dr. Hawelka)
Amtsgerichtsrat

Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck

Fragen/Bemerkungen

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