Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Nummer 2: Die rechte Gesichtsseite war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke war eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug kommend. Die Schädeldecke war zertrümmert. | Nummer 2: Die rechte Gesichtsseite war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke war eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug kommend. Die Schädeldecke war zertrümmert. | ||
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Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist. | Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist. | ||
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II. Zum Akt. WV. Abt. I | II. Zum Akt. WV. Abt. I |
Version vom 16. April 2011, 18:34 Uhr
Kurze Mitteilung über die Ergebnisse der Sektion der Mordopfer
Quelle
Staatsarchiv München
Detailinformationen
Datum
07.04.1922
Ort
Neuburg/Donau
Autor/Funktion
Renner, Staatsanwalt
Reingruber, Leitender Ermittler
Heller, Protokollant(?)
Inhalt
München, 7. April 1922
Gestern wurden 3 Leichenöffnungen vorgenommen und zwar an der 1.) Zäzilie G r u b e r 2.) Viktoria G a b r i e l 3.) u. Zäzilie G a b r i e l Nummer 1 hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren, ferner einen Schlag in den Kopf in Dreiangelform. Die Schädeldecke war zersprungen. Nummer 2: Die rechte Gesichtsseite war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke war eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug kommend. Die Schädeldecke war zertrümmert. Nummer 3: bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert. Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist. Prof. Dr. Merkel ist hiervon in Kenntnis gesetzt. II. Zum Akt. WV. Abt. I I.A. gez.: Renner gez.: Reingruber F.d.R.d.A. München, 30.11.51
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