Dokumente: 1935-02-01 Aufhebung Haftbefehl Pfleger: Unterschied zwischen den Versionen
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Beschw.Reg. 46/35. | Beschw.Reg. 46/35. | ||
Augsburg, den 1. Februar 1935 | <div align="right">Augsburg, den 1. Februar 1935</div> | ||
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Der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Augsburg in der Strafsache gegen [[Personen: Pfleger Josef | Josef Pfleger]], Hirte in Deimhausen, wegen Mordes:<br><br> | |||
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Schrobenhausen vom 28. Januar 1935 wird aufgehoben.<br><br> | |||
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Gegen den Beschuldigten liegt kein genügender Tatverdacht vor. Die Anzeigerin [[Personen: Pfleger Maria jun. | Maria Pfleger]] erscheint nicht glaubwürdig. Sie wird von dem prakt. Arzt Dr. Aub für ausgesprochen hysterisch erklärt. Sehr auffallend war ihr Benehmen bei der richterlichen Einvernahme als Zeugin, besonders ihr rascher Wechsel zwischen Lachen und Weinen und das bei der Beschuldigung ihres leiblichen Vaters wegen 6-fachen Mords! Es besteht dringender Verdacht, daß sie sich für die Aufdeckung des [[Hinterkaifeck | Hinterkaifecker Mordes]] ausgesetzte [[Sachverhalte: Die Belohnung | Belohnung]] verdienen will, da sie heiraten möchte. Sie steht mit ihrem Vater, mit dem sie früher blutschänderischen Verkehr gepflogen hat, seit längerer Zeit auf sehr schlechtem Fuß. Er ist dem Trunke ergeben und ist gegen sie häufiger sehr grob. Ihr Leumund ist schlecht. Sie ist trotz ihrer Jugend schon 5 mal vorbestraft. | |||
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Gegen den Beschuldigten liegt kein genügender Tatverdacht vor. Die Anzeigerin Maria Pfleger erscheint nicht glaubwürdig. Sie wird von dem | |||
Die Bevölkerung von Deimhausen traut dem Beschuldigten eine solche Tat auch gar nicht zu. Sie hält ihn für zu feige für die Ausführung einer solchen Bluttat. | Die Bevölkerung von Deimhausen traut dem Beschuldigten eine solche Tat auch gar nicht zu. Sie hält ihn für zu feige für die Ausführung einer solchen Bluttat. | ||
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Die angebliche Schilderung des Mordherganges stimmt mit den früher beim Augenschein festgestellten Sachverhalt nicht überall überein. Die Leiche der Dienstmagd Baumgärtner wurde nicht in den Stadel gebracht und mit Stroh zugedeckt, sondern wurde in ihrer Kammer, wo sie erschlagen wurde, aufgefunden. Ein solcher Irrtum wäre dem wirklichen Täter bei seinem Geständnis nicht unterlaufen. Über die übrigen Vorgänge war die Anzeigerin durch die Presseberichte und die Erzählungen der Leute längst unterrichtet. | Die angebliche Schilderung des Mordherganges stimmt mit den früher beim Augenschein festgestellten Sachverhalt nicht überall überein. Die Leiche der Dienstmagd Baumgärtner wurde nicht in den Stadel gebracht und mit Stroh zugedeckt, sondern wurde in ihrer Kammer, wo sie erschlagen wurde, aufgefunden. Ein solcher Irrtum wäre dem wirklichen Täter bei seinem Geständnis nicht unterlaufen. Über die übrigen Vorgänge war die Anzeigerin durch die Presseberichte und die Erzählungen der Leute längst unterrichtet. | ||
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Es war daher der Haftbefehl aufzuheben. | Es war daher der Haftbefehl aufzuheben. | ||
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Verfügung<br><br> | |||
I. Das Amtsgericht Schrobenhausen ist um sofortige Freilassung des Josef Pfleger fernschriftlich zu ersuchen. | I. Das Amtsgericht Schrobenhausen ist um sofortige Freilassung des Josef Pfleger fernschriftlich zu ersuchen.<br> | ||
II. An den Herrn Staatsanwalt | II. An den Herrn Staatsanwalt<br> | ||
hier | hier<br> | ||
der Vorsitzende | der Vorsitzende<br> | ||
gez. Schmidt | gez. Schmidt | ||
Amtsgericht Schrobenhausen | ---- | ||
telegr. Um Haftentlassung | |||
ersucht am 1.II.35. | Amtsgericht Schrobenhausen<br> | ||
telegr. Um Haftentlassung<br> | |||
ersucht am 1.II.35.<br><br> | |||
gez. Boehl | gez. Boehl |
Version vom 1. Mai 2011, 20:04 Uhr
Aufhebung des Haftbefehls gegen Josef Pfleger
Detailinformationen
Datum
01.02.1935
Ort
Augsburg
Art des Dokumentes
Schreiben
Verfasser/Unterzeichner
Schmidt
Hierle
Dr. Kellner
Boehl
Verfasst für
Verfügbar
Staatsarchiv München
Inhalt
Beschw.Reg. 46/35. Augsburg, den 1. Februar 1935
Beschluß
Der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Augsburg in der Strafsache gegen Josef Pfleger, Hirte in Deimhausen, wegen Mordes: Der Haftbefehl des Amtsgerichts Schrobenhausen vom 28. Januar 1935 wird aufgehoben. Gegen den Beschuldigten liegt kein genügender Tatverdacht vor. Die Anzeigerin Maria Pfleger erscheint nicht glaubwürdig. Sie wird von dem prakt. Arzt Dr. Aub für ausgesprochen hysterisch erklärt. Sehr auffallend war ihr Benehmen bei der richterlichen Einvernahme als Zeugin, besonders ihr rascher Wechsel zwischen Lachen und Weinen und das bei der Beschuldigung ihres leiblichen Vaters wegen 6-fachen Mords! Es besteht dringender Verdacht, daß sie sich für die Aufdeckung des Hinterkaifecker Mordes ausgesetzte Belohnung verdienen will, da sie heiraten möchte. Sie steht mit ihrem Vater, mit dem sie früher blutschänderischen Verkehr gepflogen hat, seit längerer Zeit auf sehr schlechtem Fuß. Er ist dem Trunke ergeben und ist gegen sie häufiger sehr grob. Ihr Leumund ist schlecht. Sie ist trotz ihrer Jugend schon 5 mal vorbestraft.
gez. Schmidt gez. Hierle gez. Dr. Kellner Verfügung I. Das Amtsgericht Schrobenhausen ist um sofortige Freilassung des Josef Pfleger fernschriftlich zu ersuchen.
Amtsgericht Schrobenhausen gez. Boehl
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