Aussagen: 1934-06-18 Heinrich Christian: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Oktober 2011, 14:29 Uhr
Quelle
Staatsarchiv München
Detailinformationen
Aussage des Heinrich Christian
Datum
18.06.1934
Ort
Hohenwart (Ersuchen)
Ingolstadt (Aussage)
Zugegen
Christian Heinrich, Händler
Schmidt, Polizeikommissar
Inhalt
Nr. 837. Hohenwart, den 12. Juni 1934 An die Schutzmannschaft INGOLSTADT Betreff: Raubmord in Hinterkaifeck
Christian Heinrich, Wohnhaft in Ingolstadt, Prinz Franzstr. 3, in der Sache“ Raubmord in Hinterkaifeck“ sachdienliche Angaben machen können. Derselbe soll sich bereits diesbezüglich geäußert haben. Es wird ersucht, den Heinrich über sein Wissen zu befragen und seine Angaben anher mitteilen lassen zu wollen. Gegebenenfalls wolle das Weitere veranlaßt werden.
3775. Ingolstadt, den 18. Juni 1934 Der in der hiesigen Prinz Franzstr. 3 wohnende, 49 Jahre alte, verheiratete Händler Christian Heinrich über sein Wissen in der Hinterkaifecker Raubmordsache befragt, gab an, bei der Ausübung seiner Unterhändlertätigkeit öfters in die Schrobenhausener Gegend zu kommen. Am 4.6.1934 befand er sich nach seinen Erklärungen in Eulenried. Dort traf er auf der Straße den ihm schon länger bekannten Landwirt Deckel. Mit letzterem hatte er bezüglich eines Anwesenstausches, aus dem jedoch nichts wurde, in den Jahren 1930 bzw. 1931 zu tun. Er frug am 4.6.1934 den Deckel, ob dieser etwa jetzt geneigt sei, sein Anwesen zu vertauschen. Als Deckel erklärte, daß mit dem Vertauschen von Anwesen zur Zeit nichts gehe, sagte Heinrich, in die Gegend von Hinterkaifeck will ja niemand tauschen. Heinrich hatte, wie er erklärte, bei der von ihm gebrauchten Redensart die Mordtat von Hinterkaifeck und auch jene von Aresing im Auge. Er frug Deckel, ob der Raubmord von Hinterkaifeck immer noch nicht aufgeklärt sei. Deckel antwortete etwa:“ Den Mörder darf man bloß nehmen, der wurde bei der letzten Mission in Hohenwart so stark von seinem Gewissen geplagt, daß es allen Leuten auffiel. Der Mensch wird ganz schwarz und bricht auf Grund seines bösen Gewissens jetzt völlig zusammen.“ Wie sich Deckel weiter geäußert hat, handelt es sich bei der von ihrem Gewissen geplagten Person um eine solche, die schon lange Zeit im Verdacht steht, den Raubmord in Hinterkaifeck verübt zu haben. Welche Person Deckel meinte ist dem Heinrich nicht bekannt. Die Person soll nach den Erzählungen des Deckel an dem Tage, an welchem der Raubmord in Hinterkaifeck geschah, nach Hause gekommen sein und zu einem Familienangehörigen gesagt haben: „Tu mir Wasser her, jetzt ist die ganze Bande weg.“ Weiter sagte Deckel zu Heinrich, wie es möglich ist, daß die in Frage kommende Person soviel Geld besitzt, bauen und dazu Kinder mit 10 – 12000 Mark ausheiraten kann. Wie schon erwähnt, weiß Heinrich nicht, von welcher Person Deckel bei der in Rede stehenden Unterhaltung sprach. Er frug letzteren auch nicht nach dem Namen der Person. Am 15.12.1932 kam Heinrich nach seinen weiteren Erklärungen in die hiesige Wirtschaft“ zum Schwabenbräu“, die von den Wirtsleuten Reichenberger gepachtet ist. Die Eheleute Reichenberger hielten sich nach den Angaben des Heinrich zu der Zeit, zu welcher der Raubmord in Hinterkaifeck verübt wurde, in dieser Gegend auf. Als Heinrich in die erwähnte Wirtschaft kam, sprach Frau Reichenberger mit dem Schäfer, der sich zur kritischen Zeit ebenfalls in der Gegend von Hinterkaifeck aufgehalten hat, über den dort vorgenommenen Raubmord. Sie sagte, der Fall wäre längst aufgeklärt, wenn richtig zugegriffen worden wäre. Wo hätten denn die Leute ihr schönes Anwesen und das viele Geld her, äußerte sich die Reichenberger dem erwähnten Schäfer, den Heinrich nicht weiter kennt, gegenüber. Die Reichenberger nannte zwar keinen Namen, Heinrich ist aber der Ansicht, daß mit den Leuten, die das schöne Anwesen und das viele Geld besitzen sollen, die Familie Gabriel in Hinterkaifeck gemeint ist. Mitte April 1932 kam Heinrich in das Anwesen der Landwirtswitwe Gabriel in Hinterkaifeck. Er frug die genannte, ob sie ihren Wald verkaufe. Gleichzeitig erkundigte er sich, ob der Sohn der Gabriel jetzt entschlossen sei, sich ein Anwesen zu erwerben. Die Gabriel gab zur Antwort, sie warte mit einem Kauf, bis die Anwesen billiger werden. Heinrich sagte dann, daß eine sehr unsichere Zeit sei, man weiß nicht was mit dem Gelde wird, Frau Gabriel wird mit dem Kauf eines Anwesens solange warten, bis ihr Geld kaputt ist. Darauf sagte die Gabriel:“ Unser Goldgeld wird nicht kaputt.