Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Tat wurde im [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Anwesen]] unter anderem eine enorme Summe an [[Sachverhalte: Geldsummen im Zusammenhang mit Hinterkaifeck| Gold- und Silbergeld]] gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.
Nach der Tat wurde im [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Anwesen]] unter anderem eine enorme Summe an [[Sachverhalte: Geldsummen im Zusammenhang mit Hinterkaifeck| Gold- und Silbergeld]] gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch [[Personen: Gruber Andreas | Andreas Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.
== Chronologie ==
== Chronologie ==
*09.05.1922:Das Finanzamt Schrobenhausen teilt [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]]in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>
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*17.05.1922: Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der  Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.<br>
|09.05.1922:  
*22.09.1922: Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt.<br>
|Das Finanzamt Schrobenhausen teilt [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]] in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.
*18.10.1922:<br>
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*05.02.1923:<br>
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*07.03.1923:<br>
| Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der  Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.
*09.05.1923:<br>
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*30.05.1923: Bernhard Gruber gibt dem AG Schrobenhausen zu Protokoll, daß sich die Erbengemeinschaft  aufgrund des Bescheids des Landesfinanzamts dahingehend geeinigt habe, daß das Goldgeld dem [[Personen: Ehepaar Gruber|Ehepaar Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria|Viktoria Gabriel]] zu je einem Drittel gehört hat. Die Erben hätten sich auf die folgende Verteilung geeinigt:<br>
|22.09.1922:
|Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt.
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| Bernhard Gruber gibt dem AG Schrobenhausen zu Protokoll, daß sich die Erbengemeinschaft  aufgrund des Bescheids des Landesfinanzamts dahingehend geeinigt habe, daß das Goldgeld dem [[Personen: Ehepaar Gruber|Ehepaar Gruber]] und [[Personen: Gabriel Viktoria|Viktoria Gabriel]] zu je einem Drittel gehört hat. Die Erben hätten sich auf die folgende Verteilung geeinigt:<br>
[[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia Starringer]] 1/8<br>
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*02.06.1923:<br>
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*31.07.1923: Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.<br>
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|31.07.1923:
|Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.
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== Kontra ==
== Kontra ==

Version vom 14. Mai 2017, 18:48 Uhr

Was?

Das Reichsnotopfer war in der Weimarer Republik eine außerordentliche Abgabe auf Vermögen, welches infolge der staatlichen Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1919 bis 1922 erhoben wurde. Zum vollständigen Artikel auf Wikipedia.
Nach der Tat wurde im Anwesen unter anderem eine enorme Summe an Gold- und Silbergeld gefunden, die wegen vorsätzlichem Verschweigens des Besitzes durch Andreas Gruber und Viktoria Gabriel bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und zur Vermögenszuwachssteuer zu Gunsten des Staates verfallen seien. Erst nach Einspruch seitens der Erben konnte das Geld in die Erbmasse fließen.

Chronologie

09.05.1922: Das Finanzamt Schrobenhausen teilt Cäzilia Starringer in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.
17.05.1922: Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.
22.09.1922: Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt.
18.10.1922
05.02.1923:
07.03.1923:
09.05.1923:
30.05.1923: Bernhard Gruber gibt dem AG Schrobenhausen zu Protokoll, daß sich die Erbengemeinschaft aufgrund des Bescheids des Landesfinanzamts dahingehend geeinigt habe, daß das Goldgeld dem Ehepaar Gruber und Viktoria Gabriel zu je einem Drittel gehört hat. Die Erben hätten sich auf die folgende Verteilung geeinigt:

Cäzilia Starringer 1/8
Anna Gruber 1/8
Josef Gruber 1/8
Bernhard Gruber 1/8
Josef Starringer1/16
Maria Starringer1/16
Therese Gruber1/40
Marie Wagner1/40
Leonhard Gruber1/40
Peter Gruber1/40
Michael Gruber1/40
Karl Gabriel 1/8
Franziska Gabriel 1/8

02.06.1923:
31.07.1923: Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben. ]

Kontra

Offene Fragen/Bemerkungen

Quellen/Herkunft

Nachlaßakte der Opfer im Staatsarchiv München; Signatur AG Schrobenhausen NR 1922/ 41-43