Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Mai 2017, 08:18 Uhr
Was?
Das Reichsnotopfer war in der Weimarer Republik eine außerordentliche Abgabe auf Vermögen, welches infolge der staatlichen Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1919 bis 1922 erhoben wurde. Zum vollständigen Artikel auf Wikipedia.
Nach der Tat wurde im Anwesen unter anderem eine enorme Summe an Gold- und Silbergeld gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch Andreas Gruber und Viktoria Gabriel bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.
Chronologie
09.05.1922: | Das Finanzamt Schrobenhausen teilt Cäzilia Starringer in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt. |
17.05.1922: | Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte. |
22.09.1922: | Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt. |
18.10.1922 | Das Finanzgericht des Landesfinanzamts München hat den ersten Einspruch der Erben (hier vertreten durch Starringer Cäzilia) abgewiesen. Daraufhin wurde ein erneuter Einspruch eingelegt. |
07.03.1923: | Am 07.03.1923 verhandelte der III. Senat des Reichsfinanzhofsden Sachverhalt und hob die zuvor getroffenen Entscheidungen sowie den Vollstreckungsbefehl auf. |
30.05.1923: | Bernhard Gruber gibt dem AG Schrobenhausen zu Protokoll, daß sich die Erbengemeinschaft aufgrund des Bescheids des Landesfinanzamts dahingehend geeinigt habe, daß das Goldgeld dem Ehepaar Gruber und Viktoria Gabriel zu je einem Drittel gehört hat. Die Erben hätten sich auf die (unter 4. gen.) Verteilung geeinigt: |
31.07.1923: | Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben. |
Die Höhe und die Zuordnung auf die Erblasser
Insgesamt handelte es sich um 1880 Goldmark und 327 Mark in Silber die wahrscheinlich auf keinen speziellen Erblasser zugeordnet werden konnten.
Die Erbengemeinschaft gab letztlich an, -auch aus Gründen die Erbschaftssteuer betreffend-, daß das Geld vom Ehepaar Gruber und der Viktoria Gabriel zu je einem Drittel hinterlassen wurde.
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Verteilung des Geldes innerhalb der Erbengemeinschaft
Cäzilia Starringer 1/8
Anna Gruber 1/8
Josef Gruber 1/8
Bernhard Gruber 1/8
Josef Starringer1/16
Maria Starringer1/16
Therese Gruber1/40
Marie Wagner1/40
Leonhard Gruber1/40
Peter Gruber1/40
Michael Gruber1/40
Karl Gabriel 1/8
Franziska Gabriel 1/8
Offene Fragen/Bemerkungen
Quellen/Herkunft
Nachlaßakte der Opfer im Staatsarchiv München; Signatur AG Schrobenhausen NR 1922/ 41-43