Aktencheck: Die Gerichtsfahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Behauptung spricht in erster Linie ein Zeitungsartikel, der am 02.03.1922 im wahrscheinlich von den Opfern abonnierten Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde:<br>
Für die Behauptung spricht in erster Linie ein Zeitungsartikel, der am 02.03.1922 im wahrscheinlich von den Opfern abonnierten Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde:<br>
<div align="center">'''''Neuburg a.D. ''' Ein interessantes Urteil hat das hiesige Landgericht gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben. ''[3]</div><br>
<div align="center">'''''Neuburg a.D. ''' Ein interessantes Urteil hat das hiesige Landgericht gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben. ''[3]</div><br>
Die im Artikel beschriebene Situation ist buchstäblich die gleiche wie im Fall von Lorenz Schlittenbauer, der seinen Sohn Josef mit einer Einmalzahlung alimentierte.
 
Die im Artikel beschriebene Situation ist buchstäblich die gleiche wie im Fall von Lorenz Schlittenbauer, der seinen Sohn Josef 1919 mit einer von Staatsanwalt Pielmaier 1926  als „auffallend niedrigen“ Abfindungssumme alimentierte. Vermutlich aufgrund der 1919 bereits bestehenden Geldentwertung.


==Contra==
==Contra==

Version vom 23. Juni 2024, 10:57 Uhr


  im Aufbau

Was

In seiner Aussage vom 10.01.1952 machte Jakob Sigl erstmals die Angabe, dass Viktoria Gabriel etwa 14 Tage vor der Tat zum AG Schrobenhausen gegangen und Forderungsklage gegen Lorenz Schlittenbauer wegen Nichtbezahlung der Alimente für Josef Gruber gestellt haben soll.
Im Nachgang zu dieser Aussage wurde Jakob Sigl am 30.05.1952 in einer nichtöffentlicher Sitzung des Amtsgerichts Aichach erneut vernommen und gesetzlich beeidigt.

Schlittenbauer soll dann die Vaterschaft zu dem Kind Josef anerkannt haben. Er hat aber keine Alimente bezahlt. Etwa 14 Tage vor der Mordtat soll Viktoria Gabriel mit dem bereits verstorbenen Gastwirt von Gröbern Thomas Schwaiger, zum AG. Schrobenhausen gegangen sein und Forderungsklage gestellt haben gegen Schlittenbauer. Ob Schwaiger auch mit beim AG. war ,weiß ich nicht. Mir ist nur bekannt geworden, dass Viktoria Gabriel und Thomas Schwaiger zusammen nach Schrobenhausen gegangen sind. Auf dem Weg dorthin soll die Gabriel dem Schwaiger ihr Vorhaben in Schrobenhausen (Gang zum AG. Und Klagestellung gegen Schlittenbauer) unterbreitet haben. Etwa 8 oder 14 Tage später, nach diesem Gang der Gabriel nach Schrobenhausen, wurde in Gröbern die Mordtat in Hinterkaifeck bekannt. [1]



Dass Viktoria Gabriel etwa 14 Tage vor der Mordtat mit dem bereits verstorbenen Gastwirt Thomas Schwaiger in Schrobenhausen war und dass die Viktoria damals beim Amtsgericht in Schrobenhausen eine Klage wegen Nichtzahlung des Unterhalts gegen Schlittenbauer erhob, habe ich wenige Tage nach/der Mordtat im Gasthaus des Schwaiger von diesem erfahren. Er erzählte damals, dass sie zusammen nach Schrobenhausen gefahren wären und dass sie ihm auf der Fahrt erzählt haben, dass sie zu Gericht fahren, um gegen Schlittenbauers Klage wegen Nichtbezahlung des Unterhalts für sein uneheliches Kind zu erheben. [2]

Pro

Für die Behauptung spricht in erster Linie ein Zeitungsartikel, der am 02.03.1922 im wahrscheinlich von den Opfern abonnierten Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde:

Neuburg a.D. Ein interessantes Urteil hat das hiesige Landgericht gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben. [3]


Die im Artikel beschriebene Situation ist buchstäblich die gleiche wie im Fall von Lorenz Schlittenbauer, der seinen Sohn Josef 1919 mit einer von Staatsanwalt Pielmaier 1926 als „auffallend niedrigen“ Abfindungssumme alimentierte. Vermutlich aufgrund der 1919 bereits bestehenden Geldentwertung.

Contra

Quellen

[1] Aussage Jakob Sigl vom 10.01.1952
[2] Richterliche Vernehmung Jakob Sigl vom 30.05.1952
[3] Zeitungsartikel vom 02.03.1922