Aktencheck: Die Gerichtsfahrt: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die Behauptung spricht in erster Linie ein Zeitungsartikel, der am 02.03.1922 im wahrscheinlich von den Opfern abonnierten Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde:<br> | |||
<div align="center">'''''Neuburg a.D. ''' Ein interessantes Urteil hat das hiesige Landgericht gefällt. Es handelt sich darum, ob ein Abfindungsvertrag, in welchem ein Kindsvater sein außereheliches Kind für die Zukunft abgefunden hat, wegen des jetzigen Geldwerts durch ein Urteil abgeändert werden kann. Das Landgericht hat dies für zulässig erklärt und den Kindsvater verurteilt noch eine monatliche Zusatzrente zu zahlen. Dieses Urteil wird wohl viele Prozesse zur Folge haben. ''[3]</div><br> | |||
Die im Artikel beschriebene Situation ist buchstäblich die gleiche wie im Fall von Lorenz Schlittenbauer, der seinen Sohn Josef mit einer Einmalzahlung alimentierte. | |||
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Version vom 23. Juni 2024, 10:52 Uhr
im Aufbau
Was
In seiner Aussage vom 10.01.1952 machte Jakob Sigl erstmals die Angabe, dass Viktoria Gabriel etwa 14 Tage vor der Tat zum AG Schrobenhausen gegangen und Forderungsklage gegen Lorenz Schlittenbauer wegen Nichtbezahlung der Alimente für Josef Gruber gestellt haben soll.
Im Nachgang zu dieser Aussage wurde Jakob Sigl am 30.05.1952 in einer nichtöffentlicher Sitzung des Amtsgerichts Aichach erneut vernommen und gesetzlich beeidigt.
Pro
Für die Behauptung spricht in erster Linie ein Zeitungsartikel, der am 02.03.1922 im wahrscheinlich von den Opfern abonnierten Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht wurde:
Die im Artikel beschriebene Situation ist buchstäblich die gleiche wie im Fall von Lorenz Schlittenbauer, der seinen Sohn Josef mit einer Einmalzahlung alimentierte.
Contra
Quellen
[1] Aussage Jakob Sigl vom 10.01.1952
[2] Richterliche Vernehmung Jakob Sigl vom 30.05.1952
[3] Zeitungsartikel vom 02.03.1922