“ Als die Gabriel diesen Ausspruch getan hatte, geriet sie nach den Wahrnehmungen des Heinrich sichtlich in Erregung, wurde kreidebleich und sagte, nachdem sie tief geatmet und Heinrich auf den Raubmord in Hinterkaifeck angespielt hatte!“ Die was wissen sagen nichts.“ Diese Begebenheit hat Heinrich nach seinen Erklärungen der Polizei in Ingolstadt (Okom.Lehner) bereits am 21. Juli 1932 zur Kenntnis gebracht. Worüber sich Heinrich nach seinen sonstigen Angaben noch nicht äußerte, ist ein Vorfall, der sich am 19.5.32 im Anwesen der Witwe Gabriel in Hinterkaifeck zutrug. Heinrich bot der Gabriel am erwähnten Tag ein Anwesen zum Kaufe an. Er frug nach deren Sohn, der ihm bis dorthin unbekannt war. Von der Gabriel wurde er in den Stall geschickt. Dort trat er dem Sohn in witziger Weise mit folgenden Worten entgegen:“ Im Namen des Gesetzes sind sie verhaftet“. Obwohl es sich bei seinem verhalten lediglich um einen Spaß handelte, will Heinrich wahr-genommen haben, wie der Sohn der Gabriel, als er diesem beim Zusprechen der erwähnten Worte mit der Hand auf die Schulter klopfte, leichenblaß wurde und so erschrak, daß er augenblicklich kein Wort sprechen konnte. Heinrich glaubt, seine Wahrnehmungen seien so bedeutungsvoll, daß ihnen von den Behörden Beachtung geschenkt werden muß. Er ist der Ansicht, daß es Polizeibeamten nie gelingen wird, den Raubmord in Hinterkaifeck aufzuklären, wenn sie sich bei Erhebungen als solche Beamte zu erkennen geben. Er ist nach seinen Behauptungen der Überzeugung, daß jene Leute, die von der Mordsache irgend ein Wissen haben, Polizeibeamten gegenüber deshalb schweigen, damit sie in die Sache nicht verwickelt werden. Er glaubt an einen Erfolg, wenn bei seinen Geschäftsgängen in der in Frage kommenden Gegend ein dort völlig unbe-kannter Polizeibeamter beigegeben würde, mit dem er sich unter dem Vorwand, Geschäfte abzuschließen usw. an die Leute, die seiner Meinung nach über den Mord angaben machen können, wendet. Bemerkt wird, daß es sich bei Heinrich um eine vorbestrafte Person handelt. Der Genannte wurde am 15.11.1928 vom Schwurgericht Eichstätt wegen eines Verbrechens des Meineids zu 1 Jahr, 1 Monat und 15 Tage Gefängnis verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt. Er ist kriminalbiologisch untersucht, die krim.-biologische Sammelstelle bei dem Zuchthause Straubing erteilt nähere Auskunft.
An die Gendarmeriestation Hohenwart
GendStat. Hohenwart I. Weitere diesbezügliche Erhebungen wurden vorerst nicht vorgenommen. Hohenwart, 20. Juni 1934 gez. Eichmeier, HW.
I. Der Händler Christian Heinrich, geb. 30.6.85 in Friedrichshafen BA. Ingolstadt hat bereits am 23.5.32 bei der Staatsanwaltschaft Eichstätt die Vermutung ausgesprochen, die Familie Gabriel sei vielleicht mit dem 6-fachen Mord in Hinterkaifeck in Zusammenhang zu bringen. Am 21.7.32 wurde Heinrich durch das Polizeiamt Ingolstadt vernommen. Mit Verfügung des Herrn Oberstaatsanwaltes bei dem Landgerichte Augsburg vom 23.7.32 ist das Verfahren mangels verfolgbarer Verdachtsgründe eingestellt worden. Heinrich konnte auch bei seiner neuerlichen Einvernahme keine weiteren Verdachtsgründe vorbringen. Soviel hier bekannt, ist der Landwirt Deckel zur Sache noch nicht gehört. II. Gr. An die Gend.Station Hohenwart, mit dem Ersuchen, den Landwirt Deckel zu vernehmen und seine vollständigen Personalien bekannt zu geben. Ist dieser Deckel glaubwürdig? München, den 8.7.34
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Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck
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