Dokumente: 1935-02-01 Aufhebung Haftbefehl Pfleger: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Februar 2011, 09:46 Uhr
Aufhebung des Haftbefehls gegen Josef Pfleger
Detailinformationen
Datum
01.02.1935
Ort
Augsburg
Art des Dokumentes
Schreiben
Verfasser
Schmidt,
Hierle,
Dr. Kellner
Verfasst für
Verfügbar
Staatsarchiv München
Inhalt
Beschw.Reg. 46/35. Augsburg, den 1. Februar 1935
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Schrobenhausen vom 28. Januar 1935 wird aufgehoben. G r ü n d e Gegen den Beschuldigten liegt kein genügender Tatverdacht vor. Die Anzeigerin Maria Pfleger erscheint nicht glaubwürdig. Sie wird von dem parkt. Arzt Dr. Aub für ausgesprochen hysterisch erklärt. Sehr auffallend war ihr Benehmen bei der richterlichen Einvernahme als Zeugin, besonders ihr rascher Wechsel zwischen Lachen und Weinen und das bei der Beschuldigung ihres leiblichen Vaters wegen 6-fachen Mords! Es besteht dringender Verdacht, daß sie sich für die Aufdeckung des Hinterkaifecker Mordes ausgesetzte Belohnung verdienen will, da sie heiraten möchte. Sie steht mit ihrem Vater, mit dem sie früher blutschänderischen Verkehr gepflogen hat, seit längerer Zeit auf sehr schlechtem Fuß. Er ist dem Trunke ergeben und ist gegen sie häufiger sehr grob. Ihr Leumund ist schlecht. Sie ist trotz ihrer Jugend schon 5 mal vorbestraft. Die Bevölkerung von Deimhausen traut dem Beschuldigten eine solche Tat auch gar nicht zu. Sie hält ihn für zu feige für die Ausführung einer solchen Bluttat. Die angebliche Schilderung des Mordherganges stimmt mit den früher beim Augenschein festgestellten Sachverhalt nicht überall überein. Die Leiche der Dienstmagd Baumgärtner wurde nicht in den Stadel gebracht und mit Stroh zugedeckt, sondern wurde in ihrer Kammer, wo sie erschlagen wurde, aufgefunden. Ein solcher Irrtum wäre dem wirklichen Täter bei seinem Geständnis nicht unterlaufen. Über die übrigen Vorgänge war die Anzeigerin durch die Presseberichte und die Erzählungen der Leute längst unterrichtet. Es war daher der Haftbefehl aufzuheben.
V e r f ü g u n g I. Das Amtsgericht Schrobenhausen ist um sofortige Freilassung des Josef Pfleger fernschriftlich zu ersuchen. II. An den Herrn Staatsanwalt hier
gez. Boehl
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