Aussagen: 1952-01-11 Hueber August: Unterschied zwischen den Versionen
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August Hueber, Oberst a.D.<br> | [[Personen: Hueber August | August Hueber]], Oberst a.D.<br> | ||
Dr. Besold,Amtsrichter<br> | [[Personen: Besold unbekannt Dr. | Dr. Besold]], Amtsrichter<br> | ||
Theifler, Urkundsbeamter | [[Personen: Theifler]], Urkundsbeamter | ||
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Amtsgericht München | Amtsgericht München<br> | ||
Mariahilfplatz 17 a | Mariahilfplatz 17 a<br> | ||
Abteilung Strafgericht | Abteilung Strafgericht<br> | ||
Ermittlungsrichter | Ermittlungsrichter<br> | ||
München 7, den 11. Jan. 1952 | <div align="right">München 7, den 11. Jan. 1952</div> | ||
Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck | Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck<br><br> | ||
Der Amtsrichter: AGR. Dr. Besold | Der Amtsrichter: AGR. Dr. Besold<br> | ||
Der Urkundsbeamte: Theifler | Der Urkundsbeamte: Theifler<br><br> | ||
Auf Ladung fand sich ein der nachbenannte Zeuge. | Auf Ladung fand sich ein der nachbenannte Zeuge.<br> | ||
Der Zeuge wurde zunächst von dem Gegenstand der Vernehmung und der Person des Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheit ermahnt, über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und sodann vernommen wie folgt: | Der Zeuge wurde zunächst von dem Gegenstand der Vernehmung und der Person des Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheit ermahnt, über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und sodann vernommen wie folgt:<br><br> | ||
Zur Person: | <div align="center"><u>Zur Person:</u></div> | ||
Hueber August, 66 Jahre alt, verh. Oberst a.D., wohnhaft in München, Agnes-Bernauerstraße 34/II. | Hueber August, 66 Jahre alt, verh. Oberst a.D., wohnhaft in München, Agnes-Bernauerstraße 34/II. | ||
Zur Sache: | <div align="center"><u>Zur Sache:</u></div> | ||
Der Zeuge gibt die gleiche Sachdarstellung wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 24.11.1951, erklärt aber, hinsichtlich der Person des Dersch sei ihm ein Fehler unterlaufen. Der im Protokoll genannte Dersch sei ihm nicht bekannt und er kenne ihn auch nicht von früher. Er kenne von früher den Gemeindeschreiber Dersch, der aber mit dem im Protokoll erwähnten Dersch nicht identisch ist. | Der Zeuge gibt die gleiche Sachdarstellung wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 24.11.1951, erklärt aber, hinsichtlich der Person des [[Personen: Dersch Xaver | Dersch]] sei ihm ein Fehler unterlaufen. Der im Protokoll genannte Dersch sei ihm nicht bekannt und er kenne ihn auch nicht von früher. Er kenne von früher den Gemeindeschreiber Dersch, der aber mit dem im Protokoll erwähnten Dersch nicht identisch ist.<br><br> | ||
Auf vorlesen des Protokolls vom 24.11.1951: | Auf vorlesen des Protokolls vom 24.11.1951:<br><br> | ||
Diese Angaben sind richtig mit obiger Einschränkung. Ich halte sie aufrecht und wiederhole sie hierbei. Dass der im Protokoll erwähnte Dersch nicht identisch ist mit dem Gemeindeschreiber Dersch habe ich erst kurz vor Weihnacht 1951 in Schrobenhausen erfahren. | Diese Angaben sind richtig mit obiger Einschränkung. Ich halte sie aufrecht und wiederhole sie hierbei. Dass der im Protokoll erwähnte Dersch nicht identisch ist mit dem Gemeindeschreiber Dersch habe ich erst kurz vor Weihnacht 1951 in Schrobenhausen erfahren.<br> | ||
V.g.u.u. | V.g.u.u.<br><br> | ||
August Hueber | August Hueber | ||
Der Zeuge bleibt unvereidigt. | Der Zeuge bleibt unvereidigt. | ||
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Version vom 12. April 2011, 11:00 Uhr
Quelle
Staatsarchiv München
Detailinformationen
Datum
11.01.1952
Ort
München
Zugegen
August Hueber, Oberst a.D.
Dr. Besold, Amtsrichter
Personen: Theifler, Urkundsbeamter
Inhalt
Amtsgericht München München 7, den 11. Jan. 1952
Auf Ladung fand sich ein der nachbenannte Zeuge. Der Zeuge wurde zunächst von dem Gegenstand der Vernehmung und der Person des Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheit ermahnt, über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und sodann vernommen wie folgt: Zur Person:
Hueber August, 66 Jahre alt, verh. Oberst a.D., wohnhaft in München, Agnes-Bernauerstraße 34/II. Zur Sache:
Der Zeuge gibt die gleiche Sachdarstellung wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 24.11.1951, erklärt aber, hinsichtlich der Person des Dersch sei ihm ein Fehler unterlaufen. Der im Protokoll genannte Dersch sei ihm nicht bekannt und er kenne ihn auch nicht von früher. Er kenne von früher den Gemeindeschreiber Dersch, der aber mit dem im Protokoll erwähnten Dersch nicht identisch ist. Auf vorlesen des Protokolls vom 24.11.1951: Diese Angaben sind richtig mit obiger Einschränkung. Ich halte sie aufrecht und wiederhole sie hierbei. Dass der im Protokoll erwähnte Dersch nicht identisch ist mit dem Gemeindeschreiber Dersch habe ich erst kurz vor Weihnacht 1951 in Schrobenhausen erfahren. August Hueber Der Zeuge bleibt unvereidigt.
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Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck
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