Aussagen: 1952-01-11 Hueber August: Unterschied zwischen den Versionen

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München
München
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August Hueber, Oberst a.D.<br>
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Dr. Besold,Amtsrichter<br>
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Theifler, Urkundsbeamter
[[Personen: Theifler]], Urkundsbeamter
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Amtsgericht München
Amtsgericht München<br>
Mariahilfplatz 17 a
Mariahilfplatz 17 a<br>
Abteilung Strafgericht
Abteilung Strafgericht<br>
Ermittlungsrichter
Ermittlungsrichter<br>
München 7, den 11. Jan. 1952
<div align="right">München 7, den 11. Jan. 1952</div>




Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck
Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck<br><br>




Der Amtsrichter: AGR. Dr. Besold
Der Amtsrichter: AGR. Dr. Besold<br>
Der Urkundsbeamte: Theifler
Der Urkundsbeamte: Theifler<br><br>


Auf Ladung fand sich ein der nachbenannte Zeuge.
Auf Ladung fand sich ein der nachbenannte Zeuge.<br>


Der Zeuge wurde zunächst von dem Gegenstand der Vernehmung und der Person des Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheit ermahnt, über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und sodann vernommen wie folgt:
Der Zeuge wurde zunächst von dem Gegenstand der Vernehmung und der Person des Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheit ermahnt, über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und sodann vernommen wie folgt:<br><br>


Zur Person:
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Hueber August, 66 Jahre alt, verh. Oberst a.D., wohnhaft in München, Agnes-Bernauerstraße 34/II.
Hueber August, 66 Jahre alt, verh. Oberst a.D., wohnhaft in München, Agnes-Bernauerstraße 34/II.


Zur Sache:
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Der Zeuge gibt die gleiche Sachdarstellung wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 24.11.1951, erklärt aber, hinsichtlich der Person des Dersch sei ihm ein Fehler unterlaufen. Der im Protokoll genannte Dersch sei ihm nicht bekannt und er kenne ihn auch nicht von früher. Er kenne von früher den Gemeindeschreiber Dersch, der aber mit dem im Protokoll erwähnten Dersch nicht identisch ist.
Der Zeuge gibt die gleiche Sachdarstellung wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 24.11.1951, erklärt aber, hinsichtlich der Person des [[Personen: Dersch Xaver | Dersch]] sei ihm ein Fehler unterlaufen. Der im Protokoll genannte Dersch sei ihm nicht bekannt und er kenne ihn auch nicht von früher. Er kenne von früher den Gemeindeschreiber Dersch, der aber mit dem im Protokoll erwähnten Dersch nicht identisch ist.<br><br>


Auf vorlesen des Protokolls vom 24.11.1951:
Auf vorlesen des Protokolls vom 24.11.1951:<br><br>


Diese Angaben sind richtig mit obiger Einschränkung. Ich halte sie aufrecht und wiederhole sie hierbei. Dass der im Protokoll erwähnte Dersch nicht identisch ist mit dem Gemeindeschreiber Dersch habe ich erst kurz vor Weihnacht 1951 in Schrobenhausen erfahren.
Diese Angaben sind richtig mit obiger Einschränkung. Ich halte sie aufrecht und wiederhole sie hierbei. Dass der im Protokoll erwähnte Dersch nicht identisch ist mit dem Gemeindeschreiber Dersch habe ich erst kurz vor Weihnacht 1951 in Schrobenhausen erfahren.<br>
V.g.u.u.
V.g.u.u.<br><br>


August Hueber
August Hueber


Der Zeuge bleibt unvereidigt.
Der Zeuge bleibt unvereidigt.
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|Dr. Besold
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|Amtsrichter
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|Urkundsbeamter
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Dr. Besold Theifler
Amtsrichter   Urkundsbeamter


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Version vom 12. April 2011, 11:00 Uhr

Quelle

Staatsarchiv München

Detailinformationen

Datum

11.01.1952

Ort

München

Zugegen

August Hueber, Oberst a.D.
Dr. Besold, Amtsrichter
Personen: Theifler, Urkundsbeamter

Inhalt

Amtsgericht München
Mariahilfplatz 17 a
Abteilung Strafgericht
Ermittlungsrichter

München 7, den 11. Jan. 1952


Betreff: Sechsfacher Raubmord in Hinterkaifeck


Der Amtsrichter: AGR. Dr. Besold
Der Urkundsbeamte: Theifler

Auf Ladung fand sich ein der nachbenannte Zeuge.

Der Zeuge wurde zunächst von dem Gegenstand der Vernehmung und der Person des Beschuldigten in Kenntnis gesetzt, zur Wahrheit ermahnt, über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt und sodann vernommen wie folgt:

Zur Person:

Hueber August, 66 Jahre alt, verh. Oberst a.D., wohnhaft in München, Agnes-Bernauerstraße 34/II.

Zur Sache:

Der Zeuge gibt die gleiche Sachdarstellung wie bei seiner polizeilichen Vernehmung am 24.11.1951, erklärt aber, hinsichtlich der Person des Dersch sei ihm ein Fehler unterlaufen. Der im Protokoll genannte Dersch sei ihm nicht bekannt und er kenne ihn auch nicht von früher. Er kenne von früher den Gemeindeschreiber Dersch, der aber mit dem im Protokoll erwähnten Dersch nicht identisch ist.

Auf vorlesen des Protokolls vom 24.11.1951:

Diese Angaben sind richtig mit obiger Einschränkung. Ich halte sie aufrecht und wiederhole sie hierbei. Dass der im Protokoll erwähnte Dersch nicht identisch ist mit dem Gemeindeschreiber Dersch habe ich erst kurz vor Weihnacht 1951 in Schrobenhausen erfahren.
V.g.u.u.

August Hueber

Der Zeuge bleibt unvereidigt.

Dr. Besold .............. Theifler
Amtsrichter Urkundsbeamter



Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck

